Hat sich der Vermieter bis ca. sechs Wochen nach dem Auszug des Mieters zur Abrechnung der Mietkaution nicht gemeldet oder sonstige Forderungen gestellt, dann sollte man ihn auffordern, über die Mietkaution abzurechnen. Das sollte unter Fristsetzung mit einem Zeitraum von ca. zwei Wochen erfolgen. Bestehen keine Ansprüche muss der Vermieter die Mietkaution unverzüglich nach dem Auszug auszahlen. Von Vorteil ist hier ein Abnahmeprotokoll. Der Vermieter muss seine Gegenansprüche geltend machen und betragsmäßig ausweisen. Es darf immer nur der Teil der Mietkaution einbehalten werden, der zur Sicherung, einer voraussichtlichen Forderung notwendig ist. Im ungünstigsten Fall verzögert sich die Abrechnung der Kaution, bis rechtliche Streitigkeiten gerichtlich entschieden sind. Wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht, kann das bis zu einem Jahr dauern. Dem Vermieter steht eine angemessene Zeit zur Überprüfung der Frage, ob er noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis hat, zu; für die Abrechnung hat der Vermieter in der Regel ca. 3 - 6 Monate zur Verfügung; je nach Fall kann die Frist auch länger oder kürzer sein, wobei es darauf ankommt, in welcher Zeit es dem Vermieter zuzumuten ist, gegenüber dem Mieter abzurechnen (so auch BGH VIII ZR 71/05). Wird der Betrag der Ansprüche voraussichtlich geringer sein, als der zu erstattende Kautionsbetrag, darf der Vermieter nur einen angemessenen Teil der Mietkaution zurückhalten. Auf Antrag des Mieters ist der Vermieter verpflichtet, einen Teil der Mietkaution an diesen herauszugeben. Es kommt also auch darauf an, ob in der Vergangenheit Nebenkosten zurückerstattet wurden oder ob der Mieter nachzahlen musste. Das muss der Vermieter berücksichtigen, wenn er aufgrund einer noch nicht erstellten Nebenkostenabrechnung die Mietkaution einbehalten möchte.
Abrechnung über die Mietkaution Sehr geehrter Frau/Herr NACHNAME, zum DATUM ist der zwischen uns geschlossene Mietvertrag über die Wohnung in STRAßE, HAUSNUMMER, PLZ, ORT durch Ihre Kündigung beendet worden. Ich fordere Sie auf, die verzinslich, angelegte Kaution binnen einer Frist von 14 Tagen zurückzuzahlen. Bei der Begehung der Wohnung haben wir gemeinsam festgestellt, dass

Rückzahlung der Mietkaution

Der Mieter hat einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution. Die angefallenen Zinsen erhöhen die Mietkaution und stehen dem Mieter zu. Der Mieter kann die Zinsen während des Mietverhältnisses nicht herausverlangen. Der Vermieter ist verpflichtet, über die Mietkaution abzurechnen. Macht der Vermieter Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend, so muss er eine Aufstellung der Ansprüche unter Angabe von Grund und Höhe erstellen. Der Mieter kann die Abrechnung einklagen. Folgende Voraussetzungen müssen für die Rückgabe der Mietkaution erfüllt sein: das Mietverhältnis muss beendet sein, Der Mieter ist nicht berechtigt, die Kaution mit den noch zu zahlenden Mietzahlungen zu verrechnen. Selbst wenn der Mieter die Wohnung vorzeitig zurückgibt und der Vermieter die Wohnung weitervermietet, hat der Mieter keinen Anspruch auf Freigabe oder Rückzahlung der Mietkaution, da das Mietverhältnis nicht beendet ist. Wird der Betrag der Ansprüche voraussichtlich geringer sein, als der zu erstattende Kautionsbetrag, darf der Vermieter nur einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten. Auf Antrag des Mieters ist der Vermieter verpflichtet, einen Teil der Kaution an diesen herauszugeben. Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution ist bedingt durch die Beendigung des Mietverhältnisses und die Rückgabe der Mietsache. Es können sich Mängel der Mietsache erst später zeigen, zudem ist auch oft noch über Nebenforderungen abzurechnen. Damit der Vermieter das alles prüfen kann, wird ihm eine gesonderte Frist zur Prüfung und Überlegung zugebilligt. Diese wird üblicherweise zwischen 3 und 6 Monaten bei Geschäftsräumen betragen, wenn noch über Nebenkosten abgerechnet wird, dann kann die Abrechnungsfrist für die letzten Betriebskosten gelten (BGH NJW 2006, 1422). Da über die Betriebskosten innerhalb eines Jahres abzurechnen ist, kann sich der Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution hinziehen.

Ein Musterschreiben zur Aufforderung der Rückzahlung von der Mietkaution (Auszug)

Aufforderung Rückzahlung Mietkaution

Mit diesem Schreiben fordert der Mieter den Vermieter auf, ihm die gezahlte Mietkaution zurückzuerstatten. Diese Forderung kann auch schon gleich nach dem Auszug gestellt werden. Wir übermitteln das Formular je im Word und PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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Abrechnung über die Mietkaution Sehr geehrter Frau/Herr NACHNAME, zum DATUM ist der zwischen uns geschlossene Mietvertrag über die Wohnung in STRAßE, HAUSNUMMER, PLZ, ORT durch Ihre Kündigung beendet worden. Ich fordere Sie auf, die verzinslich, angelegte Kaution binnen einer Frist von 14 Tagen zurückzuzahlen. Bei der Begehung der Wohnung haben wir gemeinsam festgestellt, dass

Rückzahlung der Mietkaution

Der Mieter hat einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution. Die angefallenen Zinsen erhöhen die Mietkaution und stehen dem Mieter zu. Der Mieter kann die Zinsen während des Mietverhältnisses nicht herausverlangen. Der Vermieter ist verpflichtet, über die Mietkaution abzurechnen. Macht der Vermieter Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend, so muss er eine Aufstellung der Ansprüche unter Angabe von Grund und Höhe erstellen. Der Mieter kann die Abrechnung einklagen. Folgende Voraussetzungen müssen für die Rückgabe der Mietkaution erfüllt sein: das Mietverhältnis muss beendet sein, Der Mieter ist nicht berechtigt, die Kaution mit den noch zu zahlenden Mietzahlungen zu verrechnen. Selbst wenn der Mieter die Wohnung vorzeitig zurückgibt und der Vermieter die Wohnung weitervermietet, hat der Mieter keinen Anspruch auf Freigabe oder Rückzahlung der Mietkaution, da das Mietverhältnis nicht beendet ist. Wird der Betrag der Ansprüche voraussichtlich geringer sein, als der zu erstattende Kautionsbetrag, darf der Vermieter nur einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten. Auf Antrag des Mieters ist der Vermieter verpflichtet, einen Teil der Kaution an diesen herauszugeben. Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution ist bedingt durch die Beendigung des Mietverhältnisses und die Rückgabe der Mietsache. Es können sich Mängel der Mietsache erst später zeigen, zudem ist auch oft noch über Nebenforderungen abzurechnen. Damit der Vermieter das alles prüfen kann, wird ihm eine gesonderte Frist zur Prüfung und Überlegung zugebilligt. Diese wird üblicherweise zwischen 3 und 6 Monaten bei Geschäftsräumen betragen, wenn noch über Nebenkosten abgerechnet wird, dann kann die Abrechnungsfrist für die letzten Betriebskosten gelten (BGH NJW 2006, 1422). Da über die Betriebskosten innerhalb eines Jahres abzurechnen ist, kann sich der Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution hinziehen.

Ein Musterschreiben zur Aufforderung der

Rückzahlung von der Mietkaution (Auszug)

Aufforderung Rückzahlung Mietkaution

Mit diesem Schreiben fordert der Mieter den Vermieter auf, ihm die gezahlte Mietkaution zurückzuerstatten. Diese Forderung kann auch schon gleich nach dem Auszug gestellt werden. Wir übermitteln das Formular je im Word und PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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