Erlaubnis zur Untervemietung einholen

Die Erlaubnis zur Untervermietung sollte beim Vermieter immer

schriftlich und unter Fristsetzung beantragt werden. Sonst kann der

Vermieter wegen unerlaubter Untervermietung kündigen.

Der Mieter muss den Vermieter darüber informieren, wen er in die Wohnung aufnimmt. Egal, ob es sich dabei um einen Angehörigen oder irgendeinen, fremden Dritten handelt. Ein Mieter ist nicht berechtigt, eine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters Dritten zu überlassen oder weiterzuvermieten. Zustimmung zur Untervermietung Ein Vermieter kann deswegen abmahnen und nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen. Hat der Mieter aber ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, darf der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung nicht verweigern. Hat ein Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, kann er das auch gerichtlich einklagen. Ein berechtigtes Interesse ist es dann, wenn der Mieter "vernünftige und nachvollziehbare" wirtschaftliche und/oder persönliche Gründe anführen kann.
Mit diesem Schreiben kann ein Vermieter seinem Mieter den Mietvertrag kündigen, wenn dieser die Wohnung unerlaubt untervermietet hat. Denn das, geht nur mit Zustimmung des Vermieters. Das Musterschreiben erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden) Das Formular enthält auch Tipps und Hinweise.

Fristlose Kündigung an Mieter -wegen unerlaubter

Untervermietung-

Aus diesen Gründen darf der Vermieter die Erlaubnis verweigern:

Wenn die Person des Untermieters für den Vermieter unzumutbar macht. (dem Vermieter ist bspw. bekannt, dass der Untermieter kriminell ist) Wenn die Wohnung durch die Untervermietung übermäßig belegt werden würde. Kündigung durch Vermieter wegen unerlaubter Untervermietung Gemäß § 553 BGB kann der Vermieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz einer Abmahnung des Vermieters einem Dritten die Wohnung überlässt. Vor der Kündigung muss der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und darauf hinweisen, dass der Mieter mit der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses rechnen muss, wenn er die unerlaubte Untervermietung nicht beendet. Der Vermieter muss die unerlaubte Untervermietung beweisen. Daür reicht aber oft schon das Vorhandensein eines Namensschildes des Untermieters am Briefkasten aus. Besuch darf längstens 6 bis 8 Wochen bleiben. Ab diesem Zeitpunkt wird der Besucher als Untermieter gesehen bzw. eine unerlaubte Daueraufnahme in der Mietwohnung angenommen. Der Vermieter kann nur dann mit Erfolg fristlos oder ordentlich kündigen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis tatsächlich nicht vorgelegen haben.
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Der Mieter muss den Vermieter darüber informieren, wen er in die Wohnung aufnimmt. Egal, ob es sich dabei um einen Angehörigen oder irgendeinen, fremden Dritten handelt. Ein Mieter ist nicht berechtigt, eine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters Dritten zu überlassen oder weiterzuvermieten. Zustimmung zur Untervermietung Ein Vermieter kann deswegen abmahnen und nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen. Hat der Mieter aber ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, darf der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung nicht verweigern. Hat ein Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, kann er das auch gerichtlich einklagen. Ein berechtigtes Interesse ist es dann, wenn der Mieter "vernünftige und nachvollziehbare" wirtschaftliche und/oder persönliche Gründe anführen kann.
Mit diesem Schreiben kann ein Vermieter seinem Mieter den Mietvertrag kündigen, wenn dieser die Wohnung unerlaubt untervermietet hat. Denn das, geht nur mit Zustimmung des Vermieters. Das Musterschreiben erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden) Das Formular enthält auch Tipps und Hinweise.

Fristlose Kündigung an Mieter -wegen

unerlaubter Untervermietung-

Aus diesen Gründen darf der

Vermieter die Erlaubnis verweigern:

Wenn die Person des Untermieters für den Vermieter unzumutbar macht. (dem Vermieter ist bspw. bekannt, dass der Untermieter kriminell ist) Wenn die Wohnung durch die Untervermietung übermäßig belegt werden würde. Kündigung durch Vermieter wegen unerlaubter Untervermietung Gemäß § 553 BGB kann der Vermieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz einer Abmahnung des Vermieters einem Dritten die Wohnung überlässt. Vor der Kündigung muss der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und darauf hinweisen, dass der Mieter mit der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses rechnen muss, wenn er die unerlaubte Untervermietung nicht beendet. Der Vermieter muss die unerlaubte Untervermietung beweisen. Daür reicht aber oft schon das Vorhandensein eines Namensschildes des Untermieters am Briefkasten aus. Besuch darf längstens 6 bis 8 Wochen bleiben. Ab diesem Zeitpunkt wird der Besucher als Untermieter gesehen bzw. eine unerlaubte Daueraufnahme in der Mietwohnung angenommen. Der Vermieter kann nur dann mit Erfolg fristlos oder ordentlich kündigen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis tatsächlich nicht vorgelegen haben.
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