Der Vermieter kann bei der Mieterhöhung 3
Vergleichswohnungen benennen.
Die Wohnungen müssen gleicher Art und
Ausstattung sein. Der Vermieter muss Lage und
Ort der Vergleichswohnung angeben, so dass der
Mieter die Möglichkeit hat, sich die Wohnungen
anzuschauen und zu vergleichen. Der Mieter
muss die Mieterhöhung dadurch nachvollziehen
können.
Der Vermieter kann die Mieterhöhung unter
Verweis auf die Mietepreise für einzelne
vergleichbare Wohnungen begründen, wovon er
drei benennen muss.
Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten:
Die Vergleichswohnungen müssen so genau
bezeichnet sein, dass der Mieter sie finden kann,
Der Vermieter darf auch drei Wohnungen aus
seinem eigenen Bestand nennen, Die Wohnungen
müssen von vergleichbarer Art sein wie die
Wohnung, für die die Mieterhöhung geltend
gemacht wird,
Die Vergleichswohnungen müssen nicht in allen
Einzelheiten mit der des von der Mieterhöhung
betroffenen Mieters übereinstimmen.
Die Angabe der Vergleichswohnungen liefert nur
eine Minimalbegründung mit formaler Wirkung.
Begründet der Vermieter die Mieterhöhung unter
Hinweis auf die Miete von drei vergleichbaren
Wohnungen, so ist die Mieterhöhung begrenzt
durch den Betrag der günstigsten Miete der
angegebenen Vergleichswohnungen.
Adresse, Geschoss und Quadratmeterpreis der
Vergleichswohnungen müssen angegeben sein.
Vergleichswohnungen sind meist überteuert. Ist
ein Mietspiegel vor Ort vorhanden, muss dieser
immer zum Vergleich mit herangezogen werden.
Die Miete darf alle 3 Jahre um 20 Prozent erhöht
werden.
Aufgrund der zum 01.04.2013 in Kraft
getretenen Mietrechtsreform haben die
Bundesländer die Möglichkeit, in Gebieten, in
denen Wohnungsknappheit besteht, die
Kappungsgrenze in 3 Jahren auf 15 Prozent zu
senken.
Das gilt auch dann, wenn der Miespiegel immer
noch wesentlich höher ist, als die Miete nach einer
Mieterhöhung um 15 Prozent.
Bisher eröffnete das MHG für den Beweis der
ortsüblichen Vergleichsmiete drei
Möglichkeiten, die Mietdatenbank ist als
viertes Begründungsmittel seit September
2001 hinzugekommen:
* den örtlichen Mietspiegel (§ 558c,d BGB)
* Auskünften aus einer Mietdatenbank (§
558e)
* Sachverständigengutachten
* drei Vergleichswohnungen, in denen der
neu geforderte Mietpreis schon gezahlt wird .
Mieterhöhung Vergleichswohnungen
(Musterschreiben Auszug)
Mieterhöhung
Seit ........................ ....... Jahren / .....
Monaten - bezahlen Sie hierfür einen Miete in
Höhe von monatlich .......... Euro plus
Nebenkosten. Die gemietete Wohnung hat
eine Wohnfläche von .........qm. Daraus ergibt
sich eine Quadratmeter-Miete von monatlich
....... Euro/qm. Der Mietpreis entspricht nicht
mehr der üblichen Miete vergleichbarer Art,
Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
Deswegen nehmen wir Bezug auf............ .
Mieterhöhung Vergleichswohnungen
3 Seiten
Mit diesem Schreiben teilt der Vermieter dem
Mieter mit, dass er die Miete erhöhen wird und
beruft sich dabei auf 3 Vergleichswohnungen.
Das Formular erhalten Sie im Word und im
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Die Vorlagen sind mit
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