Der Widerspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach
dem Eingang der Nebenkostenabrechnung erfolgen.
Wenn ein Mieter diese Frist verpasst, kann er keine Einwände mehr geltend machen.
Grundsätzlich sollte ein Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung des Vermieters
schlüssig und nachvollziehbar sein.
Um eine Zahlung zurückhalten zu können, muss der Widerspruch gegen die
Nebenkostenabrechnung eingelegt und auch begründet werden.
Trotzdem muss eine Nachforderung oder auch ein Guthabens aus der
Nebenkostenabrechnung spätestens 30 Tage nach Zugang der Nebenkostenabrechnung
erfolgen.
Zahlung bedeutet in diesem Fall dann nicht, die Anerkennung der Abrechnung. Es sollte unter
Vorbehalt gezahlt und das auch dem Vermieter mitgeteilt werden.
Diese Nebenkosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden:
- Verwaltungskosten, z.B.
Kosten für die Hausverwaltung,
Kosten für die Erstellung der
Nebenkostenabrechnung,
Porto,
Bankgebühren
- Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, z.B.
Malern des Treppenhauses,
Reparaturen an der Elektroanlage eines Mieters,
Rücklagen für Renovierungen
Formularpreis: 1,80 Euro
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Das ist ein Musterschreiben für den Widerspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung.
Der Widerspruch muss begründet sein und spätestens 12 Monate nach Erhalt der
Abrechnung beim Vermieter eingehen. Das Formular erhalten Sie im Word und
im PDF Format. Wenn wir das Formular in Zukunft aktualisieren sollten, erhalten
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