Tätigkeit des Hausverwalters nach Vertragsbeendigung
Wird der Hausverwaltervertrag für mehr als 5 Jahre
abgeschlossen, ist der Vertrag zwar nicht wegen Verstoß gegen §
26 Abs. 1 S. 2 WEG nichtig, jedoch endet der Vertrag dann mit
Ablauf der 5 Jahre. Setzt der Hausverwalter seine Tätigkeit fort,
obwohl sein Amt geendet hat und der Vertrag beendet ist, endet
auch jeder vertraglicher Vergütungsanspruch mit Ablauf der
entsprechenden Frist.
Der Hausverwaltervertrag regelt die Aufgaben des Verwalters in
Anlehnung an § 27 WEG. Der Hausverwaltervertrag kann aber
auch darüber hinaus weitere, besondere Hausverwalterleistungen
beinhalten, wie z.B. die Betreuung und Bewachung, Reparaturen
am Gemeinschaftseigentum.
Die Wohnungseigentümer können grundsätzlich jederzeit mit
Stimmenmehrheit die Abberufung des Hausverwalters
beschließen, § 26 Abs. 1 S. 1.
Gründe können sein:
schwere Pflichtverletzungen, Straftaten, Untreue durch
Eigenverbrauch der Mieterkaution,
Betrugsvorwurf im Zusammenhang mit der Vergabe von
überteuerten Aufträgen an dem Verwalter nahe stehenden
Bauhandwerker, Griff des Hausverwalters in die Rücklage für
Reparaturen, die Nichteinberufung einer
Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümer über einen zu
langen Zeitraum, die Missachtung der Wünsche einer Vielzahl von
Wohnungseigentümern oder einfach nur die Unfähigkeit.
4 Seiten
Mit diesem Vertrag haben Sie einen
Hausverwaltervertrag.
Es müssen nur noch die Grunddaten, wie Name,
Adresse, Objekte, Vergütung, Aufgaben usw.
angepasst werden.
Den Vertrag erhalten Sie im Word und im PDF
Format.
Preis gesamt: 2,
90
€
Der Anspruch des Hausverwalters auf Gehalt oder Lohn ergibt sich aus dem
Hausverwaltervertrag. Es kann frei vereinbart werden. Der Arbeitgeber (z.B.
eine Eigentümergemeinschaft) kann also mit dem Hausverwalter frei
vereinbaren, ob ein Gehalt oder ein Stundenlohn gezahlt wird.
Die Hausverwaltergebühr wird entweder als Festbetrag pro
Sondereigentumseinheit oder als Festhonorar für die Verwaltung der
gesamten Wohnanlage vereinbart. Die Hausverwalter Vergütung ist
Bestandteil der gemeinschaftlichen Kosten.
Ende des Hausverwaltervertrages
Soweit die Dauer der Hausverwaltertätigkeit für die
Wohnungseigentümergemeinschaft im Hausverwaltervertrag enthalten ist,
endet der Hausverwaltervertrag immer mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
bis
15,60 € nur 8,30 €