Krankmeldung an Arbeitgeber
Krankmeldung muss am 1. Tag vorgelegt werden, Mitteilung an Arbeitgeber
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
Die Anweisung des Arbeitgebers, dass eine Krankmeldung (AU- Bescheinigung) bereits ab
dem ersten Krankheitstag vorzulegen ist, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats
nach § 87 I 1 BetrVG.
Der Arbeitnehmer muss hinsichtlich seiner Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber nach
bestem Wissen und Gewissen die notwendigen Auskünfte erteilen, damit der Arbeitgeber
die Frage der Entgeltfortzahlung beurteilen kann.
Mitteilung an Arbeitgeber
Nach § 5 Abs. 1 EFZG ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die
Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Der
Arbeitnehmer muss am ersten Tag der Erkrankung den Arbeitgeber informieren. Die
Mitteilung (Krankmedlung) muss unverzüglich mündlich, telefonisch oder ggf. per Fax
erfolgen.
Ein normaler Brief gilt als verspätet. Die Krankmeldung kann auch durch Angehörige oder
Arbeitskollegen erfolgen. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer zur Feststellung einer
möglichen Erkrankung einen Arzt aufsuchen will. Schreibt der Arzt den Arbeitnehmer krank,
hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen.
Von Verlängerungen der Krankschreibung ist der Arbeitgeber auch unverzüglich zu
informieren. Arbeitnehmer müssen unter bestimmten Umständen bereits am 1.Tag ihrer
Krankheit ein Attest im Betrieb vorlegen. Wenn Firmen ein wichtiger Grund vorliegt können
sie die sofortige Vorlage der Krankmedlung verlangen.. Landesarbeitsgericht Frankfurt Az.
6 Sa 463/03
Die Krankmeldung ist die Mitteilung an den Arbeitgeber, dass man wegen Krankheit
arbeitsunfähig ist und daher nicht bei der Arbeit erscheinen kann. Dauert die
Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss der Arbeitnehmer ein Attest über das
Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am vierten
Tag der Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
Der Arbeitnehmer muss eine neue Krankmeldung vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit
länger andauert, als im Attest zunächst vorgesehen. Durch die Krankmeldung teilt der
Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mit, dass er aufgrund von Krankheit nicht arbeitsfähig ist
und deshalb nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber am
besten die Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag der Erkrankung bis 11.00 Uhr bzw. in den
ersten Arbeitsstunden telefonisch, per Fax oder per email mit.
Behauptet ein Mitarbeiter plausibel und nachvollziehbar, dass er die Krankheit unverzüglich
gemeldet hat, muss der Arbeitgeber beweisen, dass das nicht der Fall war. Der
Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren
voraussichtliche Dauer unverzüglich, ohne schuldhaftes Verzögern, mitzuteilen. Also am
selben Tag. Etwa per Anruf oder Fax oder E-Mail.
Über die Erkrankung selbst müssen aber keine Angaben gemacht werden.
“Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen erst am vierten Krankheitstag vorliegen.
Doch dürfen Arbeitgeber eine davon abweichende Regelung treffen und die Krankmeldung
zum Beispiel schon am ersten Krankheitstag einfordern, Landesarbeitsgericht Schleswig-
Holstein (LAG-Urteil vom 13.10.2009, Az. 2 Sa 130/09).”
Krankmeldung muss gleich am 1. TAG dem Arbeitgeber vorlegt werden, telefonisch oder per Fax
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
Zeitarbeitsvertrag Verlängerung
mit den Neuregelungen 2012
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