Tätigkeit des Hausverwalters nach
Vertragsbeendigung
Wird der Hausverwaltervertrag für mehr als 5
Jahre abgeschlossen, ist der Vertrag zwar nicht
wegen Verstoß gegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG
nichtig, jedoch endet der Vertrag dann mit Ablauf
der 5 Jahre. Setzt der Hausverwalter seine
Tätigkeit fort, obwohl sein Amt geendet hat und
der Vertrag beendet ist, endet auch jeder
vertraglicher Vergütungsanspruch mit Ablauf der
entsprechenden Frist.
Der Hausverwaltervertrag regelt die Aufgaben des
Verwalters in Anlehnung an § 27 WEG. Der
Hausverwaltervertrag kann aber auch darüber
hinaus weitere, besondere
Hausverwalterleistungen beinhalten, wie z.B. die
Betreuung und Bewachung, Reparaturen am
Gemeinschaftseigentum.
Die Wohnungseigentümer können grundsätzlich
jederzeit mit Stimmenmehrheit die Abberufung des
Hausverwalters beschließen, § 26 Abs. 1 S. 1.
Gründe können sein:
schwere Pflichtverletzungen, Straftaten, Untreue
durch Eigenverbrauch der Mieterkaution,
Betrugsvorwurf im Zusammenhang mit der
Vergabe von überteuerten Aufträgen an dem
Verwalter nahe stehenden Bauhandwerker, Griff
des Hausverwalters in die Rücklage für
Reparaturen, die Nichteinberufung einer
Eigentümerversammlung der
Wohnungseigentümer über einen zu langen
Zeitraum, die Missachtung der Wünsche einer
Vielzahl von Wohnungseigentümern oder einfach
nur die Unfähigkeit.
Hausverwaltervertrag
4 Seiten
Mit dieser Vorlage haben Sie einen
Hausverwaltervertrag.
Es müssen nur noch die Grunddaten, wie Name,
Adresse, Objekte, Vergütung, Aufgaben usw. im
Vertrag angepasst werden.
Den Vertrag erhalten Sie im Word und im PDF
Format.
Die Vorlage ist mit
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Der Anspruch des Hausverwalters auf Gehalt oder
Lohn ergibt sich aus dem Hausverwaltervertrag.
Es kann frei vereinbart werden. Der Arbeitgeber
(z.B. eine Eigentümergemeinschaft) kann also mit
dem Hausverwalter frei vereinbaren, ob ein Gehalt
oder ein Stundenlohn gezahlt wird.
Die Hausverwaltergebühr wird entweder als
Festbetrag pro Sondereigentumseinheit oder als
Festhonorar für die Verwaltung der gesamten
Wohnanlage vereinbart. Die Hausverwalter
Vergütung ist Bestandteil der gemeinschaftlichen
Kosten.
Ende des Hausverwaltervertrages
Soweit die Dauer der Hausverwaltertätigkeit für
die Wohnungseigentümergemeinschaft im
Hausverwaltervertrag enthalten ist, endet der
Vertrag immer mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
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