Vergleich schließen zur Prozessvermeidung
Wird die vereinbarte Zahlungsquote fristgerecht erfüllt, so erlischt die Restschuld. Der außergerichtliche Ausgleich wird häufig auch als außergerichtliche Einigung bezeichnet. Ein außergerichtlicher Vergleich ist ein Vergleich mit dem Zweck, eine Vereinbarung mit den Gläubigern unter Ausschaltung des Gerichts Erlass oder Stundung der Schulden zu erreichen. Wenn ein außergerichtlicher Vergleich zustande kommt, ist er als Erlassvertrag (§ 397 BGB) oder Stundungsabrede zwischen dem Schuldner und jedem einzelnen Gläubiger anzusehen. Ein außergerichtlicher Vergleich ist nur für die Gläubiger bindend, die zustimmen. Gläubiger werden eher zu einem Forderungsverzicht bereit sein, wenn sie im Falle des Konkurses noch höhere Einbußen zu erwarten hätten. Es ist wichtig, die Gläubiger darauf hinzuweisen, dass bei einer Ablehnung des außergerichtlichen Vergleichs die Zahlungsunfähigkeit droht und ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss.
Bei einem außergerichtlichen Ausgleich verzichten die Gläubiger freiwillig auf einen Teil ihrer Forderungen. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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