Produktinformation:

Die Berechnungstabelle ist einfach per Mausklick zu bedienen. Es muss nichts installiert werden. Im Ergebnis wird bekanntgegeben, welche Kosten der AN und welche der AG tragen muss, wenn es zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht kommt. Das kann eine Klage auf Lohnzahlung sein, eine Kündigungsschutzklage oder auch die Klage auf eine Abfindung. Den Streitwert errechnet das Programm automatisch, nachdem angeben wurde, um welche arbeitsrechtlichen Streitigkeiten es sich handelt.

Enthalten sind auch folgende Formulare:

- Arbeitnehmerkündigung - Mahnung rückständiger Lohn - Lohnzahlungsklage - Kündigungsschutzklage - Aufforderung zur Zeugniserteilung - Tipps und Hinweise - Antrag auf Insolvenzgeld für Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber gerät mit der Lohnzahlung in Verzug, wenn der Zahlungsanspruch fällig ist. Wenn die Zahlung des Lohnes also rechtlich verlangt werden kann. Der Arbeitnehmer sollte dem Arbeitgeber mitteilen, dass er seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr nachkommt, wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist. Die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag beziehen sich meisten auf die Arbeitsleistung und die Anwesenheit am Arbeitsplatz. Das ist aber nur bei erheblichem Lohnverzug möglich. Besteht erheblicher Lohnverzug, sollte sich der Arbeitnehmer so schnell wie möglch, bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden. Es kommt immer wieder vor, dass es schon am ersten Zahltag zu Problemen mit der Lohnzahlung kommt. Der Arbeitgeber befindet sich schon am ersten Tag nach dem Zahltag mit der Lohnzahlung in Verzug. Ab diesem Tag muss der AG dann auch den Verzugsschaden ersetzen. Die meisten Firmen zahlen den Lohn am letzten Tag im Monat. Im öffentlichen Dienst wurde früher der Lohn/ Gehalt am 15. des laufenden Monats gezahlt. Bei Zahlungsverzug wäre es eigentlich nicht notwendig den AG erst abzumahnen. Es könnten nach Ablauf der Zahlungsfrist sofort Maßnahmen zur Eintreibung des Geldes veranlasst werden. Wie zum Beispiel ein Mahnbescheid, Lohnzahlungsklage usw.! Zu empfehlen ist eine schriftliche Mahnung aber, wenn man in diesem Betrieb weiter in Frieden arbeiten möchte. Vorgehen für den Arbeitnehmer bei rückständiger Lohnzahlung: - Abmahnung wegen Zahlungsverzug mit Fristsetzung und Androhung von Arbeitsverweigerung - wenn keine Reaktion kommt, Arbeitslosengeld beantragen - Verzugszinsen verlangen - Klage auf rückständigen Lohn - Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Formulare und Musterschreiben

Berechnungsprogramm für Anwalts- und Gerichtskosten

bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, hat der Arbeitnehmer durch seine Mahnung einen Nachweis dafür, dass, wann und in welcher Höhe der Arbeitgeber mit den Lohnzahlungen in Verzug war. Hat der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet oder ist er nachweislich zahlungsunfähig, kann der Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen. Dafür benötigt er eine Bescheinigung vom AG. Das Insolvenzgeld orientiert sich an der Höhe der drei letzten Monatslöhne. Außerdem gleicht die Arbeitsagentur Rückstände bei den Sozialversicherungen aus.

Wann muss Lohn gezahlt werden?

Ist im Arbeitsvertrag eine Monatsgehalt vereinbart, muss der Arbeitgeber erst nach Ablauf des jeweiligen Monats, d.h. am ersten Tag des folgenden Monats zahlen. In einem Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag können aber von § 614 BGB abweichende Regelungen über die Fälligkeit der Vergütung enthalten sein. Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, dass der Lohn erst am 10. 15. oder 20. des Folgemonats gezahlt wird, ist auch gültig. Später als am 25. des Folgemonats kann aber schon eine sittenwidrige Vereinbarung sein. Als Gehaltseingang wird der Zeitpunkt bezeichnet, an dem das Geld tatsächlich auf dem Konto verbucht wird und der AN darüber verfügen kann. Eine einstweilige Verfügung (und somit ein Eilverfahren) kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er sich in einer Notlage befindet und er den ausstehenden Lohn dringend für seinen Lebensunterhalt benötigt. Das muss auch beim Gericht beantragt werden.
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Enthalten sind auch folgende Formulare:

- Arbeitnehmerkündigung - Mahnung rückständiger Lohn - Lohnzahlungsklage - Kündigungsschutzklage - Aufforderung zur Zeugniserteilung - Tipps und Hinweise - Antrag auf Insolvenzgeld für Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber gerät mit der Lohnzahlung in Verzug, wenn der Zahlungsanspruch fällig ist. Wenn die Zahlung des Lohnes also rechtlich verlangt werden kann. Der Arbeitnehmer sollte dem Arbeitgeber mitteilen, dass er seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr nachkommt, wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist. Die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag beziehen sich meisten auf die Arbeitsleistung und die Anwesenheit am Arbeitsplatz. Das ist aber nur bei erheblichem Lohnverzug möglich. Besteht erheblicher Lohnverzug, sollte sich der Arbeitnehmer so schnell wie möglch, bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden. Es kommt immer wieder vor, dass es schon am ersten Zahltag zu Problemen mit der Lohnzahlung kommt. Der Arbeitgeber befindet sich schon am ersten Tag nach dem Zahltag mit der Lohnzahlung in Verzug. Ab diesem Tag muss der AG dann auch den Verzugsschaden ersetzen. Die meisten Firmen zahlen den Lohn am letzten Tag im Monat. Im öffentlichen Dienst wurde früher der Lohn/ Gehalt am 15. des laufenden Monats gezahlt. Bei Zahlungsverzug wäre es eigentlich nicht notwendig den AG erst abzumahnen. Es könnten nach Ablauf der Zahlungsfrist sofort Maßnahmen zur Eintreibung des Geldes veranlasst werden. Wie zum Beispiel ein Mahnbescheid, Lohnzahlungsklage usw.! Zu empfehlen ist eine schriftliche Mahnung aber, wenn man in diesem Betrieb weiter in Frieden arbeiten möchte. Vorgehen für den Arbeitnehmer bei rückständiger Lohnzahlung: - Abmahnung wegen Zahlungsverzug mit Fristsetzung und Androhung von Arbeitsverweigerung - wenn keine Reaktion kommt, Arbeitslosengeld beantragen - Verzugszinsen verlangen - Klage auf rückständigen Lohn - Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, hat der Arbeitnehmer durch seine Mahnung einen Nachweis dafür, dass, wann und in welcher Höhe der Arbeitgeber mit den Lohnzahlungen in Verzug war. Hat der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet oder ist er nachweislich zahlungsunfähig, kann der Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen. Dafür benötigt er eine Bescheinigung vom AG. Das Insolvenzgeld orientiert sich an der Höhe der drei letzten Monatslöhne. Außerdem gleicht die Arbeitsagentur Rückstände bei den Sozialversicherungen aus.

Wann muss Lohn gezahlt werden?

Ist im Arbeitsvertrag eine Monatsgehalt vereinbart, muss der Arbeitgeber erst nach Ablauf des jeweiligen Monats, d.h. am ersten Tag des folgenden Monats zahlen. In einem Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag können aber von § 614 BGB abweichende Regelungen über die Fälligkeit der Vergütung enthalten sein. Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, dass der Lohn erst am 10. 15. oder 20. des Folgemonats gezahlt wird, ist auch gültig. Später als am 25. des Folgemonats kann aber schon eine sittenwidrige Vereinbarung sein. Als Gehaltseingang wird der Zeitpunkt bezeichnet, an dem das Geld tatsächlich auf dem Konto verbucht wird und der AN darüber verfügen kann. Eine einstweilige Verfügung (und somit ein Eilverfahren) kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er sich in einer Notlage befindet und er den ausstehenden Lohn dringend für seinen Lebensunterhalt benötigt. Das muss auch beim Gericht beantragt werden.
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