Wenn eine Äußerung des Arztes vorliegt, wird
der Sachverhalt dem Vorstand der
Kassenärztlichen Vereinigung zur
Entscheidung vorgelegt, der über das weitere
Vorgehen (z.B. Einleitung eines
Disziplinarverfahrens entscheidet.
Über das Ergebnis der Vorstandsentscheidung
wird man informiert.
Anonyme Beschwerden bei der Ärztekammer
werden in der Regel nicht bearbeitet.
Der Vorfall darf nicht länger als 5 Jahre
zurückliegen.
Steht der betroffene Patient unter Betreuung,
muss die Erklärung durch den Betreuer
unterzeichnet werden und eine beglaubigte
Kopie des Betreuerausweises beigefügt
werden.
Die Ärztekammer ist die einzige Institution, die
die Berufsaufsicht über Ärzte ausüben kann.
Jeder Arzt ist Pflichtmitglied. Es ist gesetzliche
Aufgabe der Ärztekammer, die Einhaltung der
Berufspflichten der Ärzte zu überwachen bzw.
Beschwerden nachzugehen.
Die Ärztekammer prüft keine
Behandlungsfehler- Vorwürfe. Dafür gibt es
Schlichtungsstellen und
Gutchterkommissionen des Bundeslandes.
Es entstehen keine Kosten, auch nicht, wenn
keine Einigung erzielt wird.
Die Ärztekammer ist der Ansprechpartner für
alle Beschwerden, die sich auf Verstöße
gegen die ärztlichen Berufspflichten beziehen.
Nach der Berufsordnung ist der Arzt/die
Ärztin z. B. dazu verpflichtet ...
- Patienten vor eine Behandlung aufzuklären
- bei der ärztlichen Behandlung die aktuellen
wissenschaftlichen Standards zu beachten
- die Patienten persönlich zu untersuchen
- über die im Zusammenhang mit der
ärztlichen
Behandlung bekannt gewordenen
Informationen zu
schweigen
- angeforderte Befundberichte und Gutachten
zeitgerecht zu erstellen,
Eine offizielle Beschwerde an die
Ärztekammer muss schriftlich an die regional
zuständige Ärztekammer gesendet werden.
Es muss das Einverständnis gegeben werden,
dass die Beschwerde zur Stellungnahme an
den betreffenden Arzt weitergegeben werden
kann. Wer Schadensersatz erreichen will,
muss sich an die Schlichtungsstelle wenden
und dort eine ähnliche Beschwerde einreichen.
Beschwerden über pflegerischen Aspekte
eines Krankenhausaufenthaltes sind an die
Krankenhausleitung und nicht an die
Ärztekammer zu richten.
Die Kassenärztliche Vereinigung leitet die
Beschwerde an den betroffenen Arzt weiter
und gibt ihm Gelegenheit zu einer eigenen
Stellungnahme.
Die Formulare sind
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Bearbeiten, Speichern,
Drucken, Versenden)
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