Von der Vollmacht zu unterscheiden ist das
zwischen dem Vollmachtgeber und dem
Bevollmächtigten in der Regel bestehende
Grundgeschäft bzw. Grundverhältnis. Die
Vollmacht kann auch stillschweigend begründet
werden.
Vollmacht uns in folgenden Angelegenheiten zu
vertreten: gegenüber allen Behörden (z.B.
gesetzliche Krankenkasse, Arbeitsamt,
Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung,
Versorgungsamt, Finanzamt, Sozialamt,
Gemeinde), gegenüber allen privaten
Versicherungen (z.B. private Krankenkasse, Kfz-
Versicherung, Haftpflichtversicherung,
Hausratsversicherung,
Rechtsschutzversicherung), gegenüber dem
Vermieter (Name und Anschrift), gegenüber dem
Arbeitgeber (Name und Anschrift),
.............................................................. In diesem
Umfang ermächtigt die Vollmacht dazu, für uns
...........................
3 Seiten
Die Vollmacht entsteht durch einseitige
empfangsbedürftige Willenserklärung des
Vollmachtgebers gegenüber dem Vertreter
wahlweise auch gegenüber dem Dritten.
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