Kündigung während einer Krankheit, gekündigt werden

kann bei längerer Erkrankung

Kündigung trotz Krankheit Eine Kündigung trotz Krankheit ist auch nur möglich, wenn der Zustand dauernder Erkrankung bereits 2 Jahre besteht und dann immer noch nicht absehbar ist, wann der Arbeitnehmer wieder voll einsatzfähig ist. So auch Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz In Kleinbetrieben ist eine Kündigung immer ohne Begründung möglich. Somit erst recht wegen oder bei einer Krankheit. Ansonsten gelten Krankheiten über einen sehr langen Zeitraum, ständige Kurzerkrankungen, oder auch Leistungsminderung im Betrieb durch Krankheit als anerkannter Kündigungsgrund. Eine Abmahnung vor der Kündigung muss der Arbeitgeber nicht aussprechen. Das Bundesarbeitsgericht hält eine Kündigung für gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen kann, dass der Arbeitnehmer ab Kündigungszeitpunkt in den folgenden 2 Jahren nicht arbeitsfähig sein wird und deswegen die betrieblichen Interessen gefährdet sind. Bei Kündigung wegen ständiger Kurzerkrankungen ist Voraussetzung, dass der AN innerhalb von 3 Jahren mehr als 6 Wochen pro Jahr arbeitsunfähig war und auch in Zukunft sein wird. Behauptet der AN, dass diese Kurzerkrankungen nicht auf eine chronische Krankheit zurückzuführen sind, müsste er ein Attest vorlegen. Kurzerkrankungen eines Arbeitnehmers kommen dem AG teuer. Denn er muss jedes mal Entgeltfortzahlung leisten. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser vor einer Kündigung wegen Krankheit angehört werden. Ansonsten kann die Kündigung unwirksam sein. Das Gleiche gilt für Mitglieder des Betriebsrats und Schwangere. Auch hier sind besondere Bedingungen vor der Kündigung zu beachten, da diese Kündigungsschutz genießen. Bei Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers muss die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt werden.

Urteile:

Eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit von zwei Jahren kann eine Kündigung rechtfertigen. Dem Arbeitgeber ist nicht zuzumuten, die zweijährige Krankheitsphase mit befristet eingestellten Arbeitskräften zu überbrücken. LAG Hessen “Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer kündigen, wenn nicht abzusehen ist, wie lange er noch krank sein wird. Für die Kündigung reicht eine negative Prognose der Arbeitsfähigkeit für die nächsten zwei Jahre aus. Zuvor muss der Arbeitgeber aber prüfen, ob es eine andere Einsatzmöglichkeit für den Arbeitnehmer im Betrieb gibt. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz” Wird einer Schwangeren gekündigt, dann hat sie immer noch 14 Tage Zeit, um ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Überschreitet sie diese Frist, kann die Kündigung aber rechtens sein. Es reicht dazu nur die Kenntnis der Schwangerschaft, z.B durch einen selbst durchgeführten Schwangerschaftstest aus. Es muss nicht unbedingt eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. (ArbG Frankfurt) Ein Arbeitgeber darf ein ärztliches Attest nicht anzweifeln und muss im Falle einer vermuteten Täuschung Beweise erbringen. (LAG Mainz) Ein Arbeitnehmer, der krankgeschrieben ist und mit Wissen seines Chefs dennoch arbeitet, muss das Krankengeld zurückzahlen. Ist der Arbeitnehmer dazu nicht in der Lage, muss der Chef zahlen. OLG Düsseldorf Eine Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn bei einem alkoholkranken Arbeitnehmer, nach mehreren Entziehungskuren, nicht davon auszugehen ist, dass er für längere Zeit trocken bleibt. Er könnte dann wegen Krankheit gekündigt werden. Er könnte aber auch gekündigt werden, wenn er im Betrieb eine Gefahr für sich und andere darstellt. Hier kann auch nicht helfen, wenn er schon viele Jahre im Betrieb beschäftigt ist und auch schon älter ist. Das Bundesarbeitsgericht stellte fest dass eine ordentliche Kündigung wegen der Alkoholkrankheit personenbedingt im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt und wirksam ist. So eine Kündigung ist berechtigt, wenn davon auszugehen ist, dass ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Alkoholkrankheit nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber hatte dem AN in diesem speziellen Fall mehrere Chancen gegeben, welcher dieser nicht genutzt hat. Ä. a. Bun
Kündigt ein Arbeitnehmer und wird am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit genau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Bundesarbeitsgericht (21).
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Kündigung während einer Krankheit,

gekündigt werden kann bei längerer

Erkrankung

Kündigung trotz Krankheit Eine Kündigung trotz Krankheit ist auch nur möglich, wenn der Zustand dauernder Erkrankung bereits 2 Jahre besteht und dann immer noch nicht absehbar ist, wann der Arbeitnehmer wieder voll einsatzfähig ist. So auch Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz In Kleinbetrieben ist eine Kündigung immer ohne Begründung möglich. Somit erst recht wegen oder bei einer Krankheit. Ansonsten gelten Krankheiten über einen sehr langen Zeitraum, ständige Kurzerkrankungen, oder auch Leistungsminderung im Betrieb durch Krankheit als anerkannter Kündigungsgrund. Eine Abmahnung vor der Kündigung muss der Arbeitgeber nicht aussprechen. Das Bundesarbeitsgericht hält eine Kündigung für gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen kann, dass der Arbeitnehmer ab Kündigungszeitpunkt in den folgenden 2 Jahren nicht arbeitsfähig sein wird und deswegen die betrieblichen Interessen gefährdet sind. Bei Kündigung wegen ständiger Kurzerkrankungen ist Voraussetzung, dass der AN innerhalb von 3 Jahren mehr als 6 Wochen pro Jahr arbeitsunfähig war und auch in Zukunft sein wird. Behauptet der AN, dass diese Kurzerkrankungen nicht auf eine chronische Krankheit zurückzuführen sind, müsste er ein Attest vorlegen. Kurzerkrankungen eines Arbeitnehmers kommen dem AG teuer. Denn er muss jedes mal Entgeltfortzahlung leisten. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser vor einer Kündigung wegen Krankheit angehört werden. Ansonsten kann die Kündigung unwirksam sein. Das Gleiche gilt für Mitglieder des Betriebsrats und Schwangere. Auch hier sind besondere Bedingungen vor der Kündigung zu beachten, da diese Kündigungsschutz genießen. Bei Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers muss die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt werden.

Urteile:

Eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit von zwei Jahren kann eine Kündigung rechtfertigen. Dem Arbeitgeber ist nicht zuzumuten, die zweijährige Krankheitsphase mit befristet eingestellten Arbeitskräften zu überbrücken. LAG Hessen “Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer kündigen, wenn nicht abzusehen ist, wie lange er noch krank sein wird. Für die Kündigung reicht eine negative Prognose der Arbeitsfähigkeit für die nächsten zwei Jahre aus. Zuvor muss der Arbeitgeber aber prüfen, ob es eine andere Einsatzmöglichkeit für den Arbeitnehmer im Betrieb gibt. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz” Wird einer Schwangeren gekündigt, dann hat sie immer noch 14 Tage Zeit, um ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Überschreitet sie diese Frist, kann die Kündigung aber rechtens sein. Es reicht dazu nur die Kenntnis der Schwangerschaft, z.B durch einen selbst durchgeführten Schwangerschaftstest aus. Es muss nicht unbedingt eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. (ArbG Frankfurt) Ein Arbeitgeber darf ein ärztliches Attest nicht anzweifeln und muss im Falle einer vermuteten Täuschung Beweise erbringen. (LAG Mainz) Ein Arbeitnehmer, der krankgeschrieben ist und mit Wissen seines Chefs dennoch arbeitet, muss das Krankengeld zurückzahlen. Ist der Arbeitnehmer dazu nicht in der Lage, muss der Chef zahlen. OLG Düsseldorf Eine Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn bei einem alkoholkranken Arbeitnehmer, nach mehreren Entziehungskuren, nicht davon auszugehen ist, dass er für längere Zeit trocken bleibt. Er könnte dann wegen Krankheit gekündigt werden. Er könnte aber auch gekündigt werden, wenn er im Betrieb eine Gefahr für sich und andere darstellt. Hier kann auch nicht helfen, wenn er schon viele Jahre im Betrieb beschäftigt ist und auch schon älter ist. Das Bundesarbeitsgericht stellte fest dass eine ordentliche Kündigung wegen der Alkoholkrankheit personenbedingt im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt und wirksam ist. So eine Kündigung ist berechtigt, wenn davon auszugehen ist, dass ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Alkoholkrankheit nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber hatte dem AN in diesem speziellen Fall mehrere Chancen gegeben, welcher dieser nicht genutzt hat. Ä. a. Bun
Kündigt ein Arbeitnehmer und wird am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit genau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Bundesarbeitsgericht (21).
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