Lohnverzicht durch Arbeitnehmer/ Gehaltsverzicht

Wenn Arbeitgeber in Zahlungsschwierigkeiten geraten, bieten sie oft an, den Lohn der Arbeitnehmer zu stunden. Der Arbeitgeber gewinnt dadurch Zeit, muss noch keine Insolvenz anmelden und der Arbeitnehmer kann den Lohn nicht weiter Höhe bestehen. Er erhält eben nur keinen Lohn für einen bestimmten Zeitraum. Laut Vereinbarung zahlt der Arbeitgeber den Lohn dann aber nach. Schwierig ist es, für diese Zeit Sozialhilfeleistungen zu erhalten. Das Jobcenter/Sozialamt könnte Zahlungen leisten, wird es aber zurückverlangen, sowie der Lohn gezahlt wird. Das wären Kulanzentscheidungen des jeweiligen Amtes. Da es einen Rechtsanspruch auf Lohn gibt und es sich dabei um eine freiwillige Zustimmung des Arbeitnehmers zu so einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber handelt, könnte es auch Zahlungen verweigern und stattdessen verlangen, dass der Lohn eingeklagt wird oder diese Vereinbarung rückgängig gemacht wird.
Angeboten kann auch ein Lohnreduzierung oder gar ein Lohnverzicht werden. “Entweder Du akzeptierst weniger Lohn oder ich muss dich leider entlassen” Wer seinen Arbeitsplatz behalten will, wird darauf eingehen, sollte aber auch daran denken, falls es irgendwann doch zur Kündigung kommt, dass sich auch der Anspruch auf das Arbeitslosengeld verringert. Da das ja nach den letzten 3 Netto- Monatslöhnen bemessen wird. Wenn der Arbeitgeber trotz dieser Maßnahmen Insolvenz anmelden muss, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld für die Lohnausfälle während der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Der Anspruch auf Insolvenzgeld fällt bei einer Gehaltsreduzierung oder einem Gehaltsverzicht geringer aus als bei einer Stundung. BFH-Urteil Für die Dauer der Stundung muss vorher geregelt werden, wann der Arbeitgeber den gestundeten Lohn bezahlen muss. Der Lohnanspruch geht in allen 3 Fällen nicht verloren, muss aber notfalls eingeklagt werden.

Zu einem Gehaltsverzicht kann ein Arbeitnehmer nicht gezwungen werden. Er muss

zustimmen.

Verzicht bedeutet, er hat auch keinen Anspruch auf eine Nachzahlung, wenn es dem Betrieb finanziell wieder besser geht.
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Angeboten kann auch ein Lohnreduzierung oder gar ein Lohnverzicht werden. “Entweder Du akzeptierst weniger Lohn oder ich muss dich leider entlassen” Wer seinen Arbeitsplatz behalten will, wird darauf eingehen, sollte aber auch daran denken, falls es irgendwann doch zur Kündigung kommt, dass sich auch der Anspruch auf das Arbeitslosengeld verringert. Da das ja nach den letzten 3 Netto- Monatslöhnen bemessen wird. Wenn der Arbeitgeber trotz dieser Maßnahmen Insolvenz anmelden muss, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld für die Lohnausfälle während der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Der Anspruch auf Insolvenzgeld fällt bei einer Gehaltsreduzierung oder einem Gehaltsverzicht geringer aus als bei einer Stundung. BFH-Urteil Für die Dauer der Stundung muss vorher geregelt werden, wann der Arbeitgeber den gestundeten Lohn bezahlen muss. Der Lohnanspruch geht in allen 3 Fällen nicht verloren, muss aber notfalls eingeklagt werden.

Zu einem Gehaltsverzicht kann ein Arbeitnehmer

nicht gezwungen werden. Er muss zustimmen.

Verzicht bedeutet, er hat auch keinen Anspruch auf eine Nachzahlung, wenn es dem Betrieb finanziell wieder besser geht.
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