Hund vom Mieter verunreinigt die Wohnanlagen
Reagiert ein Mieter nicht auf Beschwerden der Hausverwaltung, kann die Hausverwaltung den Vermieter/ Eigentümer
auffordern, diesen abzumahnen.
Die Hausverwaltung kann ein Zwangsgeld vom Mieter verlangen, wenn sie zusätzlichen Aufwand dadurch hat, dass
der Hund eines Mieters für Verunreinigungen sorgt.
Hält der Mieter sich nicht an den Leinenzwang, kann er abgemahnt werden. Der Mieter hat die Hausordnung
einzuhalten. Da muss nicht nur die Hausverwaltung für sorgen, sondern auch der Eigentümer.
Hat die Hausverwaltung keine Daten vom Mieter, kann sie den Eigentümer abmahnen und auffordern, seinen Mieter
auf die Regeln hinzuweisen. Notfalls kann sie sogar eine Kündigungsandrohung verlangen.
Preis gesamt: 3,
30
€
+
sofort zum Download
Das Formular übermitteln wir Ihnen im Word
und im PDF Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken,
Versenden)
RECHTSPORTAL
nur: 19,90 € statt 55,80 €