Mit dem Verwarnungsgeld in Höhe von fünf bis 35 Euro werden kleine Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht geahndet. Eine Verwarnung kann jedoch auch ohne Verwarnungsgeld erteilt werden (§ 56 Absatz 1 Satz 2 OWiG). Ist eine Verwarnung kostenpflichtig, so wird sie nur dann wirksam, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entweder sofort oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bezahlt (§ 56 Absatz 2 Satz 1 OWiG). Zahlt der Betroffene das Verwarnungsgeld, wird die Verwarnung wirksam und das Verfahren ist beendet. Die Zahlung des Verwarnungsgeldes stellt kein Schuldeingeständnis dar. Ist der Verkehrsverstoß eindeutig und gibt es keine Gründe, die ihn rechtfertigen würden, ist es billiger, die Verwarnung zu bezahlen. Die Höhe des Verwarnungsgeldes ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der auch die Verwarnungsgeldbeträge enthält.
Vorgehensweise bei einem Einspruch auf Verwarnungsgeld Schriftliche Verwarnung genau prüfen: vorgeworfener Tatbestand, Datum und amtliches Kennzeichen des Tatfahrzeuges müssen korrekt angegeben sein. Der Tatbestand wird meist als mehrstellige Nummer angegeben; eine Aufstellung der wichtigsten Tatbestandsnummern ist dann auf der Rückseite der Verwarnung zu finden. Sollte eine oder gar mehrere der genannten Angaben fehlerhaft sein, kann ein Einspruch gegen die Verwarnung unter Umständen eine Verfahrenseinstellung bewirken.
Auch Im Ausland erhaltene Knöllchen müssen bezahlt werden. Nur mit Österreich gab es bisher ein Vollstreckungshilfeabkommen. Jetzt gilt das auch in anderen EU- Ländern. Danach sollen die deutschen Behörden Bußgelder ab 25 Euro eintreiben. Als Ausnahme gilt nur, wenn der Fahrer des Autos nicht identifizierbar ist. Die Formulare sind - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Bearbeiten, Speichern, Drucken, Versenden)
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Vorgehensweise bei einem Einspruch auf Verwarnungsgeld Schriftliche Verwarnung genau prüfen: vorgeworfener Tatbestand, Datum und amtliches Kennzeichen des Tatfahrzeuges müssen korrekt angegeben sein. Der Tatbestand wird meist als mehrstellige Nummer angegeben; eine Aufstellung der wichtigsten Tatbestandsnummern ist dann auf der Rückseite der Verwarnung zu finden. Sollte eine oder gar mehrere der genannten Angaben fehlerhaft sein, kann ein Einspruch gegen die Verwarnung unter Umständen eine Verfahrenseinstellung bewirken.
Auch Im Ausland erhaltene Knöllchen müssen bezahlt werden. Nur mit Österreich gab es bisher ein Vollstreckungshilfeabkommen. Jetzt gilt das auch in anderen EU-Ländern. Danach sollen die deutschen Behörden Bußgelder ab 25 Euro eintreiben. Als Ausnahme gilt nur, wenn der Fahrer des Autos nicht identifizierbar ist. Die Formulare sind - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Bearbeiten, Speichern, Drucken, Versenden)
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