RECHT - GESETZE - SOZIALES
Berechnungsprogramme
Lohnzahlungsklage
Ausbleibende Lohnzahlung
Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu
entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten
bemessen, so ist sie nach dem Ablaufe der
einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten." (Meistens ist
der Zeitabschnitt ein Monat)
Danach ist der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig.
Erst muss erst arbeiten, danach muss der
Arbeitgeber den Lohn zahlen.
Wenn im Arbeitsvertrag eine bestimmte
Monatsvergütung vereinbart ist, dann muss der
Arbeitgeber auch erst nach dem Ablauf des
jeweiligen Monats, also am ersten Tag des
folgenden Monats zahlen.
Im Arbeitsvertrag kann eine von § 614 BGB
abweichende Regelung über die Fälligkeit der
Vergütung enthalten sein.
Es ist oft so, dass die Vergütung gemäß Arbeits-
oder Tarifvertrag zum Beispiel bis zum 15.
Kalendertag des laufenden Monats, am
Monatsletzten oder am 10. Arbeitstag des
folgenden Monats gezahlt werden muss. Dann
gilt nicht § 614 BGB, sondern die
arbeitsvertragliche bzw. tarifliche Regelung.
Ist im Arbeitsvertrag oder in einem auf das
Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag keine
von § 614 BGB andere Regelung über die Fälligkeit
der Vergütung enthalten, kommt der Arbeitgeber am
zweiten Kalendertag des folgenden Monats mit der
Lohnzahlung in Verzug.
Bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer
seine Leistung vorübergehend verweigern. Durch die Ausübung
des Zurückbehaltungsrechts ist der Arbeitnehmer davor geschützt,
durch immer weitere Vorleistungen weiterhin ohne Vergütung zu
arbeiten.
Macht der Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrechts
Gebrauch, muss er dem Arbeitgeber sagen, warum er die
Leistung verweigert. (Warum er nicht zur Arbeit kommt)
Nach der Rechtslage darf die Arbeit nach Treu und Glauben
(§ 242 BGB) aber nicht verweigert werden,
- wenn die ausstehende Vergütung "verhältnismäßig geringfügig"
ist,
- wenn nur eine "kurzfristige Verzögerung" der Zahlung zu
erwarten ist,
- wenn dem Arbeitgeber durch die Arbeitsverweigerung ein
"unverhältnismäßig hoher Schaden" entstehen würde oder
- wenn die Vergütung auf andere Weise gesichert ist.
Wie wirkt sich das Zurückbehaltungsrecht auf den
Lohnanspruch aus?
"Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in
Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht
geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur
Nachleistung verpflichtet zu sein.
Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was
er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch
anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu
erwerben böswillig unterlässt."
Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrechts
gebraucht macht, muss der Arbeitgeber auch für die Dauer des
dadurch entstandenen Arbeitsausfalls den Lohn/ Gehalt weiter
bezahlen.
Kann man bei Zahlungsverzug fristlos kündigen?
Der Zahlungsrückstand sollte mindestens zwei Monatsgehälter
betragen. Außerdem muss vor der Kündigung eine Abmahnung
ausgesprochen worden sein.
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist im Vergleich
zum Zurückbehaltungsrecht nur unter bestimmten
Voraussetzungen möglich. Nämlich, wenn nicht zu erwarten ist,
dass der Arbeitgeber auch nach Mahnung und Verweigerung den
Lohn zahlen wird.
Macht ein Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrecht
Gebrauch, kann er auch Leistungen von der Arbeitsagentur
erhalten.
Der Arbeitsvertrag muss dafür nicht gekündigt werden. Es müssen
aber Nachweise vorgelegt werden, dass das Gehalt nicht gezahlt
wurde. (Kontoauszüge o.ä.). Falls die Arbeit wegen der
ausbleibenden Lohnzahlung verweigert wird, muss auch das dem
Arbeitsamt belegt werden. Etwa durch eine Kopie des Schreibens,
das dem Arbeitgeber diesbezüglich übergeben wurde.
Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nach, muss das Geld an die
Arbeitsagentur zurückgezahlt werden. Allerdings trägt die Agentur
für Arbeit für diesen Teil dann auch das Risiko, dass der
Arbeitgeber zahlungsunfähig ist.
Ein Arbeitnehmer, der eine Gehaltsforderung geltend machen will,
muss den fristgerechten Eingang seiner Forderung per
Einschreiben beweisen können. Kann er das nicht, hat er keinen
Anspruch auf das Geld. AG Frankfurt/Main
Können Zinsen für die Zeit des Verzugs verlangt werden?
Ab dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung/Lohnzahlung
in Verzug geraten ist, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verzugszinsen.
Wenn die Höhe der Zinsen nicht im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt
ist, gilt das Gesetz.
§ 288 BGB. Nach dieser Vorschrift können vom Arbeitgeber für die Dauer des
Verzugs Verzugszinsen verlangt werden. Der Basiszinssatz ist eine
veränderliche Größe, die jeweils am 01. Januar und am 01. Juli jeden Jahres
neu festgelegt wird. Der aktuelle Basiszinsatz wird von der Bundesbank
bekanntgegeben.
Zinsen werden vom Bruttolohn gerechnet.
Will ein Arbeitnehmer den AG auf Zahlung des Lohnes verklagen, muss er den
Bruttolohn zugrunde legen. Und darauf kann er auch die Verzugszinsen
verlangen.
Der Arbeitnehmer muss die Kündigungsfristen nicht einhalten, wenn ein
wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt und ihm die Fortsetzung
des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfristen
nicht zumutbar ist.
Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise .vor, wenn sich der Arbeitgeber mit der
Lohnzahlung im erheblichen Zahlungsrückstand (mindestens zwei
Monatsgehälter) befindet und der Arbeitnehmer den Arbeitgeber schon
abgemahnt hat.
Voraussetzung für den Verzug des Arbeitgebers mit der Zahlung der Vergütung
(Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung) ist folgendes:
Der Zahlungsanspruch muss fällig sein.
Die rechtlichen Voraussetzungen des Verzugs müssen vorliegen.
Wann der Anspruch auf Lohn/ Gehalt fällig wird, ist gesetzlich geregelt.
Lohnklage!
Der Arbeitnehmer kann rückständiges Gehalt jederzeit vor dem Arbeitsgericht
einklagen. Er kann auch klagen, wenn er seinen ausstehenden Lohn vorher
nicht angemahnt hat.
Alternativ zur Klage kann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.
Wenn der Arbeitgeber auch nach Zustellung des Mahnbescheides nicht zahlt
und auch keinen Widerspruch einlegt, kann der Arbeitnehmer den Erlass eines
Vollstreckungsbescheides beantragen. Liegt der Arbeitgeber auch gegen den
Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein, kann der Arbeitnehmer die
Zwangsvollstreckung einleiten.
Die Lohnklage kann der Arbeitnehmer selbst beim Arbeitsgericht erheben – Er
benötigt dafür nicht unbedingt einen Anwalt.
Wenn der rückständige Lohn gestundet wurde, kann er nicht eingeklagt werden.
Ansprüche auf Lohnzahlung unterliegen der gesetzlichen Verjährung (3 Jahre).
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