Wenn Schüler und Studenten in den Ferien oder
neben dem Studium arbeiten, erhalten sie
Arbeitslohn.
Ein Arbeitsverhältnis liegt immer dann vor, wenn
der Schüler oder Student für die Dauer seiner
Tätigkeit in einen Betrieb eingeordnet und
weisungsgebunden ist.
Dann ist eine Bestätigung auch für den Arbeitgeber
wichtig, dass er weiß, ob er Sozialleistungen
abführen muss oder auch für den
Urlaubsanspruch.
Die Aushilfen müssen also bestätigen, dass sie
in dieser Firma und in keiner weiteren als
Aushilfe tätig sind.
Oder dass der Aushilfsjob der einzige Job in dieser
Firma war oder ist.
Hat ein Schüler nämlich mehrere Ferienjobs oder
Tätigkeiten als Aushilfe, muss berechnet werden,
ob der AG Abgaben zahlen muss.
Bei zwei Ferienjobs kann es dann möglich sein,
dass der zweite Arbeitgeber diese Sozialabgaben
leisten muss, wenn der Student über einen
bestimmten Lohn liegt, wenn die Löhne aus beiden
Jobs zusammengerechnet werden.
Wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch, muss
der Arbeitgeber dann vom Arbeitslohn Lohnsteuer
und ggf. den Solidaritätszuschlag sowie ggf. auch
Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur
gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung) einbehalten.
Dieses Formular können Sie nutzen, wenn Sie als
Aushilfskraft eine Bestätigung für den AG
benötigen, die besagt, dass Sie keiner weiteren
Beschäftigung als Aushilfe nachgehen.
Preis: 1,
80
€
zum Download
Produktempfehlung
23,60 € nur 14,30 €