Vermieter dürfen die Miete innerhalb von 3
Jahren nicht mehr als 15 % erhöhen. Das gilt
für Neuverträge seit Mai 2013. Geplant sind für
die Zukunft, dass sogar nur 10 Prozent
Erhöhung möglich sein sollen. In vielen
Städten und Gemeinden sind es auch schon 10
Prozent.
Gemeint ist hierbei die Kaltmiete. Für
Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder
Erhöhung der Nebenkosten gilt das nicht. Die
Mieterhöhung darf frühestens 15 Monate ab dem
Einzugstermin oder der letzten Mieterhöhung
erfolgen.
Da eine Mieterhöhung erst wirksam ist, wenn die
Zustimmung des Mieters vorliegt, steht dem Mieter
eine Überlegungsfrist (laut BGB § 558) von 2-3
Monaten zu.
Fristbeginn ist der Monat, in dem der Mieter die
Mieterhöhung. Innerhalb dieser Zeit muss der
Widerspruch gegen die Mieterhöhung beim
Vermieter eingehen.
Der Grund der Mieterhöhung und die Höhe
müssen genannt werden. Der Vermieter muss im
Mieterhöhungsschreiben nennen, bis wann der
Mieter seine Zustimmung zur Mieterhöhung geben
soll.
Widerspruch gegen
Mieterhöhung - ein
Musterschreiben (Auszug)
Sehr geehrte...., mit Schreiben vom ........... teilten
Sie uns mit, dass Sie beabsichtigen unsere
Miete zum ........... zu erhöhen.
Der von Ihnen beabsichtigten Mieterhöhung
können wir nicht zustimmen.
Die Mieterhöhung würde dazu führen, dass die
Miete innerhalb der letzten drei Jahre
um mehr als 15 % gestiegen wäre. Eine solche .....
Das ist ein Schreiben für den Widerspruch gegen
eine Mieterhöhung.
Der Widerspruch muss begründet sein und
spätestens 3 Monate nach Erhalt beim Vermieter
eingehen.
Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF
Format.
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