Der Vermieter kann bei der Mieterhöhung 3 Vergleichswohnungen benennen. Die Wohnungen müssen gleicher Art und Ausstattung sein. Der Vermieter muss Lage und Ort der Vergleichswohnung angeben, so dass der Mieter die Möglichkeit hat, sich die Wohnungen anzuschauen und zu vergleichen. Der Mieter muss die Mieterhöhung dadurch nachvollziehen können. Der Vermieter kann die Mieterhöhung unter Verweis auf die Mietepreise für einzelne vergleichbare Wohnungen begründen, wovon er drei benennen muss.

Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten:

Die Vergleichswohnungen müssen so genau bezeichnet sein, dass der Mieter sie finden kann, Der Vermieter darf auch drei Wohnungen aus seinem eigenen Bestand nennen, Die Wohnungen müssen von vergleichbarer Art sein wie die Wohnung, für die die Mieterhöhung geltend gemacht wird, Die Vergleichswohnungen müssen nicht in allen Einzelheiten mit der des von der Mieterhöhung betroffenen Mieters übereinstimmen. Die Angabe der Vergleichswohnungen liefert nur eine Minimalbegründung mit formaler Wirkung. Begründet der Vermieter die Mieterhöhung unter Hinweis auf die Miete von drei vergleichbaren Wohnungen, so ist die Mieterhöhung begrenzt durch den Betrag der günstigsten Miete der angegebenen Vergleichswohnungen. Adresse, Geschoss und Quadratmeterpreis der Vergleichswohnungen müssen angegeben sein. Vergleichswohnungen sind meist überteuert. Ist ein Mietspiegel vor Ort vorhanden, muss dieser immer zum Vergleich mit herangezogen werden. Die Miete darf alle 3 Jahre um 20 Prozent erhöht werden. Aufgrund der zum 01.04.2013 in Kraft getretenen Mietrechtsreform haben die Bundesländer die Möglichkeit, in Gebieten, in denen Wohnungsknappheit besteht, die Kappungsgrenze in 3 Jahren auf 15 Prozent zu senken. Das gilt auch dann, wenn der Miespiegel immer noch wesentlich höher ist, als die Miete nach einer Mieterhöhung um 15 Prozent.
Bisher eröffnete das MHG für den Beweis der ortsüblichen Vergleichsmiete drei Möglichkeiten, die Mietdatenbank ist als viertes Begründungsmittel seit September 2001 hinzugekommen: * den örtlichen Mietspiegel (§ 558c,d BGB) * Auskünften aus einer Mietdatenbank (§ 558e) * Sachverständigengutachten * drei Vergleichswohnungen, in denen der neu geforderte Mietpreis schon gezahlt wird . Mieterhöhung Vergleichswohnungen (Musterschreiben Auszug)

Mieterhöhung

Seit ........................ ....... Jahren / ..... Monaten - bezahlen Sie hierfür einen Miete in Höhe von monatlich .......... Euro plus Nebenkosten. Die gemietete Wohnung hat eine Wohnfläche von .........qm. Daraus ergibt sich eine Quadratmeter-Miete von monatlich ....... Euro/qm. Der Mietpreis entspricht nicht mehr der üblichen Miete vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Deswegen nehmen wir Bezug auf............ .

Mieterhöhung Vergleichswohnungen

3 Seiten
Mit diesem Schreiben teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass er die Miete erhöhen wird und beruft sich dabei auf 3 Vergleichswohnungen. Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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Der Vermieter kann bei der Mieterhöhung 3 Vergleichswohnungen benennen. Die Wohnungen müssen gleicher Art und Ausstattung sein. Der Vermieter muss Lage und Ort der Vergleichswohnung angeben, so dass der Mieter die Möglichkeit hat, sich die Wohnungen anzuschauen und zu vergleichen. Der Mieter muss die Mieterhöhung dadurch nachvollziehen können. Der Vermieter kann die Mieterhöhung unter Verweis auf die Mietepreise für einzelne vergleichbare Wohnungen begründen, wovon er drei benennen muss.

Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten:

Die Vergleichswohnungen müssen so genau bezeichnet sein, dass der Mieter sie finden kann, Der Vermieter darf auch drei Wohnungen aus seinem eigenen Bestand nennen, Die Wohnungen müssen von vergleichbarer Art sein wie die Wohnung, für die die Mieterhöhung geltend gemacht wird, Die Vergleichswohnungen müssen nicht in allen Einzelheiten mit der des von der Mieterhöhung betroffenen Mieters übereinstimmen. Die Angabe der Vergleichswohnungen liefert nur eine Minimalbegründung mit formaler Wirkung. Begründet der Vermieter die Mieterhöhung unter Hinweis auf die Miete von drei vergleichbaren Wohnungen, so ist die Mieterhöhung begrenzt durch den Betrag der günstigsten Miete der angegebenen Vergleichswohnungen. Adresse, Geschoss und Quadratmeterpreis der Vergleichswohnungen müssen angegeben sein. Vergleichswohnungen sind meist überteuert. Ist ein Mietspiegel vor Ort vorhanden, muss dieser immer zum Vergleich mit herangezogen werden. Die Miete darf alle 3 Jahre um 20 Prozent erhöht werden. Aufgrund der zum 01.04.2013 in Kraft getretenen Mietrechtsreform haben die Bundesländer die Möglichkeit, in Gebieten, in denen Wohnungsknappheit besteht, die Kappungsgrenze in 3 Jahren auf 15 Prozent zu senken. Das gilt auch dann, wenn der Miespiegel immer noch wesentlich höher ist, als die Miete nach einer Mieterhöhung um 15 Prozent.
Bisher eröffnete das MHG für den Beweis der ortsüblichen Vergleichsmiete drei Möglichkeiten, die Mietdatenbank ist als viertes Begründungsmittel seit September 2001 hinzugekommen: * den örtlichen Mietspiegel (§ 558c,d BGB) * Auskünften aus einer Mietdatenbank (§ 558e) * Sachverständigengutachten * drei Vergleichswohnungen, in denen der neu geforderte Mietpreis schon gezahlt wird . Mieterhöhung Vergleichswohnungen (Musterschreiben Auszug)

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Seit ........................ ....... Jahren / ..... Monaten - bezahlen Sie hierfür einen Miete in Höhe von monatlich .......... Euro plus Nebenkosten. Die gemietete Wohnung hat eine Wohnfläche von .........qm. Daraus ergibt sich eine Quadratmeter-Miete von monatlich ....... Euro/qm. Der Mietpreis entspricht nicht mehr der üblichen Miete vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Deswegen nehmen wir Bezug auf............ .

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