Will der Miterbe seinen Erbteil verschenken,
müssen die anderen Miterben aus der
Erbengemeinschaft das hinnehmen.
Der Erbschaftskauf ist eine besondere Form
des Kaufs. Der Kaufvertrag zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer betrifft die angefallene
Erbschaft, als Gesamtheit des Nachlasses. Der
Verkauf kann aber erst nach dem Erbfall erfolgen.
Der Erbschaftskauf muss notariell beurkundet
werden. § 2371 BGB.
Erben bedeutet nicht nur, Vermögen zu erhalten,
sondern auch die Übernahme von
Verbindlichkeiten. So haftet der Erbe auch für
Nachlassverbindlichkeiten.
Nachdem der Erbe selbst
eine Verbindlichkeit
eingegangen ist, haftet er
auch mit seinem
Privatvermögen.
Wird ein Unternehmen auf mehrere Erben
übertragen, so ist der Freibetrag aufzuteilen. Das
kann durchaus auch zum Nachteil einzelner
Erben geschehen, wenn im Testament keine
Vorsorge getroffen wird.
Denn soweit bei einer Verteilung vorgesehenen
Freibetrags zu gleichen Teilen die den Erwerbern
zustehenden Anteile am Freibetrag jeweils nicht
höher sind als die Steuerwerte der auf sie
übergegangenen Anteile an dem begünstigten
Vermögen, ist dieser Verteilungsmaßstab auch
dann allein maßgebend, wenn sich der
Freibetragsanteil im Ergebnis nicht auf die
Besteuerung einzelner Erwerber auswirkt.
Bundesfinanzhof
Ein Miterbe kann über
seinen Miterbenanteil als
Ganzes frei verfügen, über
seinen jeweiligen Anteil an
einzelnen
Nachlassgegenständen
jedoch nicht.
Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
erfolgt in der Regel durch eine freie Vereinbarung
der Miterben, d.h. sie selbst regeln untereinander,
wer welche Nachlassgegenstände erhalten soll.
Falls eine solche Vereinbarung nicht gelingt,
richtet sich die Auseinandersetzung nach den
allgemeinen gesetzlichen Regeln für die
Testamentsvollstreckung. Hierbei müssen
zunächst die Nachlassverbindlichkeiten
ausgeglichen werden.
Erst danach erfolgt die Aufteilung entsprechend
der jeweiligen Erbquote und nach den
Vorschriften für die Gemeinschaft gemäß §§ 752
ff. Bürgerliches Gesetzbuch
Hat der Erblasser mehrere Erben, bilden diese
immer eine Erbengemeinschaft mit gleicher
Berechtigung und gleichen Pflichten. Um eine
geordnete Verteilung des Vermögens zu
erreichen, kann der Erblasser die Verteilung der
Güter anordnen. So können Unklarheiten und
Streitigkeiten mitunter vermieden werden.
Das Verfahren zur Auflösung und Aufhebung der
Erbengemeinschaft wird als
Erbauseinandersetzung bezeichnet. Klagt ein
Erbe auf Erbauseinandersetzung, muss er auf die
Zustimmung zu einem bestimmten Teilungsplan
klagen.
Es ist also erforderlich, dass
der klagende Erbe zunächst
einen solchen Teilungsplan
zur Auflösung selbst erstellt.
Auf Erbauseinandersetzung kann nicht geklagt
werden, wenn der Erblasser im Testament oder
im Erbvertrag bestimmt hat, dass die Teilung des
Nachlasses ausgeschlossen ist (maximaler
Ausschluss für höchstens 30 Jahre, vgl. § 2044
Abs. 2 BGB) oder ein möglicher Miterbe noch
nicht feststeht. Muss ein Erbe für den
verstorbenen Erblasser Kirchensteuer
nachzahlen, kann der Erbe diesen Betrag als
Sonderausgaben geltend machen. Hessisches
Finanzgericht
Erbengemeinschaft auflösen
Eine Erbengemeinschaft
liegt vor, wenn der
Verstorbene mehrere
Personen als Erben einsetzt.
Diese Miterben bilden dann eine
Erbengemeinschaft, die den Nachlass
gemeinschaftlich verwaltet und unter sich aufteilt.
Die Erbengemeinschaft entsteht, wenn
- es mehrere Erben gibt,
- wenn im Testament oder Erbvertrag mehrere
Erben eingesetzt sind.
Wenn im Testament kein zeitliches Limit genannt
wird, besteht die Erbengemeinschaft längstens 30
Jahre, ehe das Erbe angetreten werden kann.
Eine Teilungsanordnung ändert nichts daran, dass
die Miterben erst einmal gemeinschaftliche
Eigentümer des Nachlasses werden.
Deshalb entsteht bis zur Teilung
gemeinschaftliches Vermögen der Miterben.
Die Miterben haben ein gesetzliches
Vorkaufsrecht. Dieses Vorkaufsrecht besteht
aber nur dann, wenn der Miterbe seinen Erbteil
verkauft.
Ein Pflichtteilsberechtigter hat Anspruch
darauf, dass ein Notar ein
Bestandsverzeichnis über das Erbe führt und
auf Verlangen vorlegt. § 2314 BGB. LG Kleve
Haben sich Eheleute in einem gemeinschaftlichen
Testament gegenseitig zu Alleinerben und die
gemeinsamen Kinder als Schlusserben
eingesetzt, ist der überlebende Ehegatte nach
dem Tod des anderen Ehegatten gebunden. Eine
Abänderung ist nicht mehr möglich. KG Berlin
Ein Herr hatte seinen Sparbrief mit seiner
Lebensgefährtin geteilt. Er stellte 25 000 Euro auf
seine Partnerin aus. Der Sparbrief hatte
insgesamt einen Wert von 50 000 Euro. Das Paar
trennte sich und kurz darauf verstarb der Herr.
Der Erbe verlangte nun von der ehemaligen
Lebensgefährtin des Mannes die Herausgabe des
Geldes. Die Lebensgefährtin muss das Geld an
den Erben herausgeben, da das der BGH auch so
entschieden hat. Der Bundesgerichtshof
entschied, dass der Sparbrief als Zuwendung und
nicht als Schenkung anzusehen ist. BGH
Testament Vorlage
im Sonderangebot bis zum:
19,90 nur 12,30 €