Auch wenn der Vermieter für eine
Lärmbelästigung nicht verantwortlich ist, hat der
Mieter das Recht, auf Mietminderung, wenn
durch Lärm seine Wohnqualität eingeschränkt
ist. Und das ist zum Beispiel bei
Lärmbelästigung durch Nachbarn der Fall.
Nicht einmal im Monat und auch nicht einmal im
Vierteljahr darf in einem Mehrfamilienhaus laut
gefeiert werden. Das bedeutet aber nicht, dass
im Haus überhaupt nicht gefeiert werden darf.
Es muss eben Rücksicht auf die Nachbarn
genommen werden, insbesondere ab 22.00
Uhr. Feiern kann also nicht verboten werden.
Aber die Ruhezeiten müssen immer
eingehalten werden.
Beschwerde über Lärmbelästigung durch
Nachbarn (Mietminderung wegen
Lärmbelästigung/ Musterschreiben
Auszug:)
Sehr geehrter Vermieter.....................,
Leider mussten wir schon mehrfach feststellen,
dass auch außerhalb der Ruhezeiten,
Lärmbelästigungen durch unsere Nachbarn
festzustellen sind. Dieser Lärm überschreitet
das für uns zumutbare Maß. Wir sind nicht
bereit, eine solche Lärmbelästigung weiter
hinzunehmen und fordern Sie daher auf, dafür
zu sorgen, dass unsere Nachbarn, sich an die
Hausordnung halten und insbesondere ....
Ein Mieter kann vom Vermieter verlangen, dass
er gegen einen Nachbarn Maßnahmen ergreift,
von dem unter Verstoß gegen die
Hausordnung regelmäßig eine erhebliche
Lärmbelästigung ausgeht.
Die Musik sollte Zimmerlautstärke haben und
die Fenster geschlossen sein bei einer Feier:
Urteile zur Mietminderung wegen
Lärmbelästigung
50 % Lärmbelästigung (erheblicher
Gaststättenlärm bis 1.00 Uhr nachts)
37 % Lärmbelästigung (erheblicher Lärm durch
einen Nachbarn)
Lärm durch angrenzenden Kindergarten: 15%
Lärmbelästigung (erhebliche) durch Gaststätte
bis 1 Uhr nachts: 37%
Lärmbelästigung (extrem) durch Bauarbeiten:
60%
Lärmbelästigung (häufige) durch Mitmieter mit
Störung der Nachtruhe: 10-50%
Lärmbelästigung durch Bauarbeiten im Haus:
20-30%
Lärmbelästigung durch Mitmieter: 10%
Wird der Mieter durch das laute Musik hören
einer Wohngemeinschaft im Haus erheblich
gestört, hat er das Recht auf Mietminderung
um 50% (Urteil AG Braunschweig, Az. 113 C
168/89, aus WM 1990, S. 147).
Nutzen Sie das Musterschreiben.
Kündigung für Lärmmacher -
Mustersschreiben-
Ein Vermieter kann den Lärmverursacher
fristlos kündigen, ohne ihn abzumahnen. LG
Coburg. Az. 32 S 85/08
60 % Lärmbelästigung (Bauarbeiten) AG
Weißwasser, Urteil vom 18.04.1994 - 3 C
0701/93, WM 1994, S. 601 (Umfangreiche
Bauarbeiten über einen Zeitraum von
mindestens 3 Monaten rechtfertigen eine
Minderung des Nettokaltmietbetrages in Höhe
von ca. 50 %).
Belästigung durch Fluglärm: Wird der Mieter
durch Fluglärm übermäßig gestört, weil die
Fenster nicht isoliert sind, ist eine 10%-ige
Mietkürzung möglich (LG Kiel, Az. 1 S 144/78,
aus WM 1979, S. 128). Straßenlärm: Liegt die
Wohnung in der Innenstadt, so muss der
Mieter den damit verbundenen, typischen Lärm
akzeptieren (LG Hannover, Az. 9 S 211/93, WM
1994, S. 463).
Mit diesem Musterschreiben richten Sie Ihre
Beschwerde, wegen Lärmbelästigung durch
Nachbarn, an den Vermieter.
Sie teilen ihm mit, dass Sie die Miete mindern
werden, wenn er nicht für Abhilfe sorgen kann
oder will.
Zu empfehlen ist, ein Lärmprotokoll beizulegen.
Das Formular übermitteln wir Ihnen im Word
und im PDF Format.
Preis gesamt: 2,
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