Auf beschlagnahmte Gegenstände hat der Gerichtsvollzieher früher ein Pfandsiegel mit aufgedrucktem Staatssiegel, den sogenannten Kuckuck, aufgeklebt. Heute gebräuchliche Pfandmarken tragen nicht mehr das Staatssiegel, sondern nur noch die Bezeichnung "Pfandsiegel" und den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört. Wenn Forderungen bezahlt sind, kann man beantragen, dass die Marke entfernt wird und die beschlagnahmten Gegenstände freigegeben werden.
Freigabe beschlagnahmter Gegenstände
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