Ist es aber dennoch der Fall, kann der
Vermieter vom Mieter Schadensersatz
bezüglich der Beseitigungskosten verlangen.
Wurden neue Isolierglasfenster eingebaut und
ist deshalb eine Änderung des Heizungs- und
Lüftungsverhaltens erforderlich, muss der
Vermieter den Mieter hierauf auch hinweisen.
Grundsätzlich trägt der Vermieter die
Beweislast dafür, dass die Mietsache
mangelfrei ist, der Schimmel also nicht auf
Bau- oder Konstruktionsfehler oder den
Zustand des Gebäudes zurückzuführen ist.
Kann er das – z.B. durch ein
Sachverständigengutachten – beweisen, muss
der Mieter darlegen, dass er für den Schaden
nicht verantwortlich ist.
Kann die Ursache des Schimmels nicht
ermittelt werden, so hat der Vermieter den
Beweis der Mangelfreiheit nicht erbracht. Er
hat dann den Mangel zu beseitigen.
Oder der Mieter hat das Recht zur
Mietminderung.
Schimmel gefährdet die Gesundheit. Bei
manchen Pilzarten reichen schon wenige
Sporen, im Allergien und Hautinfektionen
auszulösen.
Das Risiko, an Asthma zu erkranken, steigt bei
Schimmelbefall im Haus um 50 Prozent. Daher
ist auch eine fristlose Kündigung möglich,
wenn der Schimmel nicht beseitigt werden
kann.
Mietminderung wegen Schimmel
Mit diesem Musterschreiben können Sie Ihrem
Vermieter mitteilen, dass Sie Schimmel in der
Wohnung haben. Sie bitten ihn, den Schimmel
zu beseitigen. Setzen ihm dafür eine Frist und
kündigen an, dass Sie die Miete mindern
werden, wenn er den Schimmel nicht innerhalb
dieser Frist beseitigt.
Das Musterschreiben erhalten Sie im Word
und im PDF Format.
Preis gesamt: 1,
80
€
bis