Nach dem Gesetz muss der Vermieter dem Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand überlassen und während der Mietzeit so erhalten. Treten Fehler und Mängel auf, muss der Vermieter sie beseitigen. Der Mieter muss den Vermieter informieren, dass Mängel vorliegen, und ihn auffordern, Abhilfe zu schaffen. Also eine Mängelanzeige an den Vermieter stellen. Erst dann kann der Mieter eventuell die Miete mindern. Er kann die Miete mindern d. h. weniger Miete zahlen, solange der Mangel vorliegt. Ein Fehler liegt vor, wenn die Mietsache so beschaffen ist, dass der Mieter die Wohnung nicht nutzen kann, wie er es normalerweise erwarten darf. Nicht nur Fehler, die die Mietwohnung selber betreffen, berechtigen zur Mietminderung. Auch Störungen von "außen" können Wohnungsmängel sein. Lärm aus einer benachbarten Diskothek oder von einer Baustelle. Ob der Vermieter für den Mangel verantwortlich ist, spielt keine Rolle wenn es um die Zulässigkeit der Mietminderung geht.

Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt und der Mieter diesen Mangel nicht selbst verschuldet hat.

Musterschreiben Mängelanzeige an Vermieter (Auszug) Mietwohnung Objekt ......., ........... Sehr geehrter Herr ............... in der von mir gemieteten Wohnung sind folgende Mängel aufgetreten: (konkrete Beschreibung der Mängel) Diese Mängel bestehen seit dem (Datum) . Die durch diese Mängel eingetretene Minderung.....

Mängelanzeige an Vermieter

Mit diesem Schreiben können Sie Ihrem Vermieter mitteilen, dass die Wohnung Mängel aufweist. Sie bitten ihn, diese Mängel innerhalb einer Frist zu beseitigen mit gleichzeitiger Ankündigung einer Mietminderung, wenn er dem nicht nachkommt oder nachkommen kann. Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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Nach dem Gesetz muss der Vermieter dem Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand überlassen und während der Mietzeit so erhalten. Treten Fehler und Mängel auf, muss der Vermieter sie beseitigen. Der Mieter muss den Vermieter informieren, dass Mängel vorliegen, und ihn auffordern, Abhilfe zu schaffen. Also eine Mängelanzeige an den Vermieter stellen. Erst dann kann der Mieter eventuell die Miete mindern. Er kann die Miete mindern d. h. weniger Miete zahlen, solange der Mangel vorliegt. Ein Fehler liegt vor, wenn die Mietsache so beschaffen ist, dass der Mieter die Wohnung nicht nutzen kann, wie er es normalerweise erwarten darf. Nicht nur Fehler, die die Mietwohnung selber betreffen, berechtigen zur Mietminderung. Auch Störungen von "außen" können Wohnungsmängel sein. Lärm aus einer benachbarten Diskothek oder von einer Baustelle. Ob der Vermieter für den Mangel verantwortlich ist, spielt keine Rolle wenn es um die Zulässigkeit der Mietminderung geht.

Entscheidend ist allein, dass ein Mangel

vorliegt und der Mieter diesen Mangel nicht

selbst verschuldet hat.

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Mit diesem Schreiben können Sie Ihrem Vermieter mitteilen, dass die Wohnung Mängel aufweist. Sie bitten ihn, diese Mängel innerhalb einer Frist zu beseitigen mit gleichzeitiger Ankündigung einer Mietminderung, wenn er dem nicht nachkommt oder nachkommen kann. Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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