Voraussetzung für die Zahlung des
Kindesunterhalts ist die Leistungsfähigkeit des
Verpflichteten. Allerdings gilt für minderjährige
Kinder eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Der
Verpflichtete muss sich nach Kräften dafür
einsetzen, dass der Lebensbedarf des Kindes
gesichert ist.
Wer den Kindesunterhalt nicht erhält, kann sich
zunächst an das zuständige Jugendamt wenden
und einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Der
Unterhaltsbeistand fordert dann die
Einkommensnachweise für die letzten 12 Monate
sowie den letzten Einkommenssteuerbescheid
beim säumigen Elternteil an.
Der Anspruch auf Kindesunterhalt beginnt ab dem
Zeitpunkt der Trennung vom Ehepartner.
Staatliche Stellen können erst in Anspruch
genommen werden, wenn der Ex-Partner den
Unterhalt verweigert.
Die Kosten eines Rechtsanwalts muss
grundsätzlich derjenige bezahlen, der den Auftrag
erteilt. Die Kindesmutter oder der Kindesvater
muss die Kosten des Rechtsanwalts erstatten,
wenn er sich im Zeitpunkt der anwaltlichen
Tätigkeit mit der Zahlung des Kindesunterhalts in
Verzug befindet.
Vorgehen: Aufforderung Unterhalt zu zahlen:
-Schriftliche Aufforderung des
Unterhaltsverpflichteten mit Fristsetzung zur
Auskunft über seine Einkommens- und
Vermögensverhältnisse
-Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung von
Kindesunterhalt
-Einleitung eines Unterhaltsverfahrens beim
zuständigen Familiengericht
Ab dem Ersten des betreffenden Monats hat man
Anspruch auf rückständigen Unterhalt.
Sie erhalten das Musterschreiben in
Word und in PDF.
Die Formulare sind
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Aufforderung zur Zahlung von
Kindesunterhalt
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