Auch wenn der Vermieter für eine Lärmbelästigung nicht verantwortlich ist, hat der Mieter das
Recht, auf Mietminderung, wenn durch Lärm seine Wohnqualität eingeschränkt ist. Und das ist
zum Beispiel bei Lärmbelästigung durch Nachbarn der Fall.
Nicht einmal im Monat und auch nicht einmal im Vierteljahr darf in einem Mehrfamilienhaus laut
gefeiert werden. Das bedeutet aber nicht, dass im Haus überhaupt nicht gefeiert werden darf. Es
muss eben Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden, insbesondere ab 22.00 Uhr. Feiern
kann also nicht verboten werden. Aber die Ruhezeiten müssen immer eingehalten werden.
Beschwerde über Lärm durch Nachbarn (Mietminderung wegen Lärmbelästigung/ Musterschreiben Auszug:)
Sehr geehrter Vermieter.....................,
Leider mussten wir schon mehrfach feststellen, dass auch außerhalb der Ruhezeiten, Lärmbelästigungen
durch unsere Nachbarn festzustellen sind. Dieser Lärm überschreitet das für uns zumutbare Maß. Wir sind
nicht bereit, eine solche Lärmbelästigung weiter hinzunehmen und fordern Sie daher auf, dafür zu sorgen,
dass unsere Nachbarn, sich an die Hausordnung halten und insbesondere ....
Ein Mieter kann vom Vermieter verlangen, dass er gegen einen Nachbarn Maßnahmen ergreift, von dem
unter Verstoß gegen die Hausordnung regelmäßig eine erhebliche Lärmbelästigung ausgeht.
Die Musik sollte Zimmerlautstärke haben und die Fenster geschlossen sein bei einer Feier:
Urteile zur Mietminderung wegen Lärmbelästigung
50 % Lärmbelästigung (erheblicher Gaststättenlärm bis 1.00 Uhr nachts)
37 % Lärmbelästigung (erheblicher Lärm durch einen Nachbarn)
Lärm durch angrenzenden Kindergarten: 15% Lärmbelästigung (erhebliche) durch Gaststätte bis 1 Uhr
nachts: 37%
Lärmbelästigung (extrem) durch Bauarbeiten: 60%
Lärmbelästigung (häufige) durch Mitmieter mit Störung der Nachtruhe: 10-50%
Lärmbelästigung durch Bauarbeiten im Haus: 20-30%
Lärmbelästigung durch Mitmieter: 10%
Wird der Mieter durch das laute Musik hören einer Wohngemeinschaft im Haus erheblich gestört, hat er das
Recht auf Mietminderung um 50% (Urteil AG Braunschweig, Az. 113 C 168/89, aus WM 1990, S. 147).
Kündigung für Lärmmacher
Ein Vermieter kann den Lärmverursacher fristlos kündigen, ohne ihn abzumahnen. LG Coburg. Az. 32 S
85/08
60 % Lärmbelästigung (Bauarbeiten) AG Weißwasser, Urteil vom 18.04.1994 - 3 C 0701/93, WM 1994, S.
601 (Umfangreiche Bauarbeiten über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten rechtfertigen eine
Minderung des Nettokaltmietbetrages in Höhe von ca. 50 %).
Belästigung durch Fluglärm: Wird der Mieter durch Fluglärm übermäßig gestört, weil die Fenster nicht isoliert
sind, ist eine 10%-ige Mietkürzung möglich (LG Kiel, Az. 1 S 144/78, aus WM 1979, S. 128). Straßenlärm:
Liegt die Wohnung in der Innenstadt, so muss der Mieter den damit verbundenen, typischen Lärm
akzeptieren (LG Hannover, Az. 9 S 211/93, WM 1994, S. 463).
Formularpreis: 2,10 Euro
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Mit diesem Musterschreiben richten Sie Ihre Beschwerde wegen Lärmbelästigung von
Nachbarn an den Vermieter. Sie teilen ihm mit, dass Sie die Miete mindern werden,
wenn er nicht für Abhilfe sorgen kann oder will. Zu empfehlen ist, ein Lärmprotokoll
beizulegen. Das Formular übermiiteln wir Ihnen im Word und im PDF Format. Wenn wir das
Formular in Zukunft aktualisieren sollten, erhalten Sie kostenlos das erneuerte Exemplar.
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