Wer nach dem 1. Januar 2019 einen Arbeitsvertrag in Teilzeit abgeschlossen hat, und in einem Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern arbeitet, kann das Recht von Rückkehr auf Vollzeit einfordern. Kleinunternehmen sind von den neuen Regelungen aber nicht betroffen und auch Mittelständler mit 45 bis 200 Angestellten müssen diesen Anspruch nur einem von 15 Mitarbeitern gewähren.
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Grundsätzlich muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen, damit ein Teilzeitantrag gestellt werden kann. Ein Antrag auf Teilzeit kann beim Arbeitgeber gestellt werden. Dieser sollte vor allem die neuen Arbeitszeiten sowie die neue Stundenanzahl enthalten. Unter anderem sollten im Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sein, damit ein Antrag auf Teilzeit genehmigt werden kann. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn der Teilzeit beim Arbeitgeber gestellt werden. Er kann formfrei gestellt werden. Die Gründe für den Antrag auf Teilzeit müssen nicht angeben werden. Der Antrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich gestellt werden. Spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit sollten eine Antwort erfolgt sein. Hält der Arbitgeber diese Frist nicht ein, beginnt die Teilzeit automatisch.
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Antrag auf Teilzeitarbeit
Wer nach dem 1. Januar 2019 einen Arbeitsvertrag in Teilzeit abgeschlossen hat, und in einem Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern arbeitet, kann das Recht von Rückkehr auf Vollzeit einfordern. Kleinunternehmen sind von den neuen Regelungen aber nicht betroffen und auch Mittelständler mit 45 bis 200 Angestellten müssen diesen Anspruch nur einem von 15 Mitarbeitern gewähren.
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Grundsätzlich muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen, damit ein Teilzeitantrag gestellt werden kann. Ein Antrag auf Teilzeit kann beim Arbeitgeber gestellt werden. Dieser sollte vor allem die neuen Arbeitszeiten sowie die neue Stundenanzahl enthalten. Unter anderem sollten im Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sein, damit ein Antrag auf Teilzeit genehmigt werden kann. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn der Teilzeit beim Arbeitgeber gestellt werden. Er kann formfrei gestellt werden. Die Gründe für den Antrag auf Teilzeit müssen nicht angeben werden. Der Antrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich gestellt werden. Spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit sollten eine Antwort erfolgt sein. Hält der Arbitgeber diese Frist nicht ein, beginnt die Teilzeit automatisch.
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