Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR) -
ist die Grundform einer Personengesellschaft
und für fast jeden Gesellschaftszweck
geeignet.
Die Gründung einer GbR erfolgt durch einen
Gesellschaftsvertrag, (GBR Vertrag) der im
Normalfall nicht schriftlich abgeschlossen
werden muss. Dennoch empfiehlt es sich, den
Gesellschaftsvertrag schriftlich zu
dokumentieren, um für einen eventuellen
späteren Gesellschafterstreit oder im Falle des
Ausscheidens eines Gesellschafters eine
schriftliche Basis zu haben.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
den Personengesellschaften. Eine GbR
Gründung erfordert mindestens zwei
Gesellschafter. Ein Mindeststartkapital ist nicht
erforderlich. Allerdings haftet man bei der GbR
Gründung auch mit seinem Privatvermögen.
Auch Freiberufler können sich zu einer
GbR Gründung zusammentun.
Eine Eintragung einer GbR in das
Handelsregister ist nicht möglich. Allerdings
hat die gewerblich handelnde GbR die
Möglichkeit, sich als OHG in das
Handelsregister eintragen zu lassen (§ 2 Abs.
1 HGB).
Soweit die GbR ein Gewerbe ausübt, müssen
die einzelnen Gesellschafter der GbR ihr
Gewerbe der zuständigen Behörde anzeigen.
Dabei muss jeder einzelne der gewerblich
tätigen Gesellschafter einer GbR sein
Gewerbe anzeigen (§ 14 Abs. 1
Gewerbeordnung - GewO).
Die Führung der Geschäfte in der GbR steht
den Gesellschaftern grundsätzlich
gemeinschaftlich zu.
Der Eintritt eines neuen Gesellschafters erfolgt
durch Abschluss eines Vertrages mit den
bisherigen Gesellschaftern. An der Identität der
GbR ändert dies nichts.
Diesen Mustervertrag können Sie nutzen, wenn Sie
eine GbR gründen möchten.
Es handelt sich dabei um einen
Gesellschaftsvertrag.
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