Formulare und Musterschreiben Zum Bearbeiten, Speichern und Drucken Formular Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Hat ein Kreditvertrag die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer anderen Leistung zum Gegenstand, so kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Widerruf nach Verbraucherkreditgesetz Wird der Verbraucher nicht entsprechend § 361a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie über den Wegfall des Widerrufsrechts nach Absatz 3 belehrt, so erlischt das Widerrufsrecht erst nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung, spätestens jedoch ein Jahr nach Abgabe der auf den Abschluss des Kreditvertrags gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers. (3) Hat der Verbraucher in den Fällen des § 4 Abs.   Widerruf nach Verbraucherkreditgesetz An die Firma ... Widerruf des Kaufvertrages vom ................ Sehr geehrte Damen und Herren, am ....................... habe ich bei Ihnen ........................ (Kaufgegenstand) gekauft, wobei wir vereinbart haben, dass ich den Kaufpreis in Raten abbezahlen kann. Ich mache hiermit von meinem Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG Gebrauch und widerrufe fristgerecht ..................     Formularpreis:  1,80 Euro Alle Formulare sind von Rechtsexperten erstellt worden. _________ Formulare
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Inventurliste Vorlage Vorlage Kaufvertrag Grundstück Vorlage Lieferschein Lieferungsverug Abmahnung Musterschreiben Widerruf Ratenkauf Musterschreiben Musterschreiben Musterschreiben Vorlagen Muster zum Ausdrucken Ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gibt es  für Darlehensverträge (§ 495 BGB) und sogenannte Finanzierungshilfen zwischen Unternehmer und Verbraucher; ebenso Verträge, die mit einem Kreditvertrag verbunden sind (Ratenkauf, Leichtkauf, Leasing). Ein Widerrufsrecht besteht dann nicht, wenn das Verbraucherdarlehen durch Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld, s.u. Ziffer 4) gesichert wird oder es sich um einen Überziehungs-Ratenkredit handelt, bei dem der Darlehensnehmer das Darlehen nach dem Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfist und ohne zusätzliche Kosten zurückzahlen kann (§§ 493, 495 Absatz 3 BGB). Zahlungsbedingungen anzeigen