Wenn Schüler und Studenten in den Ferien oder neben dem Studium arbeiten, erhalten sie Arbeitslohn. Ein Arbeitsverhältnis liegt immer dann vor, wenn der Schüler oder Student für die Dauer seiner Tätigkeit in einen Betrieb eingeordnet und weisungsgebunden ist. Dann ist eine Bestätigung auch für den Arbeitgeber wichtig, dass er weiß, ob er Sozialleistungen abführen muss oder auch für den Urlaubsanspruch.

Die Aushilfen müssen also bestätigen, dass sie in dieser Firma und in keiner weiteren als Aushilfe tätig sind.

Oder dass der Aushilfsjob der einzige Job in dieser Firma war oder ist. Hat ein Schüler nämlich mehrere Ferienjobs oder Tätigkeiten als Aushilfe, muss berechnet werden, ob der AG Abgaben zahlen muss. Bei zwei Ferienjobs kann es dann möglich sein, dass der zweite Arbeitgeber diese Sozialabgaben leisten muss, wenn der Student über einen bestimmten Lohn liegt, wenn die Löhne aus beiden Jobs zusammengerechnet werden.
Wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch, muss der Arbeitgeber dann vom Arbeitslohn Lohnsteuer und ggf. den Solidaritätszuschlag sowie ggf. auch Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) einbehalten.
Dieses Formular können Sie nutzen, wenn Sie als Aushilfskraft eine Bestätigung für den AG benötigen, die besagt, dass Sie keiner weiteren Beschäftigung als Aushilfe nachgehen.
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Aushilfskraft Bestätigung Bild einer Anwaltskanzlei
Wenn Schüler und Studenten in den Ferien oder neben dem Studium arbeiten, erhalten sie Arbeitslohn. Ein Arbeitsverhältnis liegt immer dann vor, wenn der Schüler oder Student für die Dauer seiner Tätigkeit in einen Betrieb eingeordnet und weisungsgebunden ist. Dann ist eine Bestätigung auch für den Arbeitgeber wichtig, dass er weiß, ob er Sozialleistungen abführen muss oder auch für den Urlaubsanspruch.

Die Aushilfen müssen also bestätigen, dass sie

in dieser Firma und in keiner weiteren als

Aushilfe tätig sind.

Oder dass der Aushilfsjob der einzige Job in dieser Firma war oder ist. Hat ein Schüler nämlich mehrere Ferienjobs oder Tätigkeiten als Aushilfe, muss berechnet werden, ob der AG Abgaben zahlen muss. Bei zwei Ferienjobs kann es dann möglich sein, dass der zweite Arbeitgeber diese Sozialabgaben leisten muss, wenn der Student über einen bestimmten Lohn liegt, wenn die Löhne aus beiden Jobs zusammengerechnet werden.
Wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch, muss der Arbeitgeber dann vom Arbeitslohn Lohnsteuer und ggf. den Solidaritätszuschlag sowie ggf. auch Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) einbehalten.
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Bild, Jemand unteschreibt ein Formular