Die Erlaubnis zur Untervermietung sollte beim Vermieter

grundsätzlich schriftlich und unter Fristsetzung beantragt

werden. Sonst kann der Vermieter wegen unerlaubter

Untervermietung kündigen.

Hat ein Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, kann er das auch gerichtlich einklagen. Ein berechtigtes Interesse ist es dann, wenn der Mieter "vernünftige und nachvollziehbare" wirtschaftliche und/oder persönliche Gründe anführen kann. Besuch darf längstens 6 bis 8 Wochen bleiben. Ab diesem Zeitpunkt wird der Besucher als Untermieter betrachtet bzw. eine unerlaubte Daueraufnahme in der Mietwohnung darin gesehen. Der Mieter muss den Vermieter darüber informieren, wen er in die Wohnung aufnimmt. Nimmt der Mieter einen Untermieter oder einen Mitbewohner dauerhaft in seine Wohnung auf, muss er darüber informieren, egal ob es sich dabei um einen nahen Angehörigen oder irgendeinen, fremden Dritten handelt. Der Vermieter kann nur dann mit Erfolg fristlos (OLG Hamburg WuM 1982, 41) oder ordentlich (BayObLG WuM 1995, 378) kündigen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis tatsächlich nicht vorgelegen haben.
Mit diesem Schreiben kann ein Vermieter seinem Mieter den Mietvertrag kündigen, wenn dieser die Wohnung unerlaubt untervermietet hat. Denn das, geht nur mit Zustimmung des Vermieters. Das Musterschreiben erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)

Fristlose Kündigung an Mieter -wegen

unerlaubter Untervermietung-

Ein Mieter ist nicht berechtigt, eine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters Dritten zu überlassen oder weiterzuvermieten. Ein Vermieter kann deswegen abmahnen und nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen. § 549 BGB. Hat der Mieter aber ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, darf der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung nicht verweigern.

Aus diesen Gründen darf der Vermieter die Erlaubnis verweigern:

- Wenn die Person des Untermieters die Untervermietung für den Vermieter unzumutbar macht. (dem Vermieter ist bspw. bekannt, dass der Untermieter kriminell ist) - Wenn die Wohnung durch die Untervermietung übermäßig belegt werden würde. Gemäß § 553 BGB kann der Vermieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz einer Abmahnung des Vermieters einem Dritten die Wohnung überlässt. Vor der Kündigung muss der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und darauf hinweisen, dass der Mieter mit der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses rechnen muss, wenn er die unerlaubte Untervermietung nicht beendet. Der Vermieter muss die unerlaubte Untervermietung allerdings beweisen. Hierfür reicht aber eventuell schon das Vorhandensein eines Namensschildes des Untermieters am Briefkasten aus.
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Fristlose Kündigung an Mieter -

wegen unerlaubter Untervermietung-

Die Erlaubnis zur Untervermietung sollte beim

Vermieter grundsätzlich schriftlich und unter

Fristsetzung beantragt werden. Sonst kann der

Vermieter wegen unerlaubter Untervermietung

kündigen.

Hat ein Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, kann er das auch gerichtlich einklagen. Ein berechtigtes Interesse ist es dann, wenn der Mieter "vernünftige und nachvollziehbare" wirtschaftliche und/oder persönliche Gründe anführen kann. Besuch darf längstens 6 bis 8 Wochen bleiben. Ab diesem Zeitpunkt wird der Besucher als Untermieter betrachtet bzw. eine unerlaubte Daueraufnahme in der Mietwohnung darin gesehen. Der Mieter muss den Vermieter darüber informieren, wen er in die Wohnung aufnimmt. Nimmt der Mieter einen Untermieter oder einen Mitbewohner dauerhaft in seine Wohnung auf, muss er darüber informieren, egal ob es sich dabei um einen nahen Angehörigen oder irgendeinen, fremden Dritten handelt. Der Vermieter kann nur dann mit Erfolg fristlos (OLG Hamburg WuM 1982, 41) oder ordentlich (BayObLG WuM 1995, 378) kündigen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis tatsächlich nicht vorgelegen haben.
Mit diesem Schreiben kann ein Vermieter seinem Mieter den Mietvertrag kündigen, wenn dieser die Wohnung unerlaubt untervermietet hat. Denn das, geht nur mit Zustimmung des Vermieters. Das Musterschreiben erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Ein Mieter ist nicht berechtigt, eine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters Dritten zu überlassen oder weiterzuvermieten. Ein Vermieter kann deswegen abmahnen und nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen. § 549 BGB. Hat der Mieter aber ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, darf der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung nicht verweigern. Aus diesen Gründen darf der Vermieter die Erlaubnis verweigern: - Wenn die Person des Untermieters die Untervermietung für den Vermieter unzumutbar macht. (dem Vermieter ist bspw. bekannt, dass der Untermieter kriminell ist) - Wenn die Wohnung durch die Untervermietung übermäßig belegt werden würde. Gemäß § 553 BGB kann der Vermieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz einer Abmahnung des Vermieters einem Dritten die Wohnung überlässt. Vor der Kündigung muss der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und darauf hinweisen, dass der Mieter mit der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses rechnen muss, wenn er die unerlaubte Untervermietung nicht beendet. Der Vermieter muss die unerlaubte Untervermietung allerdings beweisen. Hierfür reicht aber eventuell schon das Vorhandensein eines Namensschildes des Untermieters am Briefkasten aus.
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