Diese Erklärung muss der Versicherung gegenüber abgegeben sein, sonst ist sie nicht
wirksam. Hat der Versicherungsnehmer keinen Bezugsberechtigten angegeben, dann
gehört die Lebensversicherungssumme beim Tode des Versicherten mit zur Erbmasse.
Beispiel:
Da Otto keinen Bezugsberechtigten in der Lebensversicherung angegeben hat, wird die
Versicherungssumme auch geteilt. Die 3 Kinder erhalten ihren Anteil von 30 000 Euro
aus dem Sparbuch und der Betrag aus der Versicherungssumme wird auch durch 3
geteilt. Jedes Kind erhält also 50 000 Euro.
Wer also in der Lebensversicherung als Begünstigter steht, erhält den Betrag aus der
Lebensversicherung allein als Erbschaft. Steht niemand in der Lebensversicherung,
teilen sich alle Erben die Versicherungssumme.
Erbschaft Lebensversicherung
Alle Erben teilen die Lebensversicherung unter sich auf. Hat der Versicherungsnehmer
gegenüber der Versicherung als Bezugsberechtigte "die Erben" bestimmt, dann gilt §
167 Absatz 2 VVG. Die Erben teilen dann die Versicherungssumme ebenfalls im
Verhältnis ihrer Erbrechte zu einander auf. Die Erben können aber eine eventuell
überschuldete Erbschaft ausschlagen und trotzdem die Lebensversicherungssumme
erhalten. Denn wer will schon Schulden erben.
Da also eine Lebensversicherung nicht zum Nachlass gehört, geht die
Versicherungssumme nicht verloren, wenn die Erbschaft wegen Überschuldung
ausgeschlagen wird.
Erhält ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Begünstigter einer
Lebensversicherung die Lebensversicherungssumme, fällt eine Erbschaftssteuer auch
dann an, wenn er in den gemeinsamen Jahren einen höheren Beitrag zum
gemeinsamen Lebensunterhalt als die verstorbene Partnerin geleistet hat (§ 3 Abs. 1 Nr.
4 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz -ErbStG-).
Entscheidend ist, ob der Erblasser alle Versicherungsprämien aus seinem eigenen
Vermögen geleistet hat. Hessisches Finanzgericht
Grundlage für die Berechnung eines Ergänzungsanspruchs, den ein
Pflichtteilsberechtigter verlangen kann, wenn der Erblasser die Versicherung auf sein
eigenes Leben abgeschlossenen hat, ist der Wert aus den Rechten der
Lebensversicherung zum Zeitpunkt kurz vor seinem Tod. Bundesgerichtshof.
Der Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung ist erbschaftssteuerpflichtig, vgl. § 3
Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. 50 % der Lebensversicherungssumme bleiben steuerfrei.
Eine Besteuerung der Lebensversicherung lässt sich dadurch vermeiden, dass der
Partner, der die Lebensversicherung im Todesfall erhalten soll, selbst
Versicherungsnehmer ist und auch selbst die Prämien zahlt.
Lässt sich ein Versicherungsnehmer scheiden und vereinbart aber mit der
Lebensversicherung aus diesem Grund nichts anderes, was die Lebensversicherung
betrifft, so erbt im Todesfall der geschiedene Ehegatte die Leistungen aus einer privaten
Rentenversicherung und aus der Lebensversicherung.
Wenn der Ehegatte auch schon vor der Scheidung als Begünstigter in der Police
eingetragen war. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Versicherungsnehmer
vor dem Tod wieder neu geheiratet hatte. OLG Koblenz.
Hat der Versicherte im Lebensversicherungsvertrag seinen Ehegatten namentlich
eingetragen und die Ehe wird geschieden, so kann das den Wegfall des rechtlichen
Grundes bedeuten.
Es sei denn, die Lebensversicherung diente gerade der Absicherung des Ehegatten.
Davon ist in den meisten Fällen auszugehen.
Wurde als Berechtigter im Lebensversicherungsvertrag der Ehepartner eingesetzt,
jedoch nicht namentlich benannt, so gilt als Begünstigter der Ehepartner, der zum
Stichtag mit dem Erblasser verheiratet war. Das kommt aber selten vor. Da schon die
Versicherung selbst darauf aufmerksam machen wird, dass jemand namentlich benannt
werden sollte, wenn der Wille ist, dass diese Person auch die Leistungen erhalten soll.
Steuern auf eine Lebensversicherung nach dem Todesfall zahlen.
Beispiel:
Verstirbt Otto und Bernd ist Bezugsberechtigter aus der Lebensversicherung, Otto selbst
Versicherungsnehmer, dann muss Bernd auf die Versicherungssumme die er erhält,
Steuern zahlen. 50 Prozent der Versicherungssummer sind steuerfrei. Es gelten jedoch
Freibeträge. Als Kind muss Bernd erst Steuern zahlen, wenn der Betrag aus der
Versicherungssumme mehr als 400 000 Euro beträgt.
Die Versicherung meldet es an das Finanzamt automatisch, wenn
Versicherungssummen ausgezahlt werden.
Wenn die Lebensversicherung länger als 12 Jahre gelaufen ist und vor 2005
abgeschlossen wurde , muss man für den Ertrag keine Steuern abführen.
Man muss auch keine Angst haben, wenn man die Auszahlungssumme aus der
Lebensversicherung in der Einkommenssteuererklärung angibt. Das Finanzamt kennt
natürlich die Gesetze und Freibetragsgrenzen und wird das berücksichtigen.
Weil die Angaben in der Einkommensteuererklärung der Wahrheit entsprechen müssen,
empfiehlt es sich auch, den Betrag anzugeben. Auch eine Kopie der Versicherung ist
beizulegen (wird meistens auch verlangt). Daraus kann das Finanzamt erlesen, wann die
Versicherung abgeschlossen wurde, was auch eine Rolle, für die Besteuerung spielt.
Die Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass,
wenn die Bezugsberechtigung auf einen Dritten lautet.
Diese dritte Person kann auch der Erbe sein, in diesem Fall wird die
Versicherungssumme aber nicht auf den Erbteil angerechnet.
Beispiel:
Otto hat 3 Kinder. ER hat eine Lebensversicherung und die Versicherungssumme soll
im Todesfall sein Sohn Bernd bekommen. Alle 3 Kinder sind nach der gesetzlichen
Erbfolge erbberechtigt. Seine Erbmasse aus einem Sparbuch beträgt 90 000 Euro.
Jedes Kind erhält seinen Anteil aus dem Erbe von 30 000 Euro. Aber Bernd erhält
zusätzlich den Betrag aus der Lebensversicherung, der 60 000 Euro betrug..
Bezugsberechtigter für die Lebensversicherung ist derjenige, der nach dem
Willen des Versicherungsnehmers die Lebensversicherungssumme bekommen
soll.
Erbschaft einer Lebensversicherung, Steuern zahlen
Wie kann man umgehen, dass der Bezugsberechtigte
aus einer Lebensversicherung gar keine Steuern zahlen
muss.
Beispiel:
Es gibt 3 wichtige Angaben in einer Lebensversicherung
1. Versicherungsnehmer
(auf diese Person ist der Versicherungsschein ausgestellt)
2. Bezugsberechtigter
(diese Person erhält die Versicherungssumme im Todesfall
aber auch im Erlebensfall. Es kann aber auch in der
Lebensversicherung festgelegt werden, dass nur im
Todesfall der Bezugsberechtigte die Summe erhalten soll
und ansonsten die Versicherungssumme an den
Versicherungsnehmer selbst ausgezahlt werden soll.)
3. Versicherte Person
Die versicherte Person wird auch in der
Lebensversicherung angegeben. Wenn diese Person
verstirbt, erhält der Bezugsberechtigte die
Versicherungssumme. Die versicherte Person erhält in
keiner Konstellation irgendwie Geld aus einer
Lebensversicherung.
4. Es ist auch immer von wichtiger Bedeutung wer
nachweislich die monatliche Beiträge zahlt.
Nun möchte Otto, dass sein Sohn Bernd, kein Steuern auf
die ausgezahlte Lebensversicherung im Todesfall zahlen
muss.
Das ist nur möglich wenn
1. Versicherungsnehmer ist: Bernd
2. Bezugsberechtigter: ist Bernd
3. Versicherte Person: ist Otto
Beiträge hat nachweislich Bernd gezahlt.
Die meisten Versicherungsverträge können jederzeit
geändert werden. Das heißt, dass die Namen geändert
werden können. Offiziell sollte Bernd die Beiträge zahlen
und das müsste auch auf Kontoauszügen belegt werden
können. Otto könnte ihm die Beträge in bar erstatten oder
sonst wie zukommen lassen.
In diesem Fall würde Bernd die Versicherungssumme
erhalten, wenn Otto verstirbt und müsste keine Steuern
zahlen. Denn offiziell hat dann Bernd das Leben von Otto
versichert.
Eine Lebensversicherung erbt man praktisch immer.
Auch wenn Kinder oder andere Erbberechtigte enterbt
werden, oder den Verzicht auf den Pflichtteil aussprechen
oder die Erbschaft ausschlagen, das Geld aus einer
Lebensversicherung erhalten sie trotzdem immer.
Jedenfalls dann, wenn sie als Begünstige in der Police
eingetragen sind.
Im Verhältnis zu den Erben liegt aber eine Schenkung vor,
wenn einem Erben eine Lebensversicherung vererbt wurde.
Die anderen Erben können das bei der Aufteilung der
Pflichtteilsansprüche berechnen lassen.
Dabei ist der Wert maßgebend, den die
Lebensversicherung kurz vor dem Tod des Versicherten hat.
Denn über diesen Wert konnte der Verstorbene bis kurz vor
seinem Tod noch verfügen.
Ausgezahlt wird der Marktwert der Versicherung am
Todestag, das ist in der Regel der Rückkaufswert.
Hatte ein verstorbener Versicherungsnehmer bei Abschluss
der Versicherung oder später einen Bezugsberechtigten
bestimmt, erwirbt dieser Bezugsberechtigte beim Tod des
Versicherungsnehmers einen direkten Anspruch gegenüber
der Versicherung auf Auszahlung der Versicherungssumme
(§§ 328, 331 BGB). Die Versicherung fällt nicht in den
Nachlass!
Ist kein Bezugsberechtigter benannt worden, fällt dagegen
die Lebensversicherung in den Nachlass.
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