Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR) - ist die Grundform einer Personengesellschaft und für fast jeden Gesellschaftszweck geeignet. Die Gründung einer GbR erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, (GBR Vertrag) der im Normalfall nicht schriftlich abgeschlossen werden muss. Dennoch empfiehlt es sich, den Gesellschaftsvertrag schriftlich zu dokumentieren, um für einen eventuellen späteren Gesellschafterstreit oder im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters eine schriftliche Basis zu haben. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) den Personengesellschaften. Eine GbR Gründung erfordert mindestens zwei Gesellschafter. Ein Mindeststartkapital ist nicht erforderlich. Allerdings haftet man bei der GbR Gründung auch mit seinem Privatvermögen.

Auch Freiberufler können sich zu einer GbR Gründung zusammentun.

Eine Eintragung einer GbR in das Handelsregister ist nicht möglich. Allerdings hat die gewerblich handelnde GbR die Möglichkeit, sich als OHG in das Handelsregister eintragen zu lassen (§ 2 Abs. 1 HGB). Soweit die GbR ein Gewerbe ausübt, müssen die einzelnen Gesellschafter der GbR ihr Gewerbe der zuständigen Behörde anzeigen. Dabei muss jeder einzelne der gewerblich tätigen Gesellschafter einer GbR sein Gewerbe anzeigen (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung - GewO). Die Führung der Geschäfte in der GbR steht den Gesellschaftern grundsätzlich gemeinschaftlich zu. Der Eintritt eines neuen Gesellschafters erfolgt durch Abschluss eines Vertrages mit den bisherigen Gesellschaftern. An der Identität der GbR ändert dies nichts.
Diesen Mustervertrag können Sie nutzen, wenn Sie eine GbR gründen möchten. Es handelt sich dabei um einen Gesellschaftsvertrag. Das PDF ist editierbar - mit PC und Smartphone - (ausfüllen, speichern, drucken, versenden)
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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR) - ist die Grundform einer Personengesellschaft und für fast jeden Gesellschaftszweck geeignet. Die Gründung einer GbR erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, (GBR Vertrag) der im Normalfall nicht schriftlich abgeschlossen werden muss. Dennoch empfiehlt es sich, den Gesellschaftsvertrag schriftlich zu dokumentieren, um für einen eventuellen späteren Gesellschafterstreit oder im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters eine schriftliche Basis zu haben. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) den Personengesellschaften. Eine GbR Gründung erfordert mindestens zwei Gesellschafter. Ein Mindeststartkapital ist nicht erforderlich. Allerdings haftet man bei der GbR Gründung auch mit seinem Privatvermögen.

Auch Freiberufler können sich zu einer

GbR Gründung zusammentun.

Eine Eintragung einer GbR in das Handelsregister ist nicht möglich. Allerdings hat die gewerblich handelnde GbR die Möglichkeit, sich als OHG in das Handelsregister eintragen zu lassen (§ 2 Abs. 1 HGB). Soweit die GbR ein Gewerbe ausübt, müssen die einzelnen Gesellschafter der GbR ihr Gewerbe der zuständigen Behörde anzeigen. Dabei muss jeder einzelne der gewerblich tätigen Gesellschafter einer GbR sein Gewerbe anzeigen (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung - GewO). Die Führung der Geschäfte in der GbR steht den Gesellschaftern grundsätzlich gemeinschaftlich zu. Der Eintritt eines neuen Gesellschafters erfolgt durch Abschluss eines Vertrages mit den bisherigen Gesellschaftern. An der Identität der GbR ändert dies nichts.
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