Vertragsstrafe  bei Nichteinhaltung  der Kündigungsfrist Aus dem BGB ergibt sich, dass Vertragsstrafen nur zulässig sind, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe ist grundsätzlich wirksam. In der vertraglichen Vertragsstrafenklausel muss aber genau bezeichnet sein, dass gerade die Nichteinhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu einer Vertragsstrafe führen kann. Es reicht nicht aus, wenn  allgemein formuliert ist, dass ein Vertragsbruch zu einer Vertragsstrafe führt. Tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht an, löst er das Arbeitsverhältnis unter Vertragsbruch oder wird der Arbeitgeber durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst, so hat der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatslohnes zu zahlen.“   Ob eine Vertragsstrafenklausel im Arbeitsvertrag zulässig ist, ist noch umstritten. Nach der Schuldrechtsreform dürfen Vertragsstrafenklauseln nicht ohne weiteres in Arbeitsverträge aufgenommen werden. Grundsätzlich könne auch die Höhe einer vereinbarten Vertragsstrafe zu einer ungemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers im Sinne des § 307 BGB führen. Vertragsstrafen werden normalerweise vereinbart, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht antritt, er unter Vertragsbruch ausscheidet oder ihm der Arbeitgeber wegen schuldhafter Verletzung der Arbeitspflicht außerordentlich kündigt. Die Vereinbarung einer derartigen Vertragsstrafe ist grundsätzlich zulässig. Grundsätzlich können Arbeitnehmer durch Klauseln in Arbeitsverträgen zur Zahlung von Vertragsstrafen gezwungen werden. Bei vorformulierten Verträgen dürfen sie jedoch nicht unangemessen benachteiligt werden. Missachtet ein Arbeitnehmer eine vertraglich vorgesehene Kündigungsfrist, muss er möglicherweise mit einer erheblichen Vertragsstrafe rechnen.  Vertragsstrafe, Schadensersatz wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist Tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht an, löst er das Arbeitsverhältnis unter Vertragsbruch oder wird der Arbeitgeber durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst, so hat der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Brutto-Monatsgehalt/-lohn zu zahlen. Eine Klausel, mit der sich eine Arbeitsvertragspartei eine Vertragsstrafe für den Fall, dass sich die andere Vertragspartei vorzeitig vom Vertrag löst, versprechen lässt, kann jedoch als Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann unwirksam sein, wenn sie den Vertragspartner entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.  Ein Arbeitgeber kann  unter Umständen Schadensersatz geltend machen, wenn er beispielsweise bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine teure Ersatzkraft einstellen musste. Schadenersatz kann er auch geltend machen, wenn er wegen der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist einen Auftrag nicht ausführen konnte und nun deshalb einen Schaden hat. Ein Arbeitsverhältnis kann durch den Arbeitnehmer nicht wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Arbeitgebers außerordentlich gekündigt werden.       Eine Vertragsstrafe, die die Einhaltung tariflicher Kündigungsfristen sichern soll, ist wirksam. ArbG Frankfurt a.M Vertragsstrafe, wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist zulässig Abmahnung vom Arbeitgeber, Änderungskündigung, Fristen, Abfindung Anspruch auf Abfindung nach Kündigung Anspruch auf Sonderurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während Elternzeit Urlaubsgeld Weihnachtsgeld  450 Euro Jobber Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch Arbeiten an Feiertagen, Samstag und Wochenende Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt wird Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag Zahlungsverzug, Arbeitgeber Arbeitszeit Fahrtzeit Berechnung Betriebszugehörigkeit Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld Kündigung bei Betriebsübernahme, Bezahlung bei Rufbereitschaft Bezahlung  Sonntage, Feiertage Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit Bezahlung von Überstunden Entfernungspauschale 2012 Klage wegen rückständigem Lohn 450 Euro Job Krankenversicherung Krankmeldung an Arbeitgeber Kündigung während Ausbildung Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich Kündigung vor Arbeitsbeginn Kündigung während Krankheit Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutzklage einreichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Mobbing am Arbeitsplatz Nutzung Dienstwagen Pflicht zu Überstunden Probezeit, Kündigung Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura, Vollmacht, Widerruf Rauchverbot am Arbeitsplatz Recht auf Einsicht in Personalakte Rücknahme einer Kündigung Rückzahlung von Weiterbildungskosten schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage Sozialauswahl bei Kündigungen Sperrzeit bei  Aufhebungsvertrag Stundung Lohn, Gehaltsverzicht schriftlicher Arbeitsvertrag Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen Lohnzahlung Verjährung Verlängerung nach Probezeit Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der  Kündigungsfrist Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn Zeitarbeitsvertrag Verlängerung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! 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