für Arbeitnehmer (Arbeiter/Angestellte) nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) ohne Tarifbindung Ist im Arbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) keine Kündigungsfrist vereinbart worden oder wird auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, gilt § 622 BGB: Für Arbeiter und Angestellte gilt dann eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Tarifbindung

Damit ein Tarifvertrag für einen Betrieb und die Beschäftigten wirksam wird, muss der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sein. Die Bindung endet nicht mit dem Austritt aus dem Verband, sondern erst mit dem Ende der Gültigkeit entsprechender Tarifverträge. Für immer weniger Arbeitnehmer in Deutschland gelten Tarifverträge. Viele Arbeitgeber haben sich aus der Tarifbindung verabschiedet und auch die Mitglieder in der Gewerkschaft werden weniger. Tarifverträge legen die Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen fest: Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen und vieles andere. Tarifverträge werden in der Regel zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen.
Der Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung kann für AG und AN genutzt werden, die nicht im AG Verband oder in der Gewerkschaft sind. Das PDF ist editierbar - mit PC und Smartphone - (ausfüllen, speichern, drucken, versenden)
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Damit ein Tarifvertrag für einen Betrieb und die Beschäftigten wirksam wird, muss der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sein. Die Bindung endet nicht mit dem Austritt aus dem Verband, sondern erst mit dem Ende der Gültigkeit entsprechender Tarifverträge. Für immer weniger Arbeitnehmer in Deutschland gelten Tarifverträge. Viele Arbeitgeber haben sich aus der Tarifbindung verabschiedet und auch die Mitglieder in der Gewerkschaft werden weniger. Tarifverträge legen die Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen fest: Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen und vieles andere. Tarifverträge werden in der Regel zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen.
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