Wenn eine Äußerung des Arztes vorliegt, wird der Sachverhalt dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung zur Entscheidung vorgelegt, der über das weitere Vorgehen (z.B. Einleitung eines Disziplinarverfahrens entscheidet. Über das Ergebnis der Vorstandsentscheidung wird man informiert. Anonyme Beschwerden bei der Ärztekammer werden in der Regel nicht bearbeitet. Der Vorfall darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Steht der betroffene Patient unter Betreuung, muss die Erklärung durch den Betreuer unterzeichnet werden und eine beglaubigte Kopie des Betreuerausweises beigefügt werden. Die Ärztekammer ist die einzige Institution, die die Berufsaufsicht über Ärzte ausüben kann. Jeder Arzt ist Pflichtmitglied. Es ist gesetzliche Aufgabe der Ärztekammer, die Einhaltung der Berufspflichten der Ärzte zu überwachen bzw. Beschwerden nachzugehen. Die Ärztekammer prüft keine Behandlungsfehler- Vorwürfe. Dafür gibt es Schlichtungsstellen und Gutchterkommissionen des Bundeslandes. Es entstehen keine Kosten, auch nicht, wenn keine Einigung erzielt wird. Die Ärztekammer ist der Ansprechpartner für alle Beschwerden, die sich auf Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten beziehen. Nach der Berufsordnung ist der Arzt/die Ärztin z. B. dazu verpflichtet ... - Patienten vor eine Behandlung aufzuklären - bei der ärztlichen Behandlung die aktuellen wissenschaftlichen Standards zu beachten - die Patienten persönlich zu untersuchen - über die im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung bekannt gewordenen Informationen zu schweigen - angeforderte Befundberichte und Gutachten zeitgerecht zu erstellen, Eine offizielle Beschwerde an die Ärztekammer muss schriftlich an die regional zuständige Ärztekammer gesendet werden. Es muss das Einverständnis gegeben werden, dass die Beschwerde zur Stellungnahme an den betreffenden Arzt weitergegeben werden kann. Wer Schadensersatz erreichen will, muss sich an die Schlichtungsstelle wenden und dort eine ähnliche Beschwerde einreichen. Beschwerden über pflegerischen Aspekte eines Krankenhausaufenthaltes sind an die Krankenhausleitung und nicht an die Ärztekammer zu richten.
Die Kassenärztliche Vereinigung leitet die Beschwerde an den betroffenen Arzt weiter und gibt ihm Gelegenheit zu einer eigenen Stellungnahme. Die Formulare sind - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Bearbeiten, Speichern, Drucken, Versenden)
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Die Kassenärztliche Vereinigung leitet die Beschwerde an den betroffenen Arzt weiter und gibt ihm Gelegenheit zu einer eigenen Stellungnahme. Die Formulare sind - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Bearbeiten, Speichern, Drucken, Versenden)
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