Arbeitsvertrag 450 Euro Job
RECHT - GESETZE - SOZIALES
Berechnungsprogramme
450 Euro Job (450 Euro Grenze gilt seit 2013)
Eine geringfügige Beschäftigung ist ein
Arbeitsverhältnis wie jedes andere auch und somit gilt
auch hier das Kündigungsschutzgesetz.
Seit dem 1. Januar 2004 muss ein Betrieb in der Regel
mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen, damit der
gesetzliche Kündigungsschutz greift. Kündigungsschutz
bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht ohne triftigen
Grund kündigen darf.
Krankengeld für 450 Euro Beschäftige
Das Krankengeld ist eine Leistung der Krankenkasse
und das Einkommen aus einem 450 Euro Job ist nicht
krankenversichert. Aber die Entgeltfortzahlung durch
den Arbeitgeber bei Krankheit steht auch geringfügig
Beschäftigten sechs Wochen lang zu.
Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von 30%, diese
teilt sich so auf:
15% für Rentenversicherung,
13% für Krankenversicherung und
2% Steuern.
Für den Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, den
Pauschalbeitrag des Arbeitgebers aus eigenen Mitteln
aufzustocken um dadurch weitere Ansprüche aus der
gesetzlichen Rentenversicherung zur erwerben.
Hat ein Arbeitnehmer einen
rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf und übt nur
eine geringfügige Beschäftigung aus, erfolgt keine
Zusammenrechnung der Verdienste aus dem
Hauptberuf und der Nebenbeschäftigung.
Anders ist es aber, wenn mehrere geringfügige
Beschäftigungen ausgeübt werden und dadurch die
450 Euro Grenze überschritten wird.
Dann werden die Einkommen zusammengerechnet.
Dann ist die Nebenbeschäftigung
sozialversicherungspflichtig.
Ist der Hauptberuf sozialversicherungsfrei (z. B.
Beamte oder Selbstständiger), erfolgt auch keine
Zusammenrechnung der Einnahmen aus diesen Jobs.
Minijobber sind nach wie vor in der Arbeitslosen-, Kranken-
und Pflegeversicherung versicherungsfrei. Sie sind seit 2003
aber rentenversicherungspflichtig.
Dafür werden dann 3,9 Prozent ihrer Einkünfte an die
Rentenversicherung abgeführt. Es besteht aber die
Möglichkeit, sich von der Rentenversicherung befreien zu
lassen.
Das Arbeitsentgelt von Minijobbern ist grundsätzlich
steuerpflichtig. Bei der Erhebung der Lohnsteuer kann der
Arbeitgeber zwischen der individuellen und der pauschalen
Besteuerung wählen.
Der Minijob muss also bei der Einkommenssteuer mit
angegeben werden. Und wird bei der Steuer dann bewertet.
Steuern fallen aber dann nur an, wenn der Arbeitnehmer auch
über dem Steuerfreibetrag liegt. Das wird meistens nur der
Fall sein, wenn noch ein Hauptberuf ausgeübt wird.
Wer nur einen 450 Euro Job hat und keiner weiteren Tätigkeit
nachgeht, wird kaum über der Bemessungsgrundlage liegen.
Keine Versicherung nur über den 450 Euro
Minijob
Nur allein über einen 450 Euro Minijob kann man sich nicht
krankenversichern.
Es wird immer noch ein versicherungspflichtiger Hauptjob als
Arbeitnehmer oder Selbständiger benötigt. Oder man ist in
der Familienversicherung mit krankenversichert.
Es ist nur ein einziger Versicherungspflichtiger Job möglich.
Neben einem versicherungspflichtigen Job über 450-Euro ist
ein einziger 450 Euro Job möglich, der in diesem Fall vom
Arbeitgeber weiterhin pauschal abgerechnet werden kann.
“Arbeitsrecht speziell”
All- inklusive- Paket
bis