neues Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz
zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz
- EntgTranspG)
Seit dem 6. Januar 2018 dürfen Angestellte in großen
Unternehmen genaue Infos über Gehälter in ihrem Betrieb
fordern.
Der Arbeitgeber veröffentlicht aber auf Nachfrage nicht das
Entgelt einzelner Kollegen, sondern nur einen Mittelwert, der
sich aus dem Entgelt von mindestens sechs Beschäftigten
des jeweils anderen Geschlechts errechnet….
Mindestlohn 2022
im Elektrohandwerk: 2022/ 12,90 Euro
DachdeckerhandwerK: 2022/ 13 Euro
Rückkehr von Vollzeit in Teilzeit ist ein neues Gesetz
Seit dem 1. Januar 2019 ist das möglich. Voraussetzung:
Man arbeitet in einem Unternehmen mit mehr als 45
Mitarbeitern.
Kleinstunternehmen sind von den neuen Regelungen nicht
betroffen und auch Mittelständler mit 45 bis 200 Angestellten
müssen diesen Anspruch nur einem von 15 Mitarbeitern
gewähren.
Krankenkassen: Geringere Beiträge für Selbständige
Seit dem 1. Januar 2019 soll das fiktive Mindesteinkommen
auf 1 142 Euro im Monat und damit der zu zahlende Beitrag
auf rund 200 Euro halbiert werden.
Das neue Mindesteinkommen liegt deutlich unter der
bisherigen Grenze für Härtefälle und Existenzgründer, die
damit überflüssig wird.
Die Versicherungsgrenze für private Krankenkassen steigt auf
60.750 Euro. Ab diesem Verdienst kann man sich privat
versichern.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt jetzt 2,4
Prozent des Bruttoeinkommens – Dafür steigt der
Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,5 Punkte auf 3,05
Prozent. Kinderlose müssen 3,3 Prozent bezahlen.
In der Krankenversicherung gilt wieder die Parität.
Seit dem 1. Juli 2019 können Beschäftigte mit sogenannten
Midijobs bis zu 1300 Euro statt bisher maximal 850 Euro
verdienen.
Corona: ……..Aufstockung des Kurzarbeitergelds ab dem 4.
Monat auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern)
und ab dem 8. Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für
Haushalte mit Kindern), Bis Ende März 2022.
Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer weder dem Arbeitgeber
noch seinen Kollegen Auskunft über seine Krankheiten
geben.
Er hat auch kein Recht darauf, zu erfahren, wo und wie seine
Mitarbeiter ihre Freizeit verbringen, um daraus schließen zu
können, ob diese sich infiziert haben könnten.
Ein negatives Testergebnis muss der Arbeitnehmer nicht von
sich aus dem Arbeitgeber mitteilen.
Wer auf Anweisung in Quarantäne muss, erhält trotzdem
Geldleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Der
Arbeitgeber zahlt bis zu 6 Wochen die Vergütung. Er kann
dann einen Erstattungsanspruch gegenüber der zuständigen
Behörde geltend machen.
.
Der Arbeitgeber darf vom Arbeitnehmer nicht ohne Grund
einen Corona-Test verlangen.
Eine außerordentliche und fristlose Kündigung des
Arbeitsverhältnisses aufgrund des Coronavirus ist nicht
zulässig.
Mutterschutzgesetz:
Mütter von Kindern mit Behinderung dürfen vier Wochen länger also insgesamt zwölf
Wochen Mutterschutz nach der Geburt erhalten und es wird ein Kündigungsschutz für
Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu
eingeführt.
Das gilt für folgende Personen gelten:
•
Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen
im Sinne von § 26 des Berufs-bildungsgesetzes
•
Frauen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für
behinderte Menschen beschäftigt sind
•
Frauen, die als Entwicklungshelferinnen tätig sind
•
Frauen, die als Freiwillige nach dem
Bundesfreiwilligendienstgesetz beschäftigt sind
•
Frauen, die als Mitglieder einer geistlichen Genossenschaft, Diakonissen oder
Angehörige einer ähnlichen Gemeinschaft auf einer Planstelle oder aufgrund eines
Gestellungsvertrags für diese tätig werden, auch während der Zeit ihrer dortigen
außerschulischen Ausbildung
•
Frauen, die in Heimarbeit beschäftigt sind
•
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
•
Schülerinnen und Studentinnen unter bestimmten Voraussetzungen, besonders
soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung
verpflichtend vorgibt.
Im Jahr 2022 steigt der Mindestlohn gleich zweimal: Zum 1. Januar 2022 wird er auf
9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben. Der Mindestlohn wird zum
Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde angehoben.
2022 wird der Grundfreibetrag auf 9.948 Euro erhöht.
Midijobber dürfen seit Juli 2019 bis zu 1.300 Euro verdienen. Die bisher geltende
Gleitzone für die Sozialversicherungsbeiträge von Midijobbern wird zum
Übergangsbereich. Wer zwischen 450,01 und 1.300 Euro verdient, zahlt dann auch
weiterhin reduzierte Rentenbeiträge, kann aber dennoch die vollen Rentenansprüche
erwerben.
Änderungen für 2022
Arbeitgeber müssen künftig angeben, wie der Midijobber für die Dauer der Beschäftigung
krankenversichert ist.
- Unternehmen müssen Leiharbeiter nach eineinhalb Jahren fest einstellen.
Allerdings können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen eine abweichende
Regelung beinhalten.
Nach neun Monaten müssen Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten wie die
Angestellten des Betriebes, in dem sie eingesetzt sind. Außerdem dürfen Leiharbeiter bei
Streiks nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden.
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