Ein Ehegattenerbvertrag ist eine vertragliche Verfügung von Todes wegen. Darin können Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen angeordnet werden. Das hat vertragsmäßige Wirkung (§ 1941 BGB).

Der Erbvertrag wird mit beiden Ehepartnern gemeinsam geschlossen. Einseitig kann der Vertrag nicht geändert werden.

Ein Rücktritt von einem Ehegattenerbvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart ist. Auch einzelne Verfügungen im Vertrag können nur mit Einverständnis der anderen Vertragspartei geändert oder gar gestrichen werden. Der Erbvertrag zwischen Ehegatten hat gegenüber dem gemeinschaftlichen Testament den Vorteil, dass vertragliche Bindungen möglich sind, ohne dass die Ehegatten wechselbezügliche Verfügungen treffen.
Im Ehegattenerbvertrag kann wie beim gemeinschaftlichen Testament weiterhin eine sog. Wohlverhaltensklausel vereinbart werden. Vorerbeneinsetzung im Ehegattenerbvertrag bei erstehelichen Kindern. Die Beurkundung von einem Ehe- und Erbvertrag entstehenden Notarkosten. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Vermögen der Ehegatten. Dazu können noch Anwaltskosten für die Erstellung dieses Vertrages kommen. Der Erblasser kann in einem Erbvertrag bestimmen, wer seinen Nachlass erben soll. Und es auch Bedingungen und Auflagen festgelegt werden. Wenn Änderungen vorgenommen werden oder ein Erbvertrag widerrufen werden soll, müssen sich die Vertragsparteien einig sein und können den Vertrag dann auch nur gemeinsam widerrufen.

Ehegattenerbvertrag (Muster)

(4 Seiten)
Ist der Erbvertrag zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern abgeschlossen, so auch Zuwendungen an Dritte und nicht nur an Ehegatten unwirksam.
Sie erhalten hier einen Ehegattenerbvertrag. Die Ausführung erhalten Sie je in Word und PDF Format. Es müssen nur noch die persönlichen Angaben eingetragen werden. Formulierungen können ergänzt oder geändert werden. Der Ehegattenerbvertrag muss notariell beurkundet werden. Das PDF ist editierbar - mit PC und Smartphone - (ausfüllen, speichern, drucken, versenden)
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Ehegattenerbvertrag Muster

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Ein Ehegattenerbvertrag ist eine vertragliche Verfügung von Todes wegen. Darin können Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen angeordnet werden. Das hat vertragsmäßige Wirkung (§ 1941 BGB).

Der Erbvertrag wird mit beiden Ehepartnern

gemeinsam geschlossen. Einseitig kann der

Vertrag nicht geändert werden.

Ein Rücktritt von einem Ehegattenerbvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart ist. Auch einzelne Verfügungen im Vertrag können nur mit Einverständnis der anderen Vertragspartei geändert oder gar gestrichen werden. Der Erbvertrag zwischen Ehegatten hat gegenüber dem gemeinschaftlichen Testament den Vorteil, dass vertragliche Bindungen möglich sind, ohne dass die Ehegatten wechselbezügliche Verfügungen treffen.
Im Ehegattenerbvertrag kann wie beim gemeinschaftlichen Testament weiterhin eine sog. Wohlverhaltensklausel vereinbart werden. Vorerbeneinsetzung im Ehegattenerbvertrag bei erstehelichen Kindern. Die Beurkundung von einem Ehe- und Erbvertrag entstehenden Notarkosten. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Vermögen der Ehegatten. Dazu können noch Anwaltskosten für die Erstellung dieses Vertrages kommen. Der Erblasser kann in einem Erbvertrag bestimmen, wer seinen Nachlass erben soll. Und es auch Bedingungen und Auflagen festgelegt werden. Wenn Änderungen vorgenommen werden oder ein Erbvertrag widerrufen werden soll, müssen sich die Vertragsparteien einig sein und können den Vertrag dann auch nur gemeinsam widerrufen.
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