Ausbleibende Lohnzahlung

Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablaufe der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten." (Meistens ist der Zeitabschnitt ein Monat) Danach ist der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig. Erst muss erst arbeiten, danach muss der Arbeitgeber den Lohn zahlen. Wenn im Arbeitsvertrag eine bestimmte Monatsvergütung vereinbart ist, dann muss der Arbeitgeber auch erst nach dem Ablauf des jeweiligen Monats, also am ersten Tag des folgenden Monats zahlen. Im Arbeitsvertrag kann eine von § 614 BGB abweichende Regelung über die Fälligkeit der Vergütung enthalten sein. Es ist oft so, dass die Vergütung gemäß Arbeits- oder Tarifvertrag zum Beispiel bis zum 15. Kalendertag des laufenden Monats, am Monatsletzten oder am 10. Arbeitstag des folgenden Monats gezahlt werden muss. Dann gilt nicht § 614 BGB, sondern die arbeitsvertragliche bzw. tarifliche Regelung. Ist im Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbarer Tarifvertrag keine von § 614 BGB andere Regelung über die Fälligkeit der Vergütung enthalten, kommt der Arbeitgeber am zweiten Kalendertag des folgenden Monats mit der Lohnzahlung in Verzug.
Bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer seine Leistung vorübergehend verweigern. Durch die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Arbeitnehmer davor geschützt, durch immer weitere Vorleistungen weiterhin ohne Vergütung zu arbeiten. Macht der Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrechts Gebrauch, muss er dem Arbeitgeber sagen, warum er die Leistung verweigert. (Warum er nicht zur Arbeit kommt) Nach der Rechtslage darf die Arbeit nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) aber nicht verweigert werden, - wenn die ausstehende Vergütung "verhältnismäßig geringfügig" ist, - wenn nur eine "kurzfristige Verzögerung" der Zahlung zu erwarten ist, - wenn dem Arbeitgeber durch die Arbeitsverweigerung ein "unverhältnismäßig hoher Schaden" entstehen würde oder - wenn die Vergütung auf andere Weise gesichert ist.

Wie wirkt sich das Zurückbehaltungsrecht auf den

Lohnanspruch aus?

"Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt." Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrechts gebrauch macht, muss der Arbeitgeber auch für die Dauer des dadurch entstandenen Arbeitsausfalls den Lohn/ Gehalt weiter bezahlen.

Kann man bei Zahlungsverzug fristlos kündigen?

Der Zahlungsrückstand sollte mindestens zwei Monatsgehälter betragen. Außerdem muss vor der Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen worden sein. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist im Vergleich zum Zurückbehaltungsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nämlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitgeber auch nach Mahnung und Verweigerung den Lohn zahlen wird. Macht ein Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, kann er auch Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten. Der Arbeitsvertrag muss dafür nicht gekündigt werden. Es müssen aber Nachweise vorgelegt werden, dass das Gehalt nicht gezahlt wurde. (Kontoauszüge o.ä.). Falls die Arbeit wegen der ausbleibenden Lohnzahlung verweigert wird, muss auch das dem Arbeitsamt belegt werden. Etwa durch eine Kopie des Schreibens, das dem Arbeitgeber diesbezüglich übergeben wurde. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nach, muss das Geld an die Arbeitsagentur zurückgezahlt werden. Allerdings trägt die Agentur für Arbeit für diesen Teil dann auch das Risiko, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist. Ein Arbeitnehmer, der eine Gehaltsforderung geltend machen will, muss den fristgerechten Eingang seiner Forderung per Einschreiben beweisen können. Kann er das nicht, hat er keinen Anspruch auf das Geld. AG Frankfurt/Main

Können Zinsen für die Zeit des Verzugs verlangt werden?

Ab dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung/Lohnzahlung in Verzug geraten ist, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verzugszinsen. Wenn die Höhe der Zinsen nicht im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist, gilt das Gesetz. § 288 BGB. Nach dieser Vorschrift können vom Arbeitgeber für die Dauer des Verzugs Verzugszinsen verlangt werden. Der Basiszinssatz ist eine veränderliche Größe, die jeweils am 01. Januar und am 01. Juli jeden Jahres neu festgelegt wird. Der aktuelle Basiszinsatz wird von der Bundesbank bekanntgegeben. Zinsen werden vom Bruttolohn gerechnet. Will ein Arbeitnehmer den AG auf Zahlung des Lohnes verklagen, muss er den Bruttolohn zugrunde legen. Und darauf kann er auch die Verzugszinsen verlangen. Der Arbeitnehmer muss die Kündigungsfristen nicht einhalten, wenn ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt und ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfristen nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise .vor, wenn sich der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung im erheblichen Zahlungsrückstand (mindestens zwei Monatsgehälter) befindet und der Arbeitnehmer den Arbeitgeber schon abgemahnt hat. Voraussetzung für den Verzug des Arbeitgebers mit der Zahlung der Vergütung (Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung) ist folgendes: Der Zahlungsanspruch muss fällig sein. Die rechtlichen Voraussetzungen des Verzugs müssen vorliegen. Wann der Anspruch auf Lohn/ Gehalt fällig wird, ist gesetzlich geregelt. Lohnklage! Der Arbeitnehmer kann rückständiges Gehalt jederzeit vor dem Arbeitsgericht einklagen. Er kann auch klagen, wenn er seinen ausstehenden Lohn vorher nicht angemahnt hat. Alternativ zur Klage kann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Wenn der Arbeitgeber auch nach Zustellung des Mahnbescheides nicht zahlt und auch keinen Widerspruch einlegt, kann der Arbeitnehmer den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Liegt der Arbeitgeber auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein, kann der Arbeitnehmer die Zwangsvollstreckung einleiten. Die Lohnklage kann der Arbeitnehmer selbst beim Arbeitsgericht erheben – Er benötigt dafür nicht unbedingt einen Anwalt. Wenn der rückständige Lohn gestundet wurde, kann er nicht eingeklagt werden. Ansprüche auf Lohnzahlung unterliegen der gesetzlichen Verjährung (3 Jahre).
Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht aus, weil er einfach nicht in der Lage dazu ist, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld. Diesen Anspruch stellt man bei der Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist, dass das Insolvenzverfahren über den Arbeitgeber eröffnet ist und der Betrieb komplett eingestellt wurde.
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Ausbleibende Lohnzahlung

Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablaufe der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten." (Meistens ist der Zeitabschnitt ein Monat) Danach ist der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig. Erst muss erst arbeiten, danach muss der Arbeitgeber den Lohn zahlen. Wenn im Arbeitsvertrag eine bestimmte Monatsvergütung vereinbart ist, dann muss der Arbeitgeber auch erst nach dem Ablauf des jeweiligen Monats, also am ersten Tag des folgenden Monats zahlen. Im Arbeitsvertrag kann eine von § 614 BGB abweichende Regelung über die Fälligkeit der Vergütung enthalten sein. Es ist oft so, dass die Vergütung gemäß Arbeits- oder Tarifvertrag zum Beispiel bis zum 15. Kalendertag des laufenden Monats, am Monatsletzten oder am 10. Arbeitstag des folgenden Monats gezahlt werden muss. Dann gilt nicht § 614 BGB, sondern die arbeitsvertragliche bzw. tarifliche Regelung. Ist im Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbarer Tarifvertrag keine von § 614 BGB andere Regelung über die Fälligkeit der Vergütung enthalten, kommt der Arbeitgeber am zweiten Kalendertag des folgenden Monats mit der Lohnzahlung in Verzug.

Können Zinsen für die Zeit des Verzugs

verlangt werden?

Ab dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung/Lohnzahlung in Verzug geraten ist, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verzugszinsen. Wenn die Höhe der Zinsen nicht im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist, gilt das Gesetz. § 288 BGB. Nach dieser Vorschrift können vom Arbeitgeber für die Dauer des Verzugs Verzugszinsen verlangt werden. Der Basiszinssatz ist eine veränderliche Größe, die jeweils am 01. Januar und am 01. Juli jeden Jahres neu festgelegt wird. Der aktuelle Basiszinsatz wird von der Bundesbank bekanntgegeben. Zinsen werden vom Bruttolohn gerechnet. Will ein Arbeitnehmer den AG auf Zahlung des Lohnes verklagen, muss er den Bruttolohn zugrunde legen. Und darauf kann er auch die Verzugszinsen verlangen. Der Arbeitnehmer muss die Kündigungsfristen nicht einhalten, wenn ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt und ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfristen nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise .vor, wenn sich der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung im erheblichen Zahlungsrückstand (mindestens zwei Monatsgehälter) befindet und der Arbeitnehmer den Arbeitgeber schon abgemahnt hat. Voraussetzung für den Verzug des Arbeitgebers mit der Zahlung der Vergütung (Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung) ist folgendes: Der Zahlungsanspruch muss fällig sein. Die rechtlichen Voraussetzungen des Verzugs müssen vorliegen. Wann der Anspruch auf Lohn/ Gehalt fällig wird, ist gesetzlich geregelt. Lohnklage! Der Arbeitnehmer kann rückständiges Gehalt jederzeit vor dem Arbeitsgericht einklagen. Er kann auch klagen, wenn er seinen ausstehenden Lohn vorher nicht angemahnt hat. Alternativ zur Klage kann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Wenn der Arbeitgeber auch nach Zustellung des Mahnbescheides nicht zahlt und auch keinen Widerspruch einlegt, kann der Arbeitnehmer den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Liegt der Arbeitgeber auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein, kann der Arbeitnehmer die Zwangsvollstreckung einleiten. Die Lohnklage kann der Arbeitnehmer selbst beim Arbeitsgericht erheben – Er benötigt dafür nicht unbedingt einen Anwalt. Wenn der rückständige Lohn gestundet wurde, kann er nicht eingeklagt werden. Ansprüche auf Lohnzahlung unterliegen der gesetzlichen Verjährung (3 Jahre).
Bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer seine Leistung vorübergehend verweigern. Durch die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Arbeitnehmer davor geschützt, durch immer weitere Vorleistungen weiterhin ohne Vergütung zu arbeiten. Macht der Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrechts Gebrauch, muss er dem Arbeitgeber sagen, warum er die Leistung verweigert. (Warum er nicht zur Arbeit kommt) Nach der Rechtslage darf die Arbeit nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) aber nicht verweigert werden, - wenn die ausstehende Vergütung "verhältnismäßig geringfügig" ist, - wenn nur eine "kurzfristige Verzögerung" der Zahlung zu erwarten ist, - wenn dem Arbeitgeber durch die Arbeitsverweigerung ein "unverhältnismäßig hoher Schaden" entstehen würde oder - wenn die Vergütung auf andere Weise gesichert ist.

Wie wirkt sich das Zurückbehaltungsrecht

auf den Lohnanspruch aus?

"Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt." Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrechts gebrauch macht, muss der Arbeitgeber auch für die Dauer des dadurch entstandenen Arbeitsausfalls den Lohn/ Gehalt weiter bezahlen.

Kann man bei Zahlungsverzug fristlos

kündigen?

Der Zahlungsrückstand sollte mindestens zwei Monatsgehälter betragen. Außerdem muss vor der Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen worden sein. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist im Vergleich zum Zurückbehaltungsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nämlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitgeber auch nach Mahnung und Verweigerung den Lohn zahlen wird. Macht ein Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, kann er auch Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten. Der Arbeitsvertrag muss dafür nicht gekündigt werden. Es müssen aber Nachweise vorgelegt werden, dass das Gehalt nicht gezahlt wurde. (Kontoauszüge o.ä.). Falls die Arbeit wegen der ausbleibenden Lohnzahlung verweigert wird, muss auch das dem Arbeitsamt belegt werden. Etwa durch eine Kopie des Schreibens, das dem Arbeitgeber diesbezüglich übergeben wurde. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nach, muss das Geld an die Arbeitsagentur zurückgezahlt werden. Allerdings trägt die Agentur für Arbeit für diesen Teil dann auch das Risiko, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist. Ein Arbeitnehmer, der eine Gehaltsforderung geltend machen will, muss den fristgerechten Eingang seiner Forderung per Einschreiben beweisen können. Kann er das nicht, hat er keinen Anspruch auf das Geld. AG Frankfurt/Main
Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht aus, weil er einfach nicht in der Lage dazu ist, haben Sie Anspruch auf Insolvenzgeld. Diesen Anspruch stellen Sie bei der Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist, dass das Insolvenzverfahren über den Arbeitgeber eröffnet ist und der Betrieb komplett eingestellt wurde.
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