Mit einer Überlastungsanzeige teilt ein Arbeitnehmer seinem AG mit, dass er den Anforderungen vorübergehend nicht gewachsen ist. Damit lehnt er jede Verantwortung für auftretende Fehler, die ihm durch die Überlastung passieren, ab.

Was ist eine Überlastungsanzeige?

Das ist eine schriftliche Information an den/die Vorgesetzten und den Arbeitgeber über unhaltbare Arbeitsbedingungen. Nach § 15 und § 16 des ArbSchG ergibt sich die Pflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber auf mögliche Schädigungen oder Gefährdungen hinzuweisen: § 15 (1) ArbSchG: Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten, sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen Sorge zu tragen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. § 16 (1) ArbSchG: Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit ... zu melden. Die Überlastungsanzeige dient auch dazu, den Arbeitgeber auf organisatorische Mängel hinzuweisen, durch welche sich Gefahren ergeben. Eine solche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit ist z. B. häufig im Krankenhaus, in der Altenpflege, im Schulbetrieb, für AN welche Maschinen bedienen oder Fahrzeuge lenken, gegeben. Überlastung ist häufig bedingt durch starke personelle Unterbesetzung bzw. Zeitdruck. Die Anzeige ist vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten zu richten. Der Arbeitnehmer ist durch eine Überlastungsanzeige jedoch nicht von der Haftung befreit. Er muss seine volle Arbeitsleistung gemäß § 276 BGB trotzdem unter Berücksichtigung der Weisungen mit der „erforderlichen Sorgfalt“ erbringen. Wenn absehbar ist, dass aus eigener Kraft die Arbeit nicht mehr so geleistet werden kann, dass Schäden oder arbeits- oder andere vertragliche Verletzungen ausgeschlossen werden können, sollte eine Überlastungsanzeige abgegeben werden.

Überlastungsanzeige

(2 Seiten)
Das ist ein Muster für eine Überlastungsanzeige. Damit kann ein Arbeitnehmer seinem AG mitteilen, dass er momentan den Anforderungen nicht gewachsen ist. Das PDF ist editierbar - mit PC und Smartphone - (ausfüllen, speichern, drucken, versenden)
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Überlastungsanzeige Muster Bild einer Anwaltskanzlei
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Das ist eine schriftliche Information an den/die Vorgesetzten und den Arbeitgeber über unhaltbare Arbeitsbedingungen. Nach § 15 und § 16 des ArbSchG ergibt sich die Pflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber auf mögliche Schädigungen oder Gefährdungen hinzuweisen: § 15 (1) ArbSchG: Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten, sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen Sorge zu tragen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. § 16 (1) ArbSchG: Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit ... zu melden. Die Überlastungsanzeige dient auch dazu, den Arbeitgeber auf organisatorische Mängel hinzuweisen, durch welche sich Gefahren ergeben. Eine solche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit ist z. B. häufig im Krankenhaus, in der Altenpflege, im Schulbetrieb, für AN welche Maschinen bedienen oder Fahrzeuge lenken, gegeben. Überlastung ist häufig bedingt durch starke personelle Unterbesetzung bzw. Zeitdruck. Die Anzeige ist vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten zu richten. Der Arbeitnehmer ist durch eine Überlastungsanzeige jedoch nicht von der Haftung befreit. Er muss seine volle Arbeitsleistung gemäß § 276 BGB trotzdem unter Berücksichtigung der Weisungen mit der „erforderlichen Sorgfalt“ erbringen. Wenn absehbar ist, dass aus eigener Kraft die Arbeit nicht mehr so geleistet werden kann, dass Schäden oder arbeits- oder andere vertragliche Verletzungen ausgeschlossen werden können, sollte eine Überlastungsanzeige abgegeben werden.

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Bild, Jemand unteschreibt ein Formular