Nachbarschaftshilfe beim Bau oder der
Renovierung des Eigenheims ist erlaubt.
Der Bauherr muss spätestens eine Woche nach
Baubeginn seine Hilfskräfte anmelden.
Sobald der Bauherr seine Helfer mit einem
Pauschal- oder Stundenlohn bezahlt,
überschreitet er die Grenze zur Schwarzarbeit.
Er muss die Helfer trotzdem anmelden aber
angeben, dass sie nicht bezahlt werden.
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