Eine Klausel in einem Arbeitsvertrag eines
Arbeitnehmers, wonach die Zustimmung des
Arbeitgebers bei der Aufnahme einer
Nebenbeschäftigung notwendig ist, ist
wirksam. (Bundesarbeitsgericht)
So eine Klausel beschränkt den Arbeitnehmer
nicht in unangemessener Weise in seiner
Berufsfreiheit, sondern sie verpflichtet ihn nur,
dem Arbeitgeber eine berufliche
Nebenbeschäftigung zu melden.
Eine Zuwiderhandlung kann daher eine
Abmahnung und bei fortgesetztem
Fehlverhalten eine Kündigung des
Arbeitgebers nach sich ziehen. BAG 9 AZR
464/00
Wenn der Arbeitnehmer also ohne
Zustimmung des Arbeitgebers einer
Nebenbeschäftigung nachgeht, muss er mit
Konsequenzen rechnen.
Das gilt auf für Teilzeitbeschäftigte. Auch
wenn die Arbeitszeit zusammen mit der
Nebentätigkeit die wöchentliche Arbeitszeit
eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nicht
übersteigt.
Wenn im Arbeitsvertrag nichts vereinbart ist,
sind im Allgemeinen Nebentätigkeiten erlaubt,
und zwar auch ohne eine ausdrückliche
Genehmigung des Arbeitgebers.
Gesetzlich angeordnet ist eine generelle
Genehmigungspflicht nur für die
Nebentätigkeit von Beamten und Angestellten
im öffentlichen Dienst.
Wenn Zweifel bestehen, ob im
Hauptarbeitsverhältnis betriebliche Interessen
wesentlich verletzt werden, kann der
Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Auskunft über
Art und Umfang der Nebentätigkeit verlangen
(BAG 11.12.01 – 9 AZR 464/00).
Die Zustimmung zur Nebenbeschäftigung
muss der Arbeitgeber erteilen, wenn nicht zu
erwarten ist, dass durch die Nebentätigkeit
eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher
Interessen erfolgen wird.
hiermit bitte ich Sie um Ihre Zustimmung für
eine Nebenbeschäftigung. Ausweislich § 11
des mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrages
haben Sie sich das Recht zur Zustimmung
jedweder Nebentätigkeit vorbehalten. Sie sind
jedoch verpflichtet.......
Auszug Musterschreiben.
Der Arbeitnehmer muss den AG um
Zustimmung bitten, wenn er einer
Nebenbeschaeftigung nachgehen möchte.
Das Musterschreiben gilt als Vorlage.
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