Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, kann der Vermieter einen angemessenen
Betrag einbehalten, wenn zu erwarten ist, dass der Mieter etwas nachzahlen muss (AG
Hannover). Den Restbetrag muss der Vermieter sofort auszahlen, wenn keine weiteren
Forderungen bestehen (AG Kassel). Ob eine Nachzahlung zu erwarten ist, ergibt sich aus
den Abrechnungen der letzten Jahre.
Ist das Mietverhältnis beendet und alles bezahlt, muss der Vermieter nicht nur die
Mietkaution, sondern auch die Zinsen auszahlen. Eine genaue Frist zur Rückgabe der
Mietkaution schreibt das Gesetz nicht vor. Es heißt nur, dass der Vermieter das Geld so
schnell wie möglich nach Beendigung des Mietverhältnis auszahlen soll. Ist jedoch schon
ein neuer Mieter eingezogen, muss der Vermieter wissen, was er mit dem Vormieter noch
abrechnen will.
Er muss sofort nach Einzug des neuen Mieters die Kaution abrechnen. Stehen noch
Nebenkostenabrechnungen aus, darf der Vermieter nicht die vollen drei Monatsmieten
zurückbehalten, sondern nur einen entsprechenden Teil der Kaution bis zur
Jahresabrechnung. Die übrige Kaution muss der Vermieter sofort an den Mieter
auszahlen, wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben worden ist. Zahlt der Vermieter
die Kaution ohne Vorbehalt zurück, kann er später keine Ansprüche mehr wegen Mängel
geltend machen.
Die Kaution oder Mietkaution ist wie die Mietbürgschaft eine Sicherheitsleistung zugunsten
des Vermieters für den Fall, dass der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen,
insbesondere der Mietzahlung, nicht nachkommt. Sie darf nur verlangt werden, wenn sie
vertraglich vereinbart ist. Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution entsteht
frühestens dann, wenn der Mieter die Wohnung dem Vermieter übergeben hat.
Ist eine vollständige Abrechnung nicht möglich, etwa weil eine Betriebskostenrechnung
noch fehlt, ist der Vermieter grundsätzlich nicht berechtigt die ganze Kautionssumme
zurückzuhalten, wenn mit großer Sicherheit zu erwarten ist, dass nur ein geringer Betrag
zur Nachforderung anstehen könnte und die Kautionssumme diesen Betrag bei weitem
übersteigt.
Ob zu erwarten ist, dass der Mieter nachzahlen muss, ergibt sich aus den Erfahrungen der
Vergangenheit. Wenn der Mieter also in der Vergangenheit immer Nachzahlungen leisten
musste. In dieser Höhe plus einen geringen Aufschlag, das ist dann der angemessene
Betrag für die Einbehaltung.
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Einbehaltung Mietkaution
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Das Formular wird sofort an Ihre Email-adresse übermittelt:
Mit diesem
Musterschreiben teilt der
Vermieter dem Mieter mit,
dass er die Mietkaution
vorläufig einbehalten wird.
Und das so lange, bis
Schäden repariert, fällige
Schönheitsreparaturen
durchgeführt sind oder
eben weil die
Nebenkostenabrechnung
noch aussteht.
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