Produktinformation:
Die Berechnungstabelle ist einfach per Mausklick
zu bedienen. Es muss nichts installiert werden. Im
Ergebnis wird bekanntgegeben, welche Kosten
der AN und welche der AG tragen muss, wenn es
zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht kommt.
Das kann eine Klage auf Lohnzahlung sein, eine
Kündigungsschutzklage oder auch die Klage auf
eine Abfindung.
Den Streitwert errechnet das Programm
automatisch, nachdem angeben wurde, um
welche arbeitsrechtlichen Streitigkeiten es sich
handelt.
Enthalten sind auch folgende Formulare:
- Arbeitnehmerkündigung
- Mahnung rückständiger Lohn
- Lohnzahlungsklage
- Kündigungsschutzklage
- Aufforderung zur Zeugniserteilung
- Tipps und Hinweise
- Antrag auf Insolvenzgeld für Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber gerät mit der Lohnzahlung in
Verzug, wenn der Zahlungsanspruch fällig
ist. Wenn die Zahlung des Lohnes also
rechtlich verlangt werden kann.
Der Arbeitnehmer sollte dem Arbeitgeber
mitteilen, dass er seine Verpflichtungen aus dem
Arbeitsvertrag nicht mehr nachkommt, wenn die
Zahlungsfrist abgelaufen ist. Die Pflichten aus
dem Arbeitsvertrag beziehen sich meisten auf
die Arbeitsleistung und die Anwesenheit am
Arbeitsplatz. Das ist aber nur bei erheblichem
Lohnverzug möglich.
Besteht erheblicher Lohnverzug, sollte sich der
Arbeitnehmer so schnell wie möglch, bei der
Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden.
Es kommt immer wieder vor, dass es schon am
ersten Zahltag zu Problemen mit der
Lohnzahlung kommt.
Der Arbeitgeber befindet sich schon am ersten
Tag nach dem Zahltag mit der Lohnzahlung in
Verzug. Ab diesem Tag muss der AG dann auch
den Verzugsschaden ersetzen.
Die meisten Firmen zahlen den Lohn am letzten
Tag im Monat. Im öffentlichen Dienst wurde
früher der Lohn/ Gehalt am 15. des laufenden
Monats gezahlt.
Bei Zahlungsverzug wäre es eigentlich nicht
notwendig den AG erst abzumahnen. Es könnten
nach Ablauf der Zahlungsfrist sofort Maßnahmen
zur Eintreibung des Geldes veranlasst werden.
Wie zum Beispiel ein Mahnbescheid,
Lohnzahlungsklage usw.! Zu empfehlen ist eine
schriftliche Mahnung aber, wenn man in diesem
Betrieb weiter in Frieden arbeiten möchte.
Vorgehen für den Arbeitnehmer bei
rückständiger Lohnzahlung:
- Abmahnung wegen Zahlungsverzug mit
Fristsetzung und Androhung von
Arbeitsverweigerung
- wenn keine Reaktion kommt, Arbeitslosengeld
beantragen
- Verzugszinsen verlangen
- Klage auf rückständigen Lohn
- Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, hat
der Arbeitnehmer durch seine Mahnung einen
Nachweis dafür, dass, wann und in welcher Höhe
der Arbeitgeber mit den Lohnzahlungen in Verzug
war.
Hat der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet oder ist
er nachweislich zahlungsunfähig, kann der
Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen. Dafür
benötigt er eine Bescheinigung vom AG. Das
Insolvenzgeld orientiert sich an der Höhe der drei
letzten Monatslöhne.
Außerdem gleicht die Arbeitsagentur Rückstände
bei den Sozialversicherungen aus.
Wann muss Lohn gezahlt werden?
Ist im Arbeitsvertrag eine Monatsgehalt vereinbart,
muss der Arbeitgeber erst nach Ablauf des
jeweiligen Monats, d.h. am ersten Tag des
folgenden Monats zahlen.
In einem Arbeitsvertrag oder in einem auf das
Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag
können aber von § 614 BGB abweichende
Regelungen über die Fälligkeit der Vergütung
enthalten sein. Eine Vereinbarung im
Arbeitsvertrag, dass der Lohn erst am 10. 15. oder
20. des Folgemonats gezahlt wird, ist auch gültig.
Später als am 25. des Folgemonats kann aber
schon eine sittenwidrige Vereinbarung sein.
Als Gehaltseingang wird der Zeitpunkt bezeichnet,
an dem das Geld tatsächlich auf dem Konto
verbucht wird und der AN darüber verfügen kann.
Eine einstweilige Verfügung (und somit ein
Eilverfahren) kommt dann in Betracht, wenn der
Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er sich in
einer Notlage befindet und er den ausstehenden
Lohn dringend für seinen Lebensunterhalt
benötigt. Das muss auch beim Gericht beantragt
werden.
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