Der Vermieter kann wegen Eigenbedarf kündigen,
wenn er die Wohnung für sich selbst,
Haushaltsangehörige oder Familienmitglieder
benötigt. Angeben muss der Vermieter, welche
Personen die Wohnung benötigen und warum die
Wohnung benötigt wird. Es ist strafbar, wenn der
Vermieter hier falsche Angaben macht und
Eigenbedarf nur vortäuscht.
häufigste Kündigungsgrund im Mietrecht.
Was ist Eigenbedarf
Um Eigenbedarf handelt es sich, wenn der Vermieter
die Wohnung für sich oder ein zu seinem Hausstand
gehörende Person oder für einen
Familienangehörigen zu Wohnzwecken nutzen
möchte.
Eigenbedarf setzt nicht voraus, dass der Vermieter
die Wohnung selbst nutzen möchte. Es reicht, wenn
er die Räume für einen nahen Angehörigen oder eine
zu seinem Haushalt gehörende Person benötigt.
Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben genau
darlegen, warum er oder ein Angehöriger die
Wohnung gerade jetzt benötigt und um wen es sich
dabei handelt.
Vorgetäuschter Eigenbedarf ist trotz begründetem
Verdacht oft nur sehr schwer nachzuweisen. Eine
Eigenbedarfskündigung kann auch dann unwirksam
sein, wenn der Vermieter einen weit überhöhten
Wohnraumbedarf geltend macht.
Möglich ist die Kündigung wegen Eigenbedarf bei
Gebrauch für Eltern oder Kinder des Vermieters,
Enkel oder Geschwister, oder eine Person, die für
die persönliche häusliche Pflege benötigt wird.
Für andere Familienangehörige kann eventuell
Eigenbedarf geltend gemacht werden, wenn es
wegen des Wohnbedarfs nötig ist. Es können also
auch Nichten und Neffen sein.
Kündigung wegen Eigenbedarf
Mit diesem Schreiben“ Kündigung wegen
Eigenbedarf” können Sie dem Mieter den
Mietvertrag kündigen.
Sie müssen in der Kündigung aber darlegen,
warum und für wen Sie die Wohnung
benötigen.
Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF
Format.
Die Vorlagen sind mit
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Das Formular enthält auch Tipps und Hinweise.
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Eine Kündigung wegen Eigenbedarf kann auch dann
unakzeptabel sein, wenn der vom Vermieter
angegebene Kündigungsgrund schon vor
Vertragsabschluss vorlag oder absehbar war. (Der
Vermieter wusste, dass seine Tocher nach 3 Jahren
dort einziehen wollte)
Eigenbedarf kann nicht geltend gemacht werden,
wenn der Vermieter die Wohnung nur gelegentlich
oder vorübergehend für einige Monate nutzen
möchte.
Auch bei Kündigung wegen Eigenbedarf gelten die
üblichen Kündigungsfristen. Kündigt der Vermieter,
muss er folgende Kündigungsfristen beachten:
* Bis fünf Jahre Mietdauer drei Monate
* Bis acht Jahre Mietdauer sechs Monate
* Nach acht Jahren Mietdauer neun Monate.
Selbst wenn eine Eigenbedarfskündigung berechtigt
ist, kann der Mieter Widerspruch einlegen, wenn die
Beendigung des Mietverhältnisses für ihn oder seine
Familie eine besondere „soziale Härte" bedeuten
würde.
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