Diese Erklärung muss der Versicherung gegenüber abgegeben sein, sonst ist sie nicht wirksam.
Hat der Versicherungsnehmer keinen Bezugsberechtigten angegeben, dann gehört die
Lebensversicherungssumme beim Tode des Versicherten mit zur Erbmasse.
Beispiel:
Da Otto keinen Bezugsberechtigten in der Lebensversicherung angegeben hat, wird die
Versicherungssumme auch geteilt. Die 3 Kinder erhalten ihren Anteil von 30 000 Euro aus dem
Sparbuch und der Betrag aus der Versicherungssumme wird auch durch 3 geteilt. Jedes Kind
erhält also 50 000 Euro.
Wer also in der Lebensversicherung als Begünstigter steht, erhält den Betrag aus der
Lebensversicherung allein als Erbschaft. Steht niemand in der Lebensversicherung, teilen sich
alle Erben die Versicherungssumme.
Erbschaft Lebensversicherung
Alle Erben teilen die Lebensversicherung unter sich auf. Hat der Versicherungsnehmer
gegenüber der Versicherung als Bezugsberechtigte "die Erben" bestimmt, dann gilt § 167 Absatz
2 VVG. Die Erben teilen dann die Versicherungssumme ebenfalls im Verhältnis ihrer Erbrechte
zu einander auf. Die Erben können aber eine eventuell überschuldete Erbschaft ausschlagen und
trotzdem die Lebensversicherungssumme erhalten. Denn wer will schon Schulden erben.
Da also eine Lebensversicherung nicht zum Nachlass gehört, geht die Versicherungssumme
nicht verloren, wenn die Erbschaft wegen Überschuldung ausgeschlagen wird.
Erhält ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Begünstigter einer
Lebensversicherung die Lebensversicherungssumme, fällt eine Erbschaftssteuer auch dann an,
wenn er in den gemeinsamen Jahren einen höheren Beitrag zum gemeinsamen Lebensunterhalt
als die verstorbene Partnerin geleistet hat (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuergesetz -ErbStG-).
Entscheidend ist, ob der Erblasser alle Versicherungsprämien aus seinem eigenen
Vermögen geleistet hat.
Grundlage für die Berechnung eines Ergänzungsanspruchs, den ein Pflichtteilsberechtigter
verlangen kann, wenn der Erblasser die Versicherung auf sein eigenes Leben abgeschlossenen
hat, ist der Wert aus den Rechten der Lebensversicherung zum Zeitpunkt kurz vor seinem Tod.
Bundesgerichtshof.
Der Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung ist erbschaftssteuerpflichtig, vgl. § 3 Abs. 1 Nr.
4 ErbStG. 50 % der Lebensversicherungssumme bleiben steuerfrei.
Eine Besteuerung der Lebensversicherung lässt sich dadurch vermeiden, dass der Partner, der
die Lebensversicherung im Todesfall erhalten soll, selbst Versicherungsnehmer ist und auch
selbst die Prämien zahlt.
Lässt sich ein Versicherungsnehmer scheiden und vereinbart aber mit der Lebensversicherung
aus diesem Grund nichts anderes, was die Lebensversicherung betrifft, so erbt im Todesfall der
geschiedene Ehegatte die Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung und aus der
Lebensversicherung.
Wenn der Ehegatte auch schon vor der Scheidung als Begünstigter in der Police
eingetragen war. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Versicherungsnehmer vor dem
Tod wieder neu geheiratet hatte.
Hat der Versicherte im Lebensversicherungsvertrag seinen Ehegatten namentlich eingetragen
und die Ehe wird geschieden, so kann das den Wegfall des rechtlichen Grundes bedeuten.
Es sei denn, die Lebensversicherung diente gerade der Absicherung des Ehegatten. Davon ist in
den meisten Fällen auszugehen.
Wurde als Berechtigter im Lebensversicherungsvertrag der Ehepartner eingesetzt, jedoch nicht
namentlich benannt, so gilt als Begünstigter der Ehepartner, der zum Stichtag mit dem Erblasser
verheiratet war. Das kommt aber selten vor. Da schon die Versicherung selbst darauf
aufmerksam machen wird, dass jemand namentlich benannt werden sollte, wenn der Wille ist,
dass diese Person auch die Leistungen erhalten soll.
Steuern auf eine Lebensversicherung nach dem Todesfall zahlen.
Beispiel:
Verstirbt Otto und Bernd ist Bezugsberechtigter aus der Lebensversicherung, Otto selbst
Versicherungsnehmer, dann muss Bernd auf die Versicherungssumme die er erhält, Steuern
zahlen. 50 Prozent der Versicherungssummer sind steuerfrei. Es gelten jedoch Freibeträge. Als
Kind muss Bernd erst Steuern zahlen, wenn der Betrag aus der Versicherungssumme mehr als
400 000 Euro beträgt.
Die Versicherung meldet es an das Finanzamt automatisch, wenn Versicherungssummen
ausgezahlt werden.
Wenn die Lebensversicherung länger als 12 Jahre gelaufen ist und vor 2005 abgeschlossen
wurde , muss man für den Ertrag keine Steuern abführen.
Man muss auch keine Angst haben, wenn man die Auszahlungssumme aus der
Lebensversicherung in der Einkommenssteuererklärung angibt. Das Finanzamt kennt natürlich
die Gesetze und Freibetragsgrenzen und wird das berücksichtigen.
Weil die Angaben in der Einkommensteuererklärung der Wahrheit entsprechen müssen,
empfiehlt es sich auch, den Betrag anzugeben. Auch eine Kopie der Versicherung ist beizulegen
(wird meistens auch verlangt). Daraus kann das Finanzamt erlesen, wann die Versicherung
abgeschlossen wurde, was auch eine Rolle, für die Besteuerung spielt.
Die Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass, wenn
die Bezugsberechtigung auf einen Dritten lautet.
Diese dritte Person kann auch der Erbe sein, in diesem Fall wird die Versicherungssumme
aber nicht auf den Erbteil angerechnet.
Beispiel:
Otto hat 3 Kinder. ER hat eine Lebensversicherung und die Versicherungssumme soll im
Todesfall sein Sohn Bernd bekommen. Alle 3 Kinder sind nach der gesetzlichen Erbfolge
erbberechtigt. Seine Erbmasse aus einem Sparbuch beträgt 90 000 Euro.
Jedes Kind erhält seinen Anteil aus dem Erbe von 30 000 Euro. Aber Bernd erhält
zusätzlich den Betrag aus der Lebensversicherung, der 60 000 Euro betrug..
Bezugsberechtigter für die Lebensversicherung ist derjenige, der nach dem Willen
des Versicherungsnehmers die Lebensversicherungssumme bekommen soll.
Erbschaft einer Lebensversicherung, Steuern zahlen
Wie kann man umgehen, dass der Bezugsberechtigte aus einer
Lebensversicherung gar keine Steuern zahlen muss.
Beispiel:
Es gibt 3 wichtige Angaben in einer Lebensversicherung
1. Versicherungsnehmer
(auf diese Person ist der Versicherungsschein ausgestellt)
2. Bezugsberechtigter
(diese Person erhält die Versicherungssumme im Todesfall aber auch
im Erlebensfall. Es kann aber auch in der Lebensversicherung
festgelegt werden, dass nur im Todesfall der Bezugsberechtigte die
Summe erhalten soll und ansonsten die Versicherungssumme an den
Versicherungsnehmer selbst ausgezahlt werden soll.)
3. Versicherte Person
Die versicherte Person wird auch in der Lebensversicherung
angegeben. Wenn diese Person verstirbt, erhält der Bezugsberechtigte
die Versicherungssumme. Die versicherte Person erhält in keiner
Konstellation irgendwie Geld aus einer Lebensversicherung.
4. Es ist auch immer von wichtiger Bedeutung wer nachweislich die
monatliche Beiträge zahlt.
Nun möchte Otto, dass sein Sohn Bernd, kein Steuern auf die
ausgezahlte Lebensversicherung im Todesfall zahlen muss.
Das ist nur möglich wenn
1. Versicherungsnehmer ist: Bernd
2. Bezugsberechtigter: ist Bernd
3. Versicherte Person: ist Otto
Beiträge hat nachweislich Bernd gezahlt.
Die meisten Versicherungsverträge können jederzeit geändert werden.
Das heißt, dass die Namen geändert werden können. Offiziell sollte
Bernd die Beiträge zahlen und das müsste auch auf Kontoauszügen
belegt werden können. Otto könnte ihm die Beträge in bar erstatten
oder sonst wie zukommen lassen.
In diesem Fall würde Bernd die Versicherungssumme erhalten, wenn
Otto verstirbt und müsste keine Steuern zahlen. Denn offiziell hat dann
Bernd das Leben von Otto versichert.
Eine Lebensversicherung erbt man praktisch immer.
Auch wenn Kinder oder andere Erbberechtigte enterbt werden, oder
den Verzicht auf den Pflichtteil aussprechen oder die Erbschaft
ausschlagen, das Geld aus einer Lebensversicherung erhalten sie
trotzdem immer. Jedenfalls dann, wenn sie als Begünstige in der Police
eingetragen sind.
Im Verhältnis zu den Erben liegt aber eine Schenkung vor, wenn einem
Erben eine Lebensversicherung vererbt wurde. Die anderen Erben
können das bei der Aufteilung der Pflichtteilsansprüche berechnen
lassen.
Dabei ist der Wert maßgebend, den die Lebensversicherung kurz vor
dem Tod des Versicherten hat. Denn über diesen Wert konnte der
Verstorbene bis kurz vor seinem Tod noch verfügen.
Ausgezahlt wird der Marktwert der Versicherung am Todestag, das ist in
der Regel der Rückkaufswert.
Hatte ein verstorbener Versicherungsnehmer bei Abschluss der
Versicherung oder später einen Bezugsberechtigten bestimmt, erwirbt
dieser Bezugsberechtigte beim Tod des Versicherungsnehmers einen
direkten Anspruch gegenüber der Versicherung auf Auszahlung der
Versicherungssumme (§§ 328, 331 BGB). Die Versicherung fällt nicht in
den Nachlass!
Ist kein Bezugsberechtigter benannt worden, fällt dagegen die
Lebensversicherung in den Nachlass.
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