Die Pfändungstabelle gibt an, bis zu welchem
Nettobetrag bei dem Schuldner gepfändet
werden darf. Der Restbetrag steht dem
Schuldner zur Verfügung. Die
Pfändungsfreigrenze kann sich erhöhen, dafür
muss ein Antrag gestellt werden.
Der Antrag wird bei der Vollstreckungsstelle
beim Amtsgericht eingereicht.
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