Mit diesem Schreiben bitten Sie Ihren Vermieter
um Erlaubnis zur Hundehaltung.
Das ist auch möglich, wenn im Mietvertrag von
vornherein die Hundehaltung verboten ist.
Haben Sie schon einen Hund, sollten Sie die
Erlaubnis auch nachträglich einholen.
Sie erhalten das Musterschreiben im Word und im
PDF Format.
Die Vorlagen sind mit
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Bitte um Erlaubnis zur Hundehaltung
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Die Erlaubnis zur Hundehaltung vom Vermieter
muss ein Mieter einholen.
Haben in einer Wohnanlage schon mehrere
Familien einen Hund, kann der Vermieter weitere
nicht
willkürlich die Haltung eines Hundes verbieten. Ein
neuer Mieter kann somit vom Vermieter verlangen,
wenn nicht
wichtige Gründe dagegen sprechen, die Erlaubnis
zur Tierhaltung zu bekommen. Hier geht es um die
Gleichbehandlung von unterschiedlichen Mietern.
Wenn alle Nachbarn im Haus sich mit der Haltung
eines Hundes einverstanden erklären, kann sich
der Vermieter nicht mehr auf ein Verbot der
Tierhaltung berufen. AG Hamburg-Bergedorf, Az.:
409 C 517/02)
Von einer Erlaubnis des Vermieters zur
Hundehaltung kann man ausgehen, wenn der
Vermieter längere Zeit ein Hund geduldet hat.
Ohne triftigen Grund kann er die Abschaffung des
Tieres dann nicht mehr verlangen. Das gilt sogar
dann, wenn im Mietvertrag steht, dass der
Vermieter seine Erlaubnis jederzeit widerrufen
kann.
Artgerechte Reaktionen eines Hundes sind:
"kurzes Anschlagen bei Besuch, längeres Bellen
bei fremden Personen, heftiges Begrüßen von
Herrchen, Reaktionen auf vorbeistreunende
Katzen." Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek.
Wegen dieser Reaktionen darf die Abschaffung
eines Hundes also nicht verlangt werden.
Yorkshireterrier sind wie Kleintiere immer
erlaubt, egal was im Mietvertrag steht.
Grund ist, dass sie andere Mieter
erfahrungsgemäß nicht belästigen. Aber die
Haltung eines Kampfhundes bedarf immer der
Zustimmung des Vermieters.
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass Hunde in der
Mietwohnung der schriftlichen Zustimmung des
Vermieters bedarf, liegt es im freien Ermessen des
Vermieters, ob er diese Zustimmung erteilen
möchte. Er war darf aber nicht willkürlich
entscheiden.
So genannte Kampfhunde (auch kleine Rassen)
dürfen in einer Mietwohnung auch mit Erlaubnis
des Vermieters nur in Ausnahmefällen gehalten
werden, wenn durch sie keine Gefahr für die
Nachbarschaft und Mitbewohner ausgehen
können.
Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung in der
Mietwohnung verboten ist, dann ist so eine Klausel
unwirksam.
Denn darunter würden auch Kleintiere fallen.
Kleintiere, die im Käfig leben, dürfen aber immer
gehalten werden.
Das gilt jedoch nur, sofern solche Kleintiere in
üblicher Zahl - entsprechend der Wohnungsgröße
gehalten werden. Diese Tierhaltung darf nicht zu
einer Verwahrlosung der Wohnung sowie einer
unzumutbaren Belästigung der Mitmieter führen.
Steht in einem Formularmietvertrag eine Vorschrift
über die Tierhaltung, dann handelt es sich um
einen vertraglichen Erlaubnisvorbehalt, der Mieter
muss vor der Anschaffung eines Tieres die
Erlaubnis seines Vermieters einholen.
Der Vermieter kann es grundsätzlich auch nicht
verbieten, dass Besucher des Mieters einen Hund
in die Mietwohnung mitbringen.