Krankmeldung an Arbeitgeber Krankmeldung muss am 1. Tag vorgelegt werden, Mitteilung an Arbeitgeber ARBEITSUNFÄHIGKEIT Die Anweisung des Arbeitgebers, dass eine Krankmeldung (AU- Bescheinigung) bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen ist, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 I 1 BetrVG.  Der Arbeitnehmer muss hinsichtlich seiner Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber nach bestem Wissen und Gewissen die notwendigen Auskünfte erteilen, damit der Arbeitgeber die Frage der Entgeltfortzahlung beurteilen kann. Mitteilung an Arbeitgeber Nach § 5 Abs. 1 EFZG ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Der Arbeitnehmer muss am ersten Tag der Erkrankung den Arbeitgeber informieren. Die Mitteilung (Krankmedlung) muss unverzüglich mündlich, telefonisch oder ggf. per Fax erfolgen. Ein normaler Brief gilt als verspätet. Die Krankmeldung kann auch durch Angehörige oder Arbeitskollegen erfolgen. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer zur Feststellung einer möglichen Erkrankung einen Arzt aufsuchen will. Schreibt der Arzt den Arbeitnehmer krank, hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Von Verlängerungen der Krankschreibung ist der Arbeitgeber auch unverzüglich zu informieren. Arbeitnehmer müssen unter bestimmten Umständen bereits am 1.Tag ihrer Krankheit ein Attest im Betrieb vorlegen. Wenn Firmen ein wichtiger Grund vorliegt können sie die sofortige Vorlage der Krankmedlung verlangen.. Landesarbeitsgericht Frankfurt Az. 6 Sa 463/03 Die Krankmeldung ist die Mitteilung an den Arbeitgeber, dass man wegen Krankheit arbeitsunfähig ist und daher nicht bei der Arbeit erscheinen kann. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss der Arbeitnehmer ein Attest über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Der Arbeitnehmer muss eine neue Krankmeldung vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger andauert, als im Attest zunächst vorgesehen. Durch die Krankmeldung teilt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mit, dass er aufgrund von Krankheit nicht arbeitsfähig ist und deshalb nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber am besten die Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag der Erkrankung bis 11.00 Uhr bzw. in den ersten Arbeitsstunden telefonisch, per Fax oder per email mit. Behauptet ein Mitarbeiter plausibel und nachvollziehbar, dass er die Krankheit unverzüglich gemeldet hat, muss der Arbeitgeber beweisen, dass das nicht der Fall war. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, ohne schuldhaftes Verzögern, mitzuteilen. Also am selben Tag. Etwa per Anruf oder Fax oder E-Mail. Über die Erkrankung selbst müssen aber keine Angaben gemacht werden. “Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen  erst am vierten Krankheitstag vorliegen. Doch dürfen Arbeitgeber eine davon abweichende Regelung treffen und die Krankmeldung zum Beispiel schon am ersten Krankheitstag einfordern,  Landesarbeitsgericht Schleswig- Holstein (LAG-Urteil vom 13.10.2009, Az. 2 Sa 130/09).” Krankmeldung muss gleich am 1. TAG dem Arbeitgeber vorlegt werden, telefonisch oder per Fax Abmahnung vom Arbeitgeber, Änderungskündigung, Fristen, Abfindung Anspruch auf Abfindung nach Kündigung Anspruch auf Sonderurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während Elternzeit Urlaubsgeld Weihnachtsgeld  450 Euro Jobber Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch Arbeiten an Feiertagen, Samstag und Wochenende Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt wird Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag Zahlungsverzug, Arbeitgeber Arbeitszeit Fahrtzeit Berechnung Betriebszugehörigkeit Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld Kündigung bei Betriebsübernahme, Bezahlung bei Rufbereitschaft Bezahlung  Sonntage, Feiertage Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit Bezahlung von Überstunden Entfernungspauschale 2012 Klage wegen rückständigem Lohn 450 Euro Job Krankenversicherung Krankmeldung an Arbeitgeber Kündigung während Ausbildung Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich Kündigung vor Arbeitsbeginn Kündigung während Krankheit Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutzklage einreichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Mobbing am Arbeitsplatz Nutzung Dienstwagen Pflicht zu Überstunden Probezeit, Kündigung Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura, Vollmacht, Widerruf Rauchverbot am Arbeitsplatz Recht auf Einsicht in Personalakte Rücknahme einer Kündigung Rückzahlung von Weiterbildungskosten schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage Sozialauswahl bei Kündigungen Sperrzeit bei  Aufhebungsvertrag Stundung Lohn, Gehaltsverzicht schriftlicher Arbeitsvertrag Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen Lohnzahlung Verjährung Verlängerung nach Probezeit Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der  Kündigungsfrist Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn Zeitarbeitsvertrag Verlängerung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! 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