Formulare und Musterschreiben Zum Bearbeiten, Speichern und Drucken Formular Fortsetzung befristeter Mietvertrag Mieter können bei einem befristeten Mietvertrag zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses die Fortsetzung des Mietvertrages verlangen. Es sei denn, die Interessen des Vermieters überwiegen, die Wohnung nicht weiterzuvermieten. Ein befristetes Mietverhältnis endet - soweit die Befristung zulässig ist - grundsätzlich durch Zeitablauf. Aber es gibt - wie bei unbefristeten Mietverhältnissen - die Möglichkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein Mieter kann gemäß § 575 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) frühestens vier Monate vor Fristende eine Mitteilung darüber verlangen, ob der Befristungsgrund noch besteht. Ist der Grund entfallen, hat er ein  Recht zur Verlängerung des Vertrages, und das ohne Befristung. Der Mieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn der Vermieter kein berechtigtes Interesse an der Beendigung hat. Als berechtigtes Interesse gelten die Gründe, die auch zu einer ordentlichen Kündigung berechtigen würden. Dieses Verlangen muss der Mieter dem Vermieter mindestens zwei Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses schriftlich anzeigen Das Muster “Verlängerung Zeitmietvertrag” bieten wir nicht mehr kostenlos an Musterschreiben an Vermieter Verlängerung Zeitmietvertrag
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