Von der Vollmacht zu unterscheiden ist das
zwischen dem Vollmachtgeber und dem
Bevollmächtigten in der Regel bestehende
Grundgeschäft bzw. Grundverhältnis. Die
Vollmacht kann auch stillschweigend begründet
werden.
ER bekommt die Vollmacht uns in folgenden
Angelegenheiten zu vertreten: gegenüber allen
Behörden (z.B. gesetzliche Krankenkasse,
Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft,
Rentenversicherung, Versorgungsamt, Finanzamt,
Sozialamt, Gemeinde), gegenüber allen privaten
Versicherungen (z.B. private Krankenkasse, Kfz-
Versicherung, Haftpflichtversicherung,
Hausratsversicherung, Rechtsschutzversicherung),
gegenüber dem Vermieter (Name und Anschrift),
gegenüber dem Arbeitgeber (Name und Anschrift),
gegenseitige Vollmacht für Paare
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