Abmahnung von Hausverwaltung an
Eigentümer
Hund vom Mieter verunreinigt die Wohnanlagen
Reagiert ein Mieter nicht auf Beschwerden der
Hausverwaltung, kann die Hausverwaltung den
Vermieter/ Eigentümer auffordern, diesen
abzumahnen.
Die Hausverwaltung kann ein Zwangsgeld vom
Mieter verlangen, wenn sie zusätzlichen Aufwand
dadurch hat, dass der Hund eines Mieters für
Verunreinigungen sorgt.
Hält der Mieter sich nicht an den Leinenzwang,
kann er abgemahnt werden. Der Mieter hat die
Hausordnung einzuhalten. Da muss nicht nur die
Hausverwaltung für sorgen, sondern auch der
Eigentümer.
Hat die Hausverwaltung keine Daten vom Mieter,
kann sie den Eigentümer abmahnen und
auffordern, seinen Mieter auf die Regeln
hinzuweisen. Notfalls kann sie sogar eine
Kündigungsandrohung verlangen.
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