Formulare und Musterschreiben Zum Bearbeiten, Speichern und Drucken Formular Zum Muster gibt es kostenlos ein Update Aufforderung Rückzahlung Mietkaution Hat sich der Vermieter bis ca. sechs Wochen nach dem Auszug des Mieters zur Abrechnung der Kaution nicht von sich aus gemeldet sonstige Forderungen gestellt, dann sollte man ihn auffordern, über die Kaution abzurechnen. Das sollte unter Fristsetzung mit einem Zeitraum von ca. zwei Wochen  erfolgen. Bestehen keine Ansprüche muss der Vermieter die Kaution unverzüglich nach dem Auszug auszahlen. Der Vermieter muss seine Gegenansprüche geltend machen und betragsmäßig ausweisen. Es darf immer nur der Teil der Kaution einbehalten werden, der zur Sicherung,  einer voraussichtlichen Forderung notwendig ist. Im ungünstigsten Fall verzögert sich die Abrechnung der Kaution, bis rechtliche Streitigkeiten  gerichtlich entschieden sind. Wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht, kann das bis zu einem Jahr dauern.    Dem Vermieter steht eine angemessene Zeit zur Überprüfung der Frage, ob er noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis hat, zu; für die Abrechnung hat der Vermieter in der Regel ca. 3 - 6 Monate zur Verfügung; je nach Fallgestaltung kann die Frist auch länger oder kürzer sein, wobei es darauf ankommt, in welcher Zeit es dem Vermieter zuzumuten ist, gegenüber dem Mieter abzurechnen (so auch BGH VIII ZR 71/05). Wird der Betrag der Ansprüche voraussichtlich geringer sein, als der zu erstattende Kautionsbetrag, darf der Vermieter nur einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten. Auf Antrag des Mieters ist der Vermieter verpflichtet, einen Teil der Kaution an diesen herauszugeben.  Abrechnung über die Kaution Sehr geehrter Frau/Herr NACHNAME, zum DATUM ist der zwischen uns geschlossene Mietvertrag über die Wohnung in STRAßE, HAUSNUMMER, PLZ, ORT durch Ihre Kündigung beendet worden. Ich fordere Sie auf, die verzinslich, angelegte Kaution binnen einer Frist von 14 Tagen zurückzuzahlen. Bei der Begehung der Wohnung haben wir gemeinsam festgestellt, dass die Wohnung keine Mängel aufweist bzw. dass die im Übergabeprotokoll genannten Mängel beseitigt wurden.......... Rückzahlung der Mietkaution Der Mieter hat einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution. Die angefallenen Zinsen erhöhen die Mietkaution und stehen dem Mieter zu.  Der Mieter kann die Zinsen während des Mietverhältnisses  nicht herausverlangen. Der Vermieter ist verpflichtet, über die Mietkaution abzurechnen. Macht der Vermieter Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend, so muss er eine  Aufstellung der  Ansprüche unter Angabe von Grund und Höhe erstellen. Der Mieter kann die Abrechnung einklagen.  Folgende Voraussetzungen müssen für die Rückgabe der Mietkaution erfüllt sein: das Mietverhältnis muss beendet sein, Der Mieter ist nicht berechtigt, die Kaution  mit den noch zu zahlenden Mietzahlungen zu verrechnen. Selbst wenn der Mieter die Wohnung vorzeitig zurückgibt und der Vermieter die Wohnung weitervermietet, hat der Mieter keinen Anspruch auf Freigabe oder Rückzahlung der Mietkaution, da das Mietverhältnis nicht beendet ist. Wird der Betrag der Ansprüche voraussichtlich geringer sein, als der zu erstattende Kautionsbetrag, darf der Vermieter nur einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten. Auf Antrag des Mieters ist der Vermieter verpflichtet, einen Teil der Kaution an diesen herauszugeben.         Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution ist bedingt durch die Beendigung des Mietverhältnisses und die Rückgabe der Mietsache.  Es können sich Mängel der Mietsache erst später zeigen, zudem ist auch oft noch über Nebenforderungen abzurechnen. Damit der Vermieter das alles  prüfen kann, wird ihm eine gesonderte Frist zur Prüfung und Überlegung zugebilligt. Diese wird üblicherweise zwischen 3 und 6 Monaten bei Geschäftsräumen betragen, wenn noch über Nebenkosten abgerechnet wird, dann kann die Abrechnungsfrist für die letzten Betriebskosten gelten (BGH NJW 2006, 1422). Da über die Betriebskosten innerhalb eines  Jahres abzurechnen ist, kann sich der Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution hinziehen. Musterschreiben Aufforderung Rückzahlung Miekaution an Vermieter Alle Formulare sind von Rechtsexperten erstellt worden.
bis
Formularpreis:  1,80 Euro _______ Formulare Inhalt Musterpaket anzeigen!                          Aufforderung Schönheitsreparaturen durchführen Abmahnung Umbaumaßnahmen Abmahnung wegen Hundehaltung Musterschreiben Aufforderung Kautionsrückerstattung     Ankündigung Modernisierungsmaßnahme Abmahnung wegen Mietrückstand     Ankündigung Erhöhung Nebenkostenvorauszahlung     Vermieterkündigung wegen Zahlungsverzug, Aufforderung zur Räumung     Muster Räumungsklage Beschwerde über Baulärm Beschwerde Lärmbelästigung                          Musterbrief Mietminderung Lärmbelästigung Weitere Formulare: Das Formular erhalten Sie sofort  per Email. Bestellung
Name:     
Straße:   
Plz Ort:  
E-Mail:   
          
Zahlbar per Rechnung oder über
für nur 8,30 Euro statt 15,90 Euro