Arbeitszeit ist nur die Zeit, die der Arbeitnehmer
seinem Arbeitgeber als Arbeitskraft zur Verfügung
stellt. (Arbeitszeitordnung)
Die Fahrtzeit von der Wohnung zum Arbeitsplatz
gilt nicht als Arbeitszeit.
Ausnahmen gelten für Außendienstmitarbeiter, die
ihr Büro zu Hause haben und von dort zum ersten
Kunden fahren, bzw. vom letzten Kunden zurück.
Auch wenn der Arbeitgeber Fahrgeld für den
Fahrweg zahlt, gilt es nicht als Arbeitszeit.
Auch Beamte können Fahrtzeiten außerhalb der
regulären Arbeitszeit nicht als zusätzliche
Dienstzeiten anerkennen lassen.
Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Fahrzeiten für Dienstreisen eines
Arbeitnehmers müssen nicht wie die normale
Arbeitszeit vergütet werden. Hier kann der AG
auch weniger oder nichts zahlen.
Bundesarbeitsgericht.
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende
der Arbeit ohne Pausen (2 Abs. 1 ArbZG).
Die Fahrzeit auf Dienstreisen muss bei der
Berechnung der zulässigen Höchstarbeitszeit nicht
berücksichtigt werden.
Die Dienstreisezeit zählt nicht zur Arbeitszeit, es
sei denn, dass der Arbeitnehmer während der
Dienstreise seine Arbeitsleistung erbringt.
Zulässige Arbeitszeit
Im Arbeitszeitgesetz ist geregelt, dass pro Tag
maximal 10 Stunden gearbeitet werden dürfen.
Und das auch nur in Ausnahmefällen. Innerhalb
von 6 Monaten darf die durchschnittliche
Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Für
Mehrarbeit muss also ein Ausgleich gewährt
werden, so dass dieser Durchschnitt wieder
erreicht wird.
Arztbesuche während der Arbeitszeit
Arztbesuche sind außerhalb der Arbeitszeit zu
erledigen. Kann der Arzt aber keinen Termin
außerhalb der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers
vergeben, muss diese Zeit bezahlt werden. Eine
Bestätigung vom Arzt muss dem AG aber
vorgelegt werden.
Mittagspause
Der Arbeitgeber darf die Mittagspause auch auf
eine Stunde festlegen, obwohl gesetzlich nur eine
Pause von 30 Minuten vorgeschrieben ist. Der
Arbeitgeber hat Weisungsrechte hinsichtlich der
Arbeits- und Pausenzeiten.
Urteile:
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. Ein
Rettungssanitäter erhielt vom
Bundesarbeitsgerecht recht als er auf seine
Wechselschichtzulage klagte. (ä.a. BAG).
Teilzeitbeschäftigte haben auch nur Anspruch auf
anteilige Schichtzulagen. (ä.a.BAG,).
Wer seinen Arbeitsplatz öfters auf privaten
Gründen verlässt, ohne sich beim Arbeitgeber zu
melden, muss mit einer fristlosen Kündigung
rechnen. (ä.a. Landesarbeitsgericht Rheinland-
Pfalz)
Wer seine Arbeitszeit am Zeiterfassungsgerät von
Kollegen eingeben lässt, obwohl er nicht am
Arbeitsplatz ist, muss mit einer fristlosen
Kündigung rechnen. Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
Auch wenn der Arbeitgeber in seinem
Unternehmen die so genannte
"Vertrauensarbeitszeit" einführt und somit bewusst
auf eine Kontrolle der Arbeitszeiten verzichtet,
muss er dem Betriebsrat Informationen zur
Arbeitszeit der Mitarbeiter geben.
Wer Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto hat,
muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber den
Lohn kürzt. Er hat schließlich Lohnvorschuss
geleistet.
Kurzpausen zählen zur Arbeitszeit.
Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit § 2 Abs.
1 Arbeitszeitgesetz.
Das Umkleiden zählt nur dann zur Arbeitszeit,
wenn es dienstlich angeordnet ist. Z.B. bei
Sicherheitskleidung oder bei einheitlicher
Dienstkleidung.
Fahrtzeiten zur Arbeitsstelle sind auch nicht
arbeitsrechtlich geschützt. Denn, es muss
während der Fahrtzeit keine Arbeitsleistung
erbracht werden und der AN kann während der
Fahrtzeit beliebig viele Pausen einlegen. (ä. a.
LAG Niedersachsen).
Das BAG hat entschieden, dass die Fahrtzeiten
bei einer Dienstreise nicht als Arbeitszeit gelten,
wenn der Arbeitgeber nur die Benutzung eines
öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und dem
Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit
nutzt. (ä. a. BAG).
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