Arbeitsrecht neu Änderungen
Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer weder dem
Arbeitgeber noch seinen Kollegen Auskunft über
seine Krankheiten geben.
Er hat auch kein Recht darauf, zu erfahren, wo
und wie seine Mitarbeiter ihre Freizeit verbringen,
um daraus schließen zu können, ob diese sich
infiziert haben könnten.
Ein negatives Testergebnis muss der Arbeitnehmer
nicht von sich aus dem Arbeitgeber mitteilen.
Wer auf Anweisung in Quarantäne muss, erhält
trotzdem Geldleistungen nach dem
Infektionsschutzgesetz. Der Arbeitgeber zahlt bis
zu 6 Wochen die Vergütung. Er kann dann einen
Erstattungsanspruch gegenüber der zuständigen
Behörde geltend machen.
.
Der Arbeitgeber darf vom Arbeitnehmer nicht ohne
Grund einen Corona-Test verlangen.
Eine außerordentliche und fristlose Kündigung des
Arbeitsverhältnisses aufgrund des Coronavirus ist
nicht zulässig.
nur: 9,80 € 16,30 €
bis zum
noch bis zum
Im Jahr 2022 steigt der Mindestlohn gleich
zweimal: Zum 1. Januar 2022 wurde er auf 9,82
und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben.
Der Mindestlohn wird zum Oktober 2022 auf 12
Euro pro Stunde angehoben.
2022 wurde der Grundfreibetrag auf 9.948 Euro
erhöht.
Midijobber dürfen seit Juli 2019 bis zu 1.300 Euro
verdienen. Die bisher geltende Gleitzone für die
Sozialversicherungsbeiträge von Midijobbern wird
zum Übergangsbereich. Wer zwischen 450,01 und
1.300 Euro verdient, zahlt dann auch weiterhin
reduzierte Rentenbeiträge, kann aber dennoch die
vollen Rentenansprüche erwerben.
Änderungen für 2022
Arbeitgeber müssen künftig angeben, wie der
Midijobber für die Dauer der Beschäftigung
krankenversichert ist.
- Unternehmen müssen Leiharbeiter nach
eineinhalb Jahren fest einstellen. Allerdings
können Tarifverträge oder
Betriebsvereinbarungen eine abweichende
Regelung beinhalten.
Nach neun Monaten müssen Leiharbeitnehmer
den gleichen Lohn erhalten wie die Angestellten
des Betriebes, in dem sie eingesetzt sind.
Außerdem dürfen Leiharbeiter bei Streiks nicht
mehr als Streikbrecher eingesetzt werden.
Mutterschutzgesetz:
Mütter von Kindern mit Behinderung dürfen vier
Wochen länger also insgesamt zwölf Wochen
Mutterschutz nach der Geburt erhalten und es
wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer
nach der zwölften Schwangerschaftswoche
erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt.
Das gilt für folgende Personen gelten:
•
Frauen in betrieblicher Berufsbildung und
Praktikantinnen
im Sinne von § 26 des Berufs-
bildungsgesetzes
•
Frauen mit Behinderung, die in einer
Werkstatt für
behinderte Menschen beschäftigt sind
•
Frauen, die als Entwicklungshelferinnen tätig
sind
•
Frauen, die als Freiwillige nach dem
Bundesfreiwilligendienstgesetz beschäftigt
sind
•
Frauen, die als Mitglieder einer geistlichen
Genossenschaft, Diakonissen oder Angehörige
einer ähnlichen Gemeinschaft auf einer Planstelle
oder aufgrund eines Gestellungsvertrags für diese
tätig werden, auch während der Zeit ihrer dortigen
außerschulischen Ausbildung
•
Frauen, die in Heimarbeit beschäftigt sind
•
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
•
Schülerinnen und Studentinnen unter
bestimmten Voraussetzungen, besonders soweit
die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der
Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt.
neues Gesetz zur Förderung der
Entgelttransparenz zwischen Frauen und
Männern (Entgelttransparenzgesetz -
EntgTranspG)
Seit dem 6. Januar 2018 dürfen Angestellte in
großen Unternehmen genaue Infos über Gehälter
in ihrem Betrieb fordern.
Der Arbeitgeber veröffentlicht aber auf Nachfrage
nicht das Entgelt einzelner Kollegen, sondern nur
einen Mittelwert, der sich aus dem Entgelt von
mindestens sechs Beschäftigten des jeweils
anderen Geschlechts errechnet….
Mindestlohn 2022
im Elektrohandwerk: 2022/ 12,90 Euro
DachdeckerhandwerK: 2022/ 13 Euro
Rückkehr von Vollzeit in Teilzeit ist ein neues
Gesetz
Seit dem 1. Januar 2019 ist das möglich.
Voraussetzung: Man arbeitet in einem
Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern.
Kleinstunternehmen sind von den neuen
Regelungen nicht betroffen und auch
Mittelständler mit 45 bis 200 Angestellten müssen
diesen Anspruch nur einem von 15 Mitarbeitern
gewähren.
Krankenkassen: Geringere Beiträge für
Selbständige
Seit dem 1. Januar 2019 soll das fiktive
Mindesteinkommen auf 1 142 Euro im Monat und
damit der zu zahlende Beitrag auf rund 200 Euro
halbiert werden.
Das neue Mindesteinkommen liegt deutlich unter
der bisherigen Grenze für Härtefälle und
Existenzgründer, die damit überflüssig wird.
Die Versicherungsgrenze für private
Krankenkassen steigt auf 60.750 Euro. Ab diesem
Verdienst kann man sich privat versichern.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt
jetzt 2,4 Prozent des Bruttoeinkommens – Dafür
steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um
0,5 Punkte auf 3,05 Prozent. Kinderlose müssen
3,3 Prozent bezahlen.
In der Krankenversicherung gilt wieder die Parität.
Seit dem 1. Juli 2019 können Beschäftigte mit
sogenannten Midijobs bis zu 1300 Euro statt
bisher maximal 850 Euro verdienen.
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