Der Arzt muss aber darlegen und beweisen, dass
er bei rechtzeitiger Absage tatsächlich einen
anderen Patienten hätte behandeln können. Kann
er das nicht, hat er auch keinen Anspruch auf ein
Ausfallhonorar.
Um von einem Schaden für den Arzt ausgehen zu
können, müsse als zumindest wahrscheinlich
angenommen werden, dass bei rechtzeitiger
Absage der Arzt auch tatsächlich die Möglichkeit
gehabt hätte, andere Patienten zu behandeln.
Erfolgt die Absage des Arzttermins nicht oder nicht
rechtzeitig, so stellt das grundsätzlich eine
schuldhafte Vertragsverletzung dar und zwar auch
dann, wenn man den Termin einfach nur
vergessen hat.
Der Anspruch des Arztes auf Schadensersatz ist
unter zwei Bedingungen möglich. “Der Arzt muss
seinen Patienten darauf hingewiesen haben, dass
es sich um einen Exklusiv-Termin handelt und der
Patient sein Nichterscheinen mindestens 48
Stunden vorher mitteilen muss”, Lässt der Patient
den vereinbarten
Arzttermin trotzdem ohne Absage fallen, muss er
seinem Arzt den Behandlungsausfall ersetzen.
Bei Nichterscheinen oder einer Terminabsage
weniger als 24 Stunden im Voraus behalten wir
uns vor, Ihnen eine Gebühr in Rechnung zu
stellen.“
Normale“ Arzttermine wie eine Kontrolle beim
Zahnarzt oder eine Untersuchung beim Hausarzt
kann man auch kurzfristig absagen, ohne zahlen
zu müssen.
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