Nach dem Gesetz muss der Vermieter dem Mieter
die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und
fehlerfreien Zustand überlassen und während der
Mietzeit so erhalten. Treten Fehler und Mängel
auf, muss der Vermieter sie beseitigen. Der Mieter
muss den Vermieter informieren, dass Mängel
vorliegen, und ihn auffordern, Abhilfe zu schaffen.
Also eine Mängelanzeige an den Vermieter stellen.
Erst dann kann der Mieter eventuell die Miete
mindern.
Er kann die Miete mindern d. h. weniger Miete
zahlen, solange der Mangel vorliegt.
Ein Fehler liegt vor, wenn die Mietsache so
beschaffen ist, dass der Mieter die Wohnung nicht
nutzen kann, wie er es normalerweise erwarten
darf. Nicht nur Fehler, die die Mietwohnung selber
betreffen, berechtigen zur Mietminderung.
Auch Störungen von "außen" können
Wohnungsmängel sein. Lärm aus einer
benachbarten Diskothek oder von einer Baustelle.
Ob der Vermieter für den Mangel verantwortlich ist,
spielt keine Rolle wenn es um die Zulässigkeit der
Mietminderung geht.
Entscheidend ist allein, dass ein Mangel
vorliegt und der Mieter diesen Mangel nicht
selbst verschuldet hat.
Musterschreiben Mängelanzeige an Vermieter
(Auszug)
Mietwohnung Objekt ......., ........... Sehr geehrter
Herr ............... in der von mir gemieteten
Wohnung sind folgende Mängel aufgetreten:
(konkrete Beschreibung der Mängel)
Diese Mängel bestehen seit dem (Datum) . Die
durch diese Mängel eingetretene Minderung.....
Mängelanzeige an Vermieter
Mit diesem Schreiben können Sie Ihrem Vermieter
mitteilen, dass die Wohnung Mängel aufweist.
Sie bitten ihn, diese Mängel innerhalb einer Frist
zu beseitigen mit gleichzeitiger Ankündigung einer
Mietminderung, wenn er dem nicht nachkommt
oder nachkommen kann.
Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF
Format.
Die Vorlagen sind mit
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