Im Falle einer Mietbürgschaft muss der Bürge für die Verpflichtungen des Mieters einspringen,
wenn der Mieter seinen nicht nachkommt. Wer eine Mietbürgschaft übernimmt, geht
insbesondere bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ein Risiko ein. Bei dieser Bürgschaft
kann sich der Vermieter sofort an den Bürgen wenden, wenn der Mieter nicht zahlt. Der
Vermieter muss also nicht erst abwarten, bis ein bestimmter Mietrückstand aufgelaufen ist. Und
er muss den Mieter nicht erst durch ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren schicken.
Ein Bürge, der sich zugunsten des Vermieters auf unbestimmte Zeit für die Verpflichtungen des
Mieters aus dem Mietvertrag verbürgt hat, kann den Bürgschaftsvertrag kündigen, jedoch erst
zu einem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter den Mietvertrag – nach Ablauf einer Überlegungsfrist
– ordentlich kündigen kann.
(Kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen, kann auch der Bürge die Mietbürgschaft
kündigen. “Können” heißt in diesem Fall, wenn der Vermieter einen berechtigten
Kündigungsgrund hat. Dann endet die Bürgschaft auch mit Ablauf der Kündigungsfrist des
Mietvertrages.)
Die Mietbürgschaft
Ansonsten haftet ein Bürge als weiterer Schuldner für Forderungen aus dem Mietverhältnis
zwischen dem Mieter und dem Vermieter.
Beispiel: Eltern bürgen für ihr Kind. Grundsätzlich ist die Mietbürgschaft vom Bestand der
Hauptschuld (Mietverhältnis) abhängig. Endet das Mietverhältnis, für das die Mietbürgschaft
gestellt wurde, endet frühestens auch die Haftung aus der Mietbürgschaft. (Bürgen haften dann
bspw. nicht mehr für offene Forderungen aus einer Nebenkostenabrechnung)
Sollte sich der Vermieter entgegen Treu und Glauben weigern, einen Mieter aus dem
Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters zu entlassen, ist der Mieter von der
Mietzahlungspflicht frei und und das gilt dann auch für den Bürgen. Ab diesem Zeitpunkt gilt
dann auch die Mietbürgschaft nicht mehr.
Bürgschaft (Mietbürgschaft privat)
Selbstschuldnerische Bürgschaft Herr/Frau/Firma _____________________________
(vollständiger Name bzw. Firma) hat mit Mietvertrag vom ______________ (Datum)
an Herrn/Frau/Firma
_________________________ (vollständiger Name bzw. Firma) die in ____________
vollständige Anschrift) und dort im ______________________ ( eine Fläche von
___________ m² Nutzung vermietet
Formularpreis: 2,20 Euro
Muster für eine Mietbürgschaft -Auszug-
Expresskauf
Das Formular wird sofort an Ihre Email-adresse übermittelt:
AMK Internetservice/ Stuttgart
Mit dieser Vorlage haben Sie
eine Mietbürgschaft. Es
müssen nur noch die
Grunddaten angepasst
werden.
Die Mietbürgschaft wird
immer häufiger von
Vermietern verlangt. Damit
wollen diese sich vor
Mietausfällen schützen,
wenn der Mieter plötzlich
nicht mehr zahlungsfähig ist
und die Miete selbst nicht
mehr aufbringen kann.
Das Formular erhalten Sie
im Word und im PDF
Format.
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