Musterschreiben - Kündigung Mietvertrag-
Wird ein Mietverhältnis fristlos oder nach der
kurzen Mindestfrist von 3 Monaten gemäß §
573d BGB beendet, spricht man von einer
außerordentlichen unbefristeten Kündigung.
Ein Mietverhältnis über Wohnraum ist gemäß
§ 568 BGB grundsätzlich schriftlich zu
kündigen. Unbefristete Mietverträge kann der
Mieter jeder Zeit ohne Angabe von Gründen
kündigen. Er muss aber die gesetzliche
Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
In Folge des geänderten Mietrechts seit dem
1. September 2001 verkürzt sich die
Kündigungsfrist für Mieter unabhängig von der
Wohndauer auf drei Monate, wenn der
Mietvertragsabschluss nach dem 1.9.2001
erfolgte. Das gilt seit dem 1. Juni 2005 auch
für Altmietverträge - Mietvertragsabschluss
vor dem 1.9.2001. Wenn im Mietvertrag
ausdrücklich eine kürzere Kündigungsfrist für
den Mieter vereinbart ist, kann der Mieter sich
auf die kurze Kündigungsfrist berufen.
Haben Mieter und Vermieter einen
Zeitmietvertrag abgeschlossen, muss der
von beiden Seiten eingehalten werden.
Während der geplanten Laufzeit des
Vertrages kann auch der Mieter nicht
kündigen.
Mit diesem Musterschreiben können Mieter
ihren Mietvertrag kündigen. Ein
Kündigungsgrund muss in der Kündigung nicht
angegeben werden.
Das Formular erhalten Sie im Word und im
PDF Format.
Die Kündigungsfrist für
Mieterkündigungen beträgt seit 2005
einheitlich 3 Monate. Die Wohndauer spielt
dabei keine Rolle mehr. Ausnahme,
individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag.
(handschriftlich Kündigungsfristen im
Mietvertrag eingefügt).
Für Formularverträge gilt auch die
Kündigungsfrist von 3 Monaten, auch wenn
der Formularmietvertrag etwas anderes
aussagt. Will der Vermieter kündigen, richtet
sich die Kündigungsfrist nach der Wohndauer.
Wurde ein Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit
abgeschlossen oder bestehen lange
gesetzliche oder vertragliche
Kündigungsfristen, kann ein Mietverhältnis in
gesetzlich geregelten Ausnahmefällen unter
Beachtung einer Mindestfrist (§ 573d Abs. 1,
2 BGB) vorzeitig gekündigt werden. Bei dieser
Art der Kündigung handelt es sich um die so
genannte außerordentliche befristete
Kündigung.
RECHT - GESETZE - SOZIALES
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