Ebenso wie der Arbeitgeber hat auch der
Arbeitnehmer das Recht außerordentlich (§
626 BGB) und ordentlich (§ 622 BGB) zu
kündigen. Die Arbeitnehmerkündigung muss
schriftlich erfolgen.
Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn
ein auf unbestimmte Dauer eingegangenes
Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer oder
Arbeitgeber unter Einhaltung der
gesetzlichen Kündigungsfristen beendet
wird.
Wird der Kündigungstermin versäumt, so wird
im Zweifel die Kündigung zum
nächstzulässigen Termin rechtswirksam.
Die außerordentliche Kündigung kann nur
innerhalb einer Frist von 2 Wochen
ausgesprochen werden, nach dem der
Kündigungsberechtigte von den für die
Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis
erlangt hat. Ersatzweise kann auch die
ordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer
beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum
Monatsende. Diese Frist bleibt grundsätzlich
für den Arbeitnehmer immer gleich lang. Nur
für die Kündigung durch den Arbeitgeber
verlängert sich die Kündigungsfrist bei längerer
Betriebszugehörigkeit.
Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung
schreiben möchte oder muss, dann kann er
einen Grund angeben warum er kündigt, doch
er muss die Kündigung nicht begründen.
Kündigung: Sehr geehrte
hiermit kündige ich das zwischen uns
bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum
............
Eine Kündigung muss laut § 623 BGB
schriftlich verfasst und mit der
handschriftlichen Unterschrift des
Arbeitnehmers versehen werden. Eine
mündliche Kündigung, eine Kündigung per Fax
oder E-Mail oder das Einreichen einer Kopie ist
nicht ausreichend. Im Gegensatz zu einer
(Arbeitgeberkündigung), muss ein
Arbeitnehmer in seiner Kündigung keine
Gründe angeben, warum er die Arbeitsstelle
verlassen will.
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen müssen eingehalten
werden. Sind im Arbeitsvertrag keine genauen
Kündigungsfristen angegeben bzw. wird kein
Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis
angewendet, gilt § 622 BGB: Die
Kündigungsfrist beträgt dann immer vier
Wochen bis zum 15. des Monats oder bis zum
Monatsende.
So wie der Arbeitgeber hat auch der
Arbeitnehmer das Recht außerordentlich (§
626 BGB) und ordentlich (§ 622 BGB) zu
kündigen. Aber es muss die
Arbeitnehmerkündigung schriftlich erfolgen.
Fristlos kann der Arbeitnehmer kündigen, wenn
ein wichtiger Grund für eine außerordentliche
Kündigung vorliegt und ihm die Fortsetzung
des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der
ordentlichen Kündigungsfristen nicht mehr
zuzumuten ist.
Ein solch wichtiger Grund liegt in der Regel
dann vor, wenn sich der Arbeitgeber mit der
Lohnzahlung in einem erheblichen
Zahlungsrückstand (mindestens zwei
Monatsgehälter befindet) und der
Arbeitnehmer den Arbeitgeber bereits einmal
abgemahnt hat.
Ansonsten braucht der Arbeitnehmer keinen
Grund, um kündigen zu können.
Vorlage Kündigung Arbeitnehmer
2 Seiten
Mit diesem Musterschreiben können Sie Ihren
Arbeitsvertrag kündigen.
Die Kündigungsfristen sind
einzuhalten, ein Grund für die Kündigung muss
nicht angegeben werden.
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