Formulare und Musterschreiben Auch wenn der Vermieter für eine Lärmbelästigung nicht verantwortlich ist, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern, wenn durch Lärm seine Wohnqualität eingeschränkt ist. Beschwerde über Lärm durch Nachbarn Sehr geehrter Vermieter....................., Leider mussten wir schon mehrfach feststellen, dass auch außerhalb der Ruhezeiten, Lärmbelästigungen durch unsere Nachbarn festzustellen sind. Dieser Lärm überschreitet das für uns zumutbare Maß. Wir sind nicht bereit, eine solche Lärmbelästigung weiter hinzunehmen und fordern Sie daher auf, dafür zu sorgen, dass unsere Nachbarn, sich an die Hausordnung halten und insbesondere ....     Musterschreiben Mietminderung wegen Lärmbelästigung Muster Mietminderung     Ein Mieter kann vom Vermieter verlangen, dass er gegen einen Nachbarn Maßnahmen ergreift, von dem unter Verstoß gegen die Hausordnung regelmäßig eine erhebliche Lärmbelästigung ausgeht.   Wer feiert, sollte immer dafür sorgen, dass die Musik möglichst in Zimmerlautstärke bleibt und die Fenster geschlossen sind.    50 % Lärmbelästigung (erheblicher Gaststättenlärm bis 1.00 Uhr nachts)     37 % Lärmbelästigung (erheblicher Lärm durch einen Nachbarn)   Musterschreiben Mietminderung wegen Lärmbelästigung Muster Mietminderung    Lärm durch angrenzenden Kindergarten: 15% Lärmbelästigung (erhebliche) durch Gaststätte bis 1 Uhr nachts: 37% Lärmbelästigung (extrem) durch Bauarbeiten: 60% Lärmbelästigung (häufige) durch Mitmieter mit Störung der Nachtruhe: 10-50% Lärmbelästigung durch Bauarbeiten im Haus: 20-30% Lärmbelästigung durch Mitmieter: 10%   Wird der Mieter durch das laute Musik hören einer Wohngemeinschaft im Haus erheblich gestört, kann die Miete um 50% gekürzt werden (Urteil AG Braunschweig, Az. 113 C 168/89, aus WM 1990, S. 147).   Kündigung für Lärmmacher Fast jede Nacht stört ein Mieter durch Krach und laute Musik. Der Vermieter kann den Lärmverursacher fristlos kündigen, ohne ihn abzumahnen. LG Coburg. Az. 32 S 85/08   Lärmbelästigung (Bauarbeiten) AG Hamburg, Urteil vom 16.01.1987 - 44 C 1605/86, WM 1987, S. 272 (umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten im Haus und Ausbau des Dachgeschosses). 60 % Lärmbelästigung (Bauarbeiten) AG Weißwasser, Urteil vom 18.04.1994 - 3 C 0701/93, WM 1994, S. 601 (Umfangreiche Bauarbeiten über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten rechtfertigen eine Minderung des Nettokaltmietbetrages in Höhe von ca. 50 %). 50 %   Bei Lärmbeeinträchtigungen beträgt die Minderungsquote in der Regel ca. 5 - 10 Prozent.   Belästigung durch Fluglärm: Wird der Mieter durch Fluglärm übermäßig gestört, weil die Fenster nicht isoliert sind, ist eine 10%-ige Mietkürzung möglich (LG Kiel, Az. 1 S 144/78, aus WM 1979, S. 128). Straßenlärm: Liegt die Wohnung in der Innenstadt, so muss der Mieter den damit verbundenen, typischen Lärm akzeptieren (LG Hannover, Az. 9 S 211/93, WM 1994, S. 463). Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch Nachbarn
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