Der Vermieter kann bei der Mieterhöhung 3
Vergleichswohnungen benennen. Die Wohnungen
müssen gleicher Art und Ausstattung sein. Der
Vermieter muss Lage und Ort der
Vergleichswohnung angeben, so dass der Mieter die
Möglichkeit hat, sich die Wohnungen anzuschauen
und zu vergleichen.
Der Vermieter kann das Mieterhöhungsverlangen
unter Verweis auf die Entgelte für einzelne
vergleichbare Wohnungen begründen, wovon er drei
benennen muss. Folgende Grundsätze sind dabei zu
beachten: Die Vergleichswohnungen müssen so
genau bezeichnet sein, dass der Mieter sie finden
kann, Der Vermieter darf auch drei Wohnungen aus
seinem eigenen Bestand nennen, Die Wohnungen
müssen von vergleichbarer Art sein wie die
Wohnung, für die die Mieterhöhung geltend gemacht
wird,
Die Vergleichswohnungen müssen nicht in allen
Einzelheiten mit der des von der Mieterhöhung
betroffenen Mieters übereinstimmen, Die Angabe der
Vergleichswohnungen liefert nur eine
Minimalbegründung mit formaler Wirkung. Begründet
der Vermieter die Mieterhöhung unter Hinweis auf
das Entgelt von drei vergleichbaren Wohnungen, so
ist die Mieterhöhung begrenzt durch den Betrag des
günstigsten Mietzinses der angegebenen
Vergleichswohnungen.
Adresse, Geschoss und Quadratmeterpreis der
Vergleichswohnungen müssen angegeben sein.
Vergleichswohnungen sind meist überteuert. Ist ein
Mietspiegel vor Ort vorhanden, muss dieser immer
zum Vergleich mit herangezogen werden.
Wohnungsmieten dürfen innerhalb von drei
Jahren nur noch um maximal 15 Prozent erhöht
werden. Diese Kappungsgrenze greift aber nur
bei bestehenden Mietverhältnissen.
Das gilt auch dann, wenn der Miespiegel immer
noch wesentlich höher ist, als die Miete nach
einer Mieterhöhung um 15 Prozent..
Bisher eröffnete das MHG für den Beweis der ortsüblichen Vergleichsmiete drei Möglichkeiten, die Mietdatenbank ist
als viertes Begründungsmittel seit September 2001 hinzugekommen:
* den örtlichen Mietspiegel (§ 558c,d BGB)
* Auskünften aus einer Mietdatenbank (§ 558e)
* Sachverständigengutachten
* drei Vergleichswohnungen, in denen der neu geforderte Mietpreis schon gezahlt wird .
Mieterhöhung
Seit ........................ ....... Jahren / ..... Monaten - bezahlen Sie hierfür einen Miete in Höhe von monatlich .......... Euro
plus Nebenkosten. Die gemietete Wohnung hat eine Wohnfläche von .........qm. Daraus ergibt sich eine
Quadratmeter-Miete von monatlich ....... Euro/qm. Der Mietpreis entspricht nicht mehr der üblichen Miete
vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Deswegen nehmen wir Bezug auf............ .
Formularpreis: 2,20 Euro
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