Ist im Mietvertrag vereinbart, dass Hunde in der Mietwohnung der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, liegt es im freien Ermessen des Vermieters, ob er diese Zustimmung erteilen möchte. Er war darf aber nicht willkürlich entscheiden. So genannte Kampfhunde (auch kleine Rassen) dürfen in einer Mietwohnung auch mit Erlaubnis des Vermieters nur in Ausnahmefällen gehalten werden, wenn durch sie keine Gefahr für die Nachbarschaft und Mitbewohner ausgehen können. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung in der Mietwohnung verboten ist, dann ist so eine Klausel unwirksam. Denn darunter würden auch Kleintiere fallen. Kleintiere, die im Käfig leben, dürfen aber immer gehalten werden. Das gilt jedoch nur, sofern solche Kleintiere in üblicher Zahl - entsprechend der Wohnungsgröße gehalten werden. Diese Tierhaltung darf nicht zu einer Verwahrlosung der Wohnung sowie einer unzumutbaren Belästigung der Mitmieter führen. Steht in einem Formularmietvertrag eine Vorschrift über die Tierhaltung, dann handelt es sich um einen vertraglichen Erlaubnisvorbehalt, der Mieter muss vor der Anschaffung eines Tieres die Erlaubnis seines Vermieters einholen. Der Vermieter kann es grundsätzlich auch nicht verbieten, dass Besucher des Mieters einen Hund in die Mietwohnung mitbringen.
Wenn alle Nachbarn im Haus sich mit der Haltung eines Hundes einverstanden erklären, kann sich der Vermieter nicht mehr auf ein Verbot der Tierhaltung berufen. AG Hamburg-Bergedorf, Az.: 409 C 517/02) Von einer Erlaubnis des Vermieters zur Hundehaltung kann man ausgehen, wenn der Vermieter längere Zeit ein Hund geduldet hat. Ohne triftigen Grund kann er die Abschaffung des Tieres dann nicht mehr verlangen. Das gilt sogar dann, wenn im Mietvertrag steht, dass der Vermieter seine Erlaubnis jederzeit widerrufen kann. Artgerechte Reaktionen eines Hundes sind: "kurzes Anschlagen bei Besuch, längeres Bellen bei fremden Personen, heftiges Begrüßen von Herrchen, Reaktionen auf vorbeistreunende Katzen." Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek. Wegen dieser Reaktionen darf die Abschaffung eines Hundes also nicht verlangt werden.

Yorkshireterrier sind wie Kleintiere immer erlaubt, egal was im Mietvertrag steht.

Grund ist, dass sie andere Mieter erfahrungsgemäß nicht belästigen. Aber die Haltung eines Kampfhundes bedarf immer der Zustimmung des Vermieters.
Mit diesem Schreiben bitten Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis zur Hundehaltung. Das ist auch möglich, wenn im Mietvertrag von vornherein die Hundehaltung verboten ist. Haben Sie schon einen Hund, sollten Sie die Erlaubnis auch nachträglich einholen. Sie erhalten das Musterschreiben im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)

Die Erlaubnis zur Hundehaltung vom Vermieter muss ein Mieter einholen.

Haben in einer Wohnanlage schon mehrere Familien einen Hund, kann der Vermieter weitere nicht willkürlich die Haltung eines Hundes verbieten. Ein neuer Mieter kann somit vom Vermieter verlangen, wenn nicht wichtige Gründe dagegen sprechen, die Erlaubnis zur Tierhaltung zu bekommen. Hier geht es um die Gleichbehandlung von unterschiedlichen Mietern.

Bitte um Erlaubnis zur Hundehaltung

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Die Erlaubnis zur Hundehaltung vom Vermieter

muss ein Mieter einholen.

Haben in einer Wohnanlage schon mehrere Familien einen Hund, kann der Vermieter weitere nicht willkürlich die Haltung eines Hundes verbieten. Ein neuer Mieter kann somit vom Vermieter verlangen, wenn nicht wichtige Gründe dagegen sprechen, die Erlaubnis zur Tierhaltung zu bekommen. Hier geht es um die Gleichbehandlung von unterschiedlichen Mietern.
Wenn alle Nachbarn im Haus sich mit der Haltung eines Hundes einverstanden erklären, kann sich der Vermieter nicht mehr auf ein Verbot der Tierhaltung berufen. AG Hamburg-Bergedorf, Az.: 409 C 517/02) Von einer Erlaubnis des Vermieters zur Hundehaltung kann man ausgehen, wenn der Vermieter längere Zeit ein Hund geduldet hat. Ohne triftigen Grund kann er die Abschaffung des Tieres dann nicht mehr verlangen. Das gilt sogar dann, wenn im Mietvertrag steht, dass der Vermieter seine Erlaubnis jederzeit widerrufen kann. Artgerechte Reaktionen eines Hundes sind: "kurzes Anschlagen bei Besuch, längeres Bellen bei fremden Personen, heftiges Begrüßen von Herrchen, Reaktionen auf vorbeistreunende Katzen." Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek. Wegen dieser Reaktionen darf die Abschaffung eines Hundes also nicht verlangt werden.

Yorkshireterrier sind wie Kleintiere immer

erlaubt, egal was im Mietvertrag steht.

Grund ist, dass sie andere Mieter erfahrungsgemäß nicht belästigen. Aber die Haltung eines Kampfhundes bedarf immer der Zustimmung des Vermieters.
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass Hunde in der Mietwohnung der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, liegt es im freien Ermessen des Vermieters, ob er diese Zustimmung erteilen möchte. Er war darf aber nicht willkürlich entscheiden. So genannte Kampfhunde (auch kleine Rassen) dürfen in einer Mietwohnung auch mit Erlaubnis des Vermieters nur in Ausnahmefällen gehalten werden, wenn durch sie keine Gefahr für die Nachbarschaft und Mitbewohner ausgehen können. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung in der Mietwohnung verboten ist, dann ist so eine Klausel unwirksam. Denn darunter würden auch Kleintiere fallen. Kleintiere, die im Käfig leben, dürfen aber immer gehalten werden. Das gilt jedoch nur, sofern solche Kleintiere in üblicher Zahl - entsprechend der Wohnungsgröße gehalten werden. Diese Tierhaltung darf nicht zu einer Verwahrlosung der Wohnung sowie einer unzumutbaren Belästigung der Mitmieter führen. Steht in einem Formularmietvertrag eine Vorschrift über die Tierhaltung, dann handelt es sich um einen vertraglichen Erlaubnisvorbehalt, der Mieter muss vor der Anschaffung eines Tieres die Erlaubnis seines Vermieters einholen. Der Vermieter kann es grundsätzlich auch nicht verbieten, dass Besucher des Mieters einen Hund in die Mietwohnung mitbringen.